Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Reinsdorf Erneute Beteiligung

geänd. Fassung 1. Änd. B-plan „Ind.- und GEStandort Reinsdorf (Zwickau-Ost A 72) im Anschluss an GE "Kirchstraße", 1. TA

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.07.2020 bis 25.08.2020
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Planzeichnung

Bekanntmachung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB über die Öffentlichkeitsbeteiligung für die geänderte Fassung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbestandort Reinsdorf (Zwickau-Ost A 72) im Anschluss an das Gewerbegebiet „Kirchstraße“, 1. Teilabschnitt

Die Einleitung des Änderungsverfahrens erfolgte mit Beschluss des Gemeinderates Reinsdorf am 07.11.2019. Nach frühzeitiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde durch den Gemeinderat am 30.01.2020 der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 14.02.2020 bis 18.03.2020 öffentlich ausgelegen und die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt.

Der Ursprungsbebauungsplan ist seit dem 25.07.2013 in Kraft. Hier wurden 5 Baubereiche in einer ersten Überplanung eines Regionalen Vorsorgestandorts für Industrie und produzierendes Gewerbe geschaffen. Das Plangebiet nimmt eine Gesamtfläche von ca. ~33-34 ha ein und erstreckt sich im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet „Kirchstraße“ in östliche Richtung. Der Plan setzt u.a. fünf Baubereiche fest, von denen zwei bereits bebaut sind (Baubereich 1-Linamar, Baubereich 2-Astra). Im Baubereich 4 laufen derzeit ebenfalls die Baumaßnahmen für eine Unternehmensansiedlung (Meleghy Automotive).  

Die 1. Änderung betrifft eine ca. 9.300 m² große Teilfläche (unten schraffiert dargestellt) aus dem Flurstück 1552/1 der Gemarkung Reinsdorf, die unmittelbar westlich an den Baubereich 4 angrenzt. Diese ist derzeit noch der landwirtschaftlichen Nutzfläche zugeordnet. Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll eine Umwandlung in gewerbliche Baufläche und Zuordnung zum Baubereich 4 erfolgen.

Der Gemeinderat Reinsdorf hatte in seiner Sitzung am 27.06.2019 den Erwerb der Fläche durch die Gemeinde mit dem Hintergrund der o.g. Umwandlung beschlossen. Am 07.08.2019 hat die Gemeinde die Fläche erworben. In Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus den Beteiligungen war eine Überarbeitung der Planung hinsichtlich der Lärmemissionskontingente erforderlich. Hierzu wurde das bestehende Lärmemissionsgutachten angepasst und die Festsetzungen unter 1.4  im neuen Baubereich 4 und dem Baubereich 5 geändert. Zudem wurde eine Ergänzung des Hinweises Nr. 10 aus der Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie vorgenommen und in der Festsetzung Nr. 1.3 die Paragrafenangabe korrigiert.

Entsprechend § 4 a Abs. 3 BauGB wird bei Änderung der Festsetzungen des Bebauungsplanes eine nochmalige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 soll im vorliegenden Fall, da keine Grundzüge der Planung berührt sind, die Behördenbeteiligung auf die tatsächlich Betroffenen beschränkt werden. Ebenso wird in dieser  Öffentlichkeitsbeteiligung darauf verweisen, dass sich Stellungnahmen lediglich auf die geänderten Teile beziehen sollen.

Folgende umweltbezogene Informationen sind aus der Planerstellung und den Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungen verfügbar:

Umweltbericht zum Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbestandort Reinsdorf (Zwickau-Ost A 72) im Anschluss an das Gewerbegebiet „Kirchstraße'; 1, Teilabschnitt" angepasst auf die 1. Änderung, Stand 06.2020 Gemeinde Reinsdorf/arc Zwickau

  • Beschreibung und Bewertung der schutzbezogenen Ausprägungen zu den Schutzgütern

Mensch, Vegetation, Heutige potenzielle natürliche Vegetation, Tiere, Boden1 Wasser, Oberflächenwasser, Grundwasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturgüter, Sachgüter, Wirkungsgefüge der Schutzgüter, Zusammenfassung der schutzgutbezogenen Ausprägungen

  • Auswirkungen der geplanten Nutzung auf die Schutzgüter

Mensch, Vegetation, Tiere, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturgüter, Sachgüter, Zusammenfassung Auswirkungen der geplanten Nutzung auf die Schutzgüter

  • Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen, Planungsalternativen, Methodik, Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)

Schallimmissionsprognose zum „BEBAUUNGSPLAN - ,,INDUSTRIE- UND GEWERBESTANDORT REINSDORF (ZWICKAU-OST A72) IM ANSCHLUSS AN DAS GEWER­ BEGEBIET „KIRCHSTRASSE; 1. TEILABSCHNITT" vom 29.08.2012, und Ergänzung vom 30.06.2020, GAF mbH, Zwickau

Stellungnahmen

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 16.12.2019, 06.02.2020

  • allgemeine Hinweise, geologische Verhältnisse im Plan­ gebiet, Baugrunduntersuchung, Regelungen des Lagerstättengesetzes und SächsABG, Hinweise radiologisches Altlastenkataster und zum vorsorgenden Radonschutz, Geodaten, Erdbebenzone 1
  • keine Bedenken

Planungsverband Region Chemnitz vom 14.11.2019, 06.02.2020

  • Regionalplanerische Beurteilung keine Bedenken
  • Eingriff in Natur und Landschaft entsprechend ausgleichen

Landkreis Zwickau vom 18.12.2019, 12.03.2020

  • keine (grundsätzlichen) Bedenken

Untere Wasserbehörde

  • Fachliche Hinweise - Auseinandersetzung mit Thema Ab­ wasser/Niederschlagswasser

Untere Immissionsschutzbehörde

  • Immissionskontingente festsetzen, Anpassung an Vorplanung

Untere Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde

  • Hinweis auf Auseinandersetzung mit Bodenschutzbelangen Bereich nicht im Altlastenkataster erfasst

SG Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft Untere Naturschutzbehörde

  • keine rechtsverbindlich festgesetzten Schutzgebiete nach BNatschG oder FFH- und Vogelschutzgebiete berührt keine geschützten Biotope nach BNatschG ausgewiesen Hinweis auf Festsetzung Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen

Untere Landwirtschaftsbehörde

  • Entzug von landwirtschaftlicher Fläche hier tolerierbar im Lichte der wirtschaftlichen Entwicklung, da keine Zerschneidung, Randbereiche betroffen

SG Bauaufsicht und Denkmalschutz

  • Hinweis auf archäologisches Relevanzgebiet, Beteiligung Landesamt für Archäologie
  • Stellungnahme Landesdirektion Chemnitz vom 19.12.2019 Hinweis auf fach- und sachgerechte Erörterung der raumordnerischen Vorgaben
  • Übereinstimmung mit Zielen der Raumordnung gegeben

Sächsisches Oberbergamt vom 14.11.2019, 12.02.2020

  • Hinweis Lage in Nähe Altbergbaugebiet

Landesamt für Archäologie 26.11.2019, 19.02.2020

  • Hinweise zu Lage im archäologischen Relevanzgebiet Verweis auch auf archäologische Untersuchungen vor Bauvorhaben

Stellungnahme Wasserwerke Zwickau vom 09.12.2019, 27.02.2020

  • Hinweise zur Trinkwasserver-, Abwasserentsorgung und Löschwasserbereitstellung

MITNETZ Strom 14.11.2019, 06.02.2020

  • Hinweise Stromversorgung und Leitungslagen

inetz 14.11.2019, 06.02.2020

  • Hinweise Gasversorgung und Leitungslagen

Telekom 10.12.2019

  • Hinweise Leitungslagen

Private Stellungnahme

  • Hinweis Niederschlagswasserableitung

Private Stellungnahme

  • Hinweis Lärmbetrachtung

Der vom Gemeinderat Reinsdorf in seiner Sitzung am 09.07.2020 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der geänderten Fassung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „lndustrie- und Gewerbestandort Reinsdorf (Zwickau-Ost A 72) Im Anschluss an das Gewerbegebiet „Kirchstraße“, 1. Teilabschnitt'', Stand 06.2020 und die zugehörige Begründung mit Umwelt-bericht, Stand 06.2020 sowie die umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom

                                                    24.07.2020 bis einschließlich 25.08.2020

im Rathaus der Gemeinde Reinsdorf, Wiesenaue 41, Treppenhaus 1. Stock rechts, während folgender Zeiten:

Montag                      9.00 Uhr- 12.00 Uhr

Dienstag                    9.00 Uhr- 12.00 Uhr und 14.00 Uhr- 18.00 Uhr

Donnerstag               9.00 Uhr- 12.00 Uhr und 14,00 Uhr-17.00 Uhr

Freitag                       9.00 Uhr - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Die Stellungnahmen sollen sich auf die mit der vorliegenden geänderten Fassung zusammenhängenden Änderungen, Stand 06.2020 beziehen.

Hinweis: Die Bekanntmachung und die entsprechenden Unterlagen werden gemäߧ 4 a Abs. 4 BauGB während des Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Gemeinde Reinsdorf sowie auf dem Beteiligungsprotal des Freistaates Sachsen eingestellt.

gez. Steffen Ludwig Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Reinsdorf

Bauamt

Wiesenaue 41

08141 Reinsdorf

Tel.:     0375/27412-18

E-Mail: bauamt@reinsdorf.de

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