Bekanntmachung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB über die Öffentlichkeitsbeteiligung für die geänderte Fassung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbestandort Reinsdorf (Zwickau-Ost A 72) im Anschluss an das Gewerbegebiet „Kirchstraße“, 1. Teilabschnitt
Die Einleitung des Änderungsverfahrens erfolgte mit Beschluss des Gemeinderates Reinsdorf am 07.11.2019. Nach frühzeitiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde durch den Gemeinderat am 30.01.2020 der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 14.02.2020 bis 18.03.2020 öffentlich ausgelegen und die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt.
Der Ursprungsbebauungsplan ist seit dem 25.07.2013 in Kraft. Hier wurden 5 Baubereiche in einer ersten Überplanung eines Regionalen Vorsorgestandorts für Industrie und produzierendes Gewerbe geschaffen. Das Plangebiet nimmt eine Gesamtfläche von ca. ~33-34 ha ein und erstreckt sich im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet „Kirchstraße“ in östliche Richtung. Der Plan setzt u.a. fünf Baubereiche fest, von denen zwei bereits bebaut sind (Baubereich 1-Linamar, Baubereich 2-Astra). Im Baubereich 4 laufen derzeit ebenfalls die Baumaßnahmen für eine Unternehmensansiedlung (Meleghy Automotive).
Die 1. Änderung betrifft eine ca. 9.300 m² große Teilfläche (unten schraffiert dargestellt) aus dem Flurstück 1552/1 der Gemarkung Reinsdorf, die unmittelbar westlich an den Baubereich 4 angrenzt. Diese ist derzeit noch der landwirtschaftlichen Nutzfläche zugeordnet. Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll eine Umwandlung in gewerbliche Baufläche und Zuordnung zum Baubereich 4 erfolgen.
Der Gemeinderat Reinsdorf hatte in seiner Sitzung am 27.06.2019 den Erwerb der Fläche durch die Gemeinde mit dem Hintergrund der o.g. Umwandlung beschlossen. Am 07.08.2019 hat die Gemeinde die Fläche erworben. In Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus den Beteiligungen war eine Überarbeitung der Planung hinsichtlich der Lärmemissionskontingente erforderlich. Hierzu wurde das bestehende Lärmemissionsgutachten angepasst und die Festsetzungen unter 1.4 im neuen Baubereich 4 und dem Baubereich 5 geändert. Zudem wurde eine Ergänzung des Hinweises Nr. 10 aus der Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie vorgenommen und in der Festsetzung Nr. 1.3 die Paragrafenangabe korrigiert.
Entsprechend § 4 a Abs. 3 BauGB wird bei Änderung der Festsetzungen des Bebauungsplanes eine nochmalige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 soll im vorliegenden Fall, da keine Grundzüge der Planung berührt sind, die Behördenbeteiligung auf die tatsächlich Betroffenen beschränkt werden. Ebenso wird in dieser Öffentlichkeitsbeteiligung darauf verweisen, dass sich Stellungnahmen lediglich auf die geänderten Teile beziehen sollen.
Folgende umweltbezogene Informationen sind aus der Planerstellung und den Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungen verfügbar:
Umweltbericht zum Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbestandort Reinsdorf (Zwickau-Ost A 72) im Anschluss an das Gewerbegebiet „Kirchstraße'; 1, Teilabschnitt" angepasst auf die 1. Änderung, Stand 06.2020 Gemeinde Reinsdorf/arc Zwickau
Mensch, Vegetation, Heutige potenzielle natürliche Vegetation, Tiere, Boden1 Wasser, Oberflächenwasser, Grundwasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturgüter, Sachgüter, Wirkungsgefüge der Schutzgüter, Zusammenfassung der schutzgutbezogenen Ausprägungen
Mensch, Vegetation, Tiere, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturgüter, Sachgüter, Zusammenfassung Auswirkungen der geplanten Nutzung auf die Schutzgüter
Schallimmissionsprognose zum „BEBAUUNGSPLAN - ,,INDUSTRIE- UND GEWERBESTANDORT REINSDORF (ZWICKAU-OST A72) IM ANSCHLUSS AN DAS GEWER BEGEBIET „KIRCHSTRASSE; 1. TEILABSCHNITT" vom 29.08.2012, und Ergänzung vom 30.06.2020, GAF mbH, Zwickau
Stellungnahmen
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 16.12.2019, 06.02.2020
Planungsverband Region Chemnitz vom 14.11.2019, 06.02.2020
Landkreis Zwickau vom 18.12.2019, 12.03.2020
Untere Wasserbehörde
Untere Immissionsschutzbehörde
Untere Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde
SG Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft Untere Naturschutzbehörde
Untere Landwirtschaftsbehörde
SG Bauaufsicht und Denkmalschutz
Sächsisches Oberbergamt vom 14.11.2019, 12.02.2020
Landesamt für Archäologie 26.11.2019, 19.02.2020
Stellungnahme Wasserwerke Zwickau vom 09.12.2019, 27.02.2020
MITNETZ Strom 14.11.2019, 06.02.2020
inetz 14.11.2019, 06.02.2020
Telekom 10.12.2019
Private Stellungnahme
Der vom Gemeinderat Reinsdorf in seiner Sitzung am 09.07.2020 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der geänderten Fassung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „lndustrie- und Gewerbestandort Reinsdorf (Zwickau-Ost A 72) Im Anschluss an das Gewerbegebiet „Kirchstraße“, 1. Teilabschnitt'', Stand 06.2020 und die zugehörige Begründung mit Umwelt-bericht, Stand 06.2020 sowie die umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom
24.07.2020 bis einschließlich 25.08.2020
im Rathaus der Gemeinde Reinsdorf, Wiesenaue 41, Treppenhaus 1. Stock rechts, während folgender Zeiten:
Montag 9.00 Uhr- 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr- 12.00 Uhr und 14.00 Uhr- 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr- 12.00 Uhr und 14,00 Uhr-17.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Die Stellungnahmen sollen sich auf die mit der vorliegenden geänderten Fassung zusammenhängenden Änderungen, Stand 06.2020 beziehen.
Hinweis: Die Bekanntmachung und die entsprechenden Unterlagen werden gemäߧ 4 a Abs. 4 BauGB während des Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Gemeinde Reinsdorf sowie auf dem Beteiligungsprotal des Freistaates Sachsen eingestellt.
gez. Steffen Ludwig Bürgermeister
Gemeinde Reinsdorf
Bauamt
Wiesenaue 41
08141 Reinsdorf
Tel.: 0375/27412-18
E-Mail: bauamt@reinsdorf.de