Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Riesa Beschluss

„Eigenheimstandort Weida – An der Segouer Straße“

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 15.10.2018 bis 16.11.2018
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Riesa hat in seiner Sitzung am 26.09.2018 mit Beschluss Nr. S 122/2018 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 2012/1 „Eigenheimstandort Weida – An der Segouer Straße”, “ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung (Teil C) jeweils in der Fassung vom 20. September 2018 einschließlich der Anlage 1 - Ergänzung EFH-Standort an der Segouer Straße im Einzugsgebiet RRB Weidaer Straße (GEP 2013); Netznachrechnung GEP 2013 mit EFH-Standort.- (Stand Mai 2018) von der Ingenieurgesellschaft mbH ZSCHEILE + KRAUSE und der Anlage 2 - Hydrogeologisches Gutachten der Reichert GmbH, Projekt-Nr. 17191 in der Fassung vom 31. Januar 2018 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Gleichzeitig erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB („Bebauungsplan der Innenentwicklung“) durchgeführt. In diesem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von der Erstellung eines eigenständigen Umweltberichtes nach § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB abgesehen.

Der Planentwurf mit Begründung einschließlich der Anlagen 1 und 2 werden in der Zeit vom 15.10.2018 bis 16.11.2018 in der Stadtverwaltung Riesa, 01589 Riesa, Friedrich-Engels-Straße 13 im Stadtbauamt, Sachgebiet Stadtplanung, EG Zimmer 0.12 zu den nachfolgend aufgeführten Zeiten

montags und donnerstags                09:00 Uhr bis 15:00 Uhr

dienstags                                           09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

mittwochs und freitags                      09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse

riesa.de > Service > Bekanntmachungen > Bebauungspläne

und im zentralen Internetportal des Landes Sachsen eingestellt.

Für Rückfragen steht das beauftragte Büro ARNOLD CONSULT AG, Beratende Ingenieure und Architekten, Heinrich-Heine-Straße 26, 01662 Meißen, Telefon (03521) 7594-0, Fax (03521)7594-94, E-Mail: meissen@arnold-consult.de zur Verfügung.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

Riesa, 28. September 2018

Marco Müller

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtbauamt

Amtsleiterin
Frau Ina Nicolai
Friedrich-Engels-Straße 13, 01589 Riesa
Telefon (0 35 25) 70 02 90
Telefax (0 35 25) 73 19 07
stadtbauamt@stadt-riesa.de

SGL Stadtplanung
Frau Birgit Friedrich
Friedrich-Engels-Straße 13, 01589 Riesa
Telefon (0 35 25) 70 02 90
Telefax (0 35 25) 73 19 07
stadtplanung@stadt-riesa.de​​​​

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Textliche Festsetzungen
  • Planzeichnung
  • Anlage 1 - Netznachrechnung
  • Anlage 2 - Hydrogeologisches Gutachten

Informationen

Übersicht
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