Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Reinsdorf Öffentliche Auslegung

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Weberstraße Friedrichsgrün"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 30.05.2022 bis 01.07.2022
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Planzeichnung

Bekanntmachung

der Einleitung des Verfahrens  zur Erarbeitung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Weberstraße Friedrichsgrün“ gemäß  § 2 Abs. 1 BauGB und      der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung (§34 Abs. 4 Bau GB) „Weberstraße Friedrichsgrün“ von 04/2022

Der Gemeinderat Reinsdorf hat in seiner Sitzung am 12.05.2022 beschlossen, eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung  „ Weberstraße Friedrichsgrün“ zur Einbeziehung des Flurstücks 574/2 der Gemarkung Vielau in den Innenbereich zu erarbeiten.

Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Weberstraße Friedrichsgrün“ dient der städtebaulichen Ordnung des südlichen Ortsrandes von Friedrichsgrün.
Eine dem baurechtlichen Außenbereich zuzuordnende Lücke zwischen den vorhandenen Wohnhäusern südöstlich des vorhandenen kleinen Wohngebiets “Alter Kindergarten” soll in den Innenbereich einbezogen werden. Es handelt sich um das Flurstück Nummer 574/2 der Gemarkung Vielau mit einer Fläche von ca. 1400 m².

Im Sinne einer maßvollen Ergänzung soll mit dieser Satzung eine städtebaulich sinnvolle Abgrenzung erreicht werden. Die einbezogene Fläche wird durch die bauliche Nutzung der angrenzenden Bereiche, jeweils Wohnnutzung, geprägt.

Nach Inkrafttreten der Satzung erfolgt die baurechtliche Bewertung der Fläche nach § 34 Baugesetzbuch (Innenbereich) nach den Vorgaben der Satzung. Im Bereich der Ergänzungsfläche wurde in der Planzeichnung die überbaubare Grundstücksfläche dargestellt und festgesetzt. Es ist die Bebauung mit ein bis zwei Wohngebäuden vorgesehen.

Betroffen sind folgende Flurstücke:

Klarstellungslinie Innenbereich: 575/1, 575/2, 573/2 der Gemarkung Vielau,

                                                  3, 4 der Gemarkung Friedrichsgrün

Ergänzung: 574/2 der Gemarkung Vielau

Gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB wird darauf verwiesen, dass in diesem vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a und von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten  umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Der vom Gemeinderat Reinsdorf in seiner Sitzung am 12.5.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung (34 Abs. 4 Baugesetzbuch) „Weberstraße Friedrichsgrün“ von 04/ 2022 und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit

vom 30.5.2022 bis 01.07. 2022

im Rathaus der Gemeinde Reinsdorf, Wiesenaue 41, Treppenhaus erster Stock rechts, während der Dienststunden

Montag         9.00 bis 12:00 Uhr         geschlossen

Dienstag       9.00 bis 12:00 Uhr und 13.00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch        geschlossen

Donnerstag   9.00 bis 12:00 Uhr und 13.00 bis 17:00 Uhr

Freitag          9.00 bis 12:00 Uhr        geschlossen

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Hinweis: Die Bekanntmachung und die entsprechenden Unterlagen werden nach § 4a Abs. 4 BauGB während des Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Gemeinde Reinsdorf und Im Beteiligungsportal des Freistaats Sachsen www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingestellt.

Steffen Ludwig,

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Reinsdorf

Bauamt/ Wirtschaftsförderung

Christiane Gündel

Wiesenaue 41

08141 Reinsdorf

Tel.: 0375/27412-18

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Text Satzung und Begründung
  • Luftbild

Informationen

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