Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) über die Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan „Am Rathaus Reinsdorf “, Stand 03.19
Das Verfahren für den Bebauungsplan „Am Rathaus Reinsdorf“ auf dem Flurstück 1250/2 der Gemarkung Reinsdorf nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) wurde mit Beschluss des Gemeinderates Reinsdorf vom 07.02.2019 eingeleitet. Nach erfolgter frühzeitiger Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der Planentwurf erstellt. Dabei wurde der Geltungsbereich um ca. 500 m² auf das nordöstlich gelegene gemeindeeigene Flurstück 155a der Gemarkung Reinsdorf erweitert, um hier eine neue Zufahrtsstraße von der Wiesenaue aus anzulegen. Der Planbereich grenzt unmittelbar südwestlich an das Rathaus Reinsdorf an und umfasst nunmehr eine Fläche von rund 2.400 m². Das Flurstück 1250/2 mit einer Größe von 1.895 m² wurde bis 2015 als Spielgarten für die Kindertagesstätte „Anne Frank“, die sich bis dahin noch im Rathaus Reinsdorf befand, genutzt.
Im Zuge der Prüfung einer sinnvollen Nachnutzung des Grundstücks wird die Schaffung der Möglichkeit der baulichen Nutzung mit bis zu zwei Einfamilienhäusern angestrebt. Die bauliche Vorprägung des Standortes ergibt sich aus der angrenzenden Innenbereichs-bebauung
Der vom Gemeinderat Reinsdorf in seiner Sitzung am 11.04.2019 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes „Am Rathaus Reinsdorf “, Stand 03.19 und die zugehörige Begründung, Stand 03.19 liegen in der Zeit vom
26.04.2019 bis einschließlich 03.06.2019
im Rathaus der Gemeinde Reinsdorf, Wiesenaue 41, Treppenhaus 1. Stock rechts, während folgender Zeiten:
Montag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an die Gemeinde Reinsdorf, Bauamt/Wirtschaftsförderung, Wiesenaue 41, 08141 Reinsdorf vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.Formularende
Es wird darauf hingewiesen, dass für die hier angedachte Planung gemäß § 13 b BauGB i.V.m. 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB keine Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB mit Erstellung eines Umweltberichts vorgenommen wird, da zu erwartende umweltbezogene Eingriffe durch die Planung bereits als vor der planerischen Entscheidung erfolgt und zulässig gelten. Ebenso wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Hinweis: Die Bekanntmachung und die entsprechenden Unterlagen werden nach § 4 a Abs. 4 BauGB während des Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Gemeinde Reinsdorf, www.reinsdorf.de in der Rubrik -Verwaltung/Sonstige Informationen/ Bauleitplanung-, sowie unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de, dem Beteiligungs-portal des Landes Sachsen, eingestellt.
Steffen Ludwig
Bürgermeister
Gemeinde Reinsdorf
Bauamt/Wirtschaftsförderung
Tel: 0375/27412-18
E-Mail: bauamt@einsdorf.de