Flächennutzungsplan Gemeinde Reinsdorf Frühzeitige Beteiligung

Änderung 5.1. des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reinsdorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 31.01.2019 bis 06.03.2019
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Planzeichnung

Bekanntmachung

gemäß § 2 Abs. 1 BauGB über den Beschluss zur Einleitung

und über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Änderung 5.1. des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reinsdorf 

 

Der Gemeinderat Reinsdorf hat in seiner Sitzung am 06.09.2018 den Beschluss zur Einleitung der Änderung 5.1. des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reinsdorf  gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reinsdorf ist seit dem 12.07.2018 rechtskräftig. Sie betrifft den Bereich des Flurstücks 1818/4 der Gemarkung Reinsdorf unmittelbar östlich der Autobahnanschlussstelle Zwickau-Ost an der S 283. Mit ihr wurde der vom Landkreis Zwickau als Vorhaltefläche für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften im Sozialraum V festgesetzte Standort bauplanungsrechtlich gesichert. Die Erschließung erfolgte im Rahmen der Regelungen des § 246 BauGB. Im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB wurde der Bebauungsplan „An der Kohlenstraße“ aufgestellt, der seit dem 26.07.2018 rechtskräftig ist.

In Abstimmung mit dem Landkreis Zwickau besteht nunmehr die Überlegung diesen Bereich ergänzt um den Bereich auf welchem sich u.a. der Bürokomplex und Logistikflächen der Entsorgungsgesellschaft des Landkreises Zwickauer Land mbH befinden, als gewerbliche Baufläche darzustellen und so eine langfristige Nachnutzung zu sichern, für den Fall, dass die Fläche nicht mehr als Vorsorgestandort im jetzigen Sinne eingesetzt wird. Durch die vorhandene Bebauung der Entsorgungsgesellschaft ist eine entsprechende gewerbliche Vorprägung des Standortes gegeben, hinzu kommt die Lage unmittelbar im Bereich der Autobahnanschlussstelle Zwickau-Ost, an der S 283 sowie die Nähe zur S 286. Im Rahmen des baugesetzlichen Verfahrens soll nunmehr im ersten Schritt die Verfahrenseinleitung erfolgen und über die frühzeitigen Beteiligungen Anregungen und Hinweise für eine mögliche Planerstellung gesammelt werden. Parallel soll auch das Verfahren für die Änderung des Bebauungsplanes „An der Kohlenstraße“ eingeleitet werden.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch liegt im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung ab sofort ein Lageplan zur Änderung 5.1. des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reinsdorf mit der angedachten Flächendarstellung im Rathaus der Gemeinde Reinsdorf, Wiesenaue 41, Treppenhaus 1. Stock rechts, während folgender Zeiten:

Montag         9.00 Uhr - 12.00 Uhr          geschlossen          

Dienstag       9.00 Uhr - 12.00 Uhr          13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Mittwoch                              geschlossen

Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr          13.00 Uhr - 17.00 Uhr       

Freitag                      9.00 Uhr - 12.00 Uhr          geschlossen

bis einschließlich Mittwoch, den 06.03.2019 aus.

Während dieser Zeit können von jedermann Anregungen und Hinweise schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an die Gemeinde Reinsdorf, Bauamt/Wirtschaftsförderung, Wiesenaue 41, 08141 Reinsdorf vorgebracht werden.

Hinweis: Die Bekanntmachung und die entsprechenden Unterlagen werden nach  § 4 a Abs. 4 BauGB während des Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Gemeinde Reinsdorf, www.reinsdorf.de in der Rubrik -Verwaltung/Sonstige Infor-mationen/ Bauleitplanung-, sowie unter www.buergerbeteiligung. sachsen.de, dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen, eingestellt.

Kontaktperson

Gemeinde Reinsdorf

Bauamt/Wirtschaftsförderung

Frau Zickmann

Wisenaue 41

08141 Reinsdorf

Tel.: 0375/27412-18

bauamt@reinsdorf.de

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