Bebauungsplan Gemeinde Reinsdorf Frühzeitige Beteiligung

2. Änderung Bebauungsplan "An der Kohlenstraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.05.2022 bis 24.06.2022
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Planzeichnung

Bekanntmachung

gemäß § 2 Abs. 1 BauGB über den Beschluss zur Einleitung

und

über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur

2. Änderung des Bebauungsplanes „An der Kohlenstraße“ 

Der Gemeinderat Reinsdorf hat in seiner Sitzung am 12.05.2022 den Beschluss zur Einleitung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „An der Kohlenstraße“ gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan „An der Kohlenstraße“ ist seit dem 26.07.2018 in Kraft. Im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB wurde mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes das Flurstück 1818/4 der Gemarkung Reinsdorf unmittelbar östlich der Autobahnanschlussstelle Zwickau-Ost an der S 283 überplant. Damit erfolgte die Sicherung des vom Landkreis Zwickau als Vorhaltefläche für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften im Sozialraum V festgesetzten Standorts. Die Erschließung erfolgte über § 246 BauGB.

Die Vorhaltefläche wurde für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften nicht benötigt., so dass im Jahr 2020 die Änderung 5.1 des Flächennutzungsplans und parallel dazu die 1. Änderung des Bebauungsplans „An der Kohlenstraße“ mit Ausweisung des Standorts als Gewerbegebiet erfolgten, um so eine langfristige Nachnutzung zu sichern. Diese Änderung des Flächennutzungsplans trat am 9. Juli 2020 in Kraft.

Nunmehr besteht die Überlegung, den bisher als Gewerbegebiet ausgewiesenen Bereich als Industriegebiet darzustellen. Durch die vorhandene benachbarte Bebauung der Entsorgungsgesellschaft des Landkreises Zwickauer Land mbH ist eine entsprechende Vorprägung des Standortes gegeben, hinzu kommt die Lage unmittelbar im Bereich der Autobahnanschlussstelle Zwickau-Ost, an der S 283 sowie die Nähe zur S 286 und die große Entfernung zur nächstgelegenen Wohnbebauung.

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes „An der Kohlenstraße“ soll daran angelehnt innerhalb des jetzigen Geltungsbereiches eine Industriegebietsfläche ausgewiesen werden.  Im Rahmen des baugesetzlichen Verfahrens soll daher im ersten Schritt parallel zur Flächennutzungsplanänderung die Verfahrenseinleitung erfolgen und über die frühzeitigen Beteiligungen Anregungen und Hinweise für eine mögliche Planerstellung gesammelt werden.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch liegt im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung ab sofort ein Lageplan zur Änderung 5.1. des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reinsdorf mit der angedachten Flächendarstellung im Rathaus der Gemeinde Reinsdorf, Wiesenaue 41, Treppenhaus 1. Stock rechts, während folgender Zeiten:

Montag         9.00 Uhr - 12.00 Uhr          geschlossen          

Dienstag       9.00 Uhr - 12.00 Uhr          13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Mittwoch                              geschlossen

Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr          13.00 Uhr - 17.00 Uhr       

Freitag          9.00 Uhr - 12.00 Uhr          geschlossen

bis einschließlich Freitag, den 24.06.2022 aus.

Während dieser Zeit können von jedermann Anregungen und Hinweise schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an die Gemeinde Reinsdorf, Bauamt/Wirtschaftsförderung, Wiesenaue 41, 08141 Reinsdorf vorgebracht werden.

Hinweis: Die Bekanntmachung und die entsprechenden Unterlagen werden nach  § 4 a Abs. 4 BauGB während des Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Gemeinde Reinsdorf, www.reinsdorf.de in der Rubrik Rathaus/ Bekanntmachungen sowie unter www.buergerbeteiligung. sachsen.de, dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen, eingestellt.

Steffen Ludwig

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Reinsdorf

Bauamt/ Wirtschaftsförderung

Christiane Gündel

Wiesenaue 41

08141 Reinsdorf

Tel.: 0375/ 27412-18

 

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