Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Reinsdorf Frühzeitige Beteiligung

1. Änd. B-plan - Ind.- und Gewerbestandort Reinsd. (Zwi.-Ost A 72) im Anschluss an GE „Kirchstraße“, 1. Teilabschnitt

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.11.2019 bis 20.12.2019
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Planzeichnung

Bekanntmachung

gemäß § 2 Abs. 1 BauGB über den Beschluss zur Einleitung

und über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

zur Einleitung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbestandort Reinsdorf (Zwickau-Ost A 72) im Anschluss an das Gewerbegebiet „Kirchstraße“, 1. Teilabschnitt“

 

Der Gemeinderat Reinsdorf hat in seiner Sitzung am 07.11.2019 den Beschluss zur Einleitung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbestandort Reinsdorf (Zwickau-Ost A 72) im Anschluss an das Gewerbegebiet „Kirchstraße“, 1. Teilabschnitt“ gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbestandort Reinsdorf (Zwickau-Ost A 72) im Anschluss an das Gewerbegebiet „Kirchstraße“, 1. Teilabschnitt“ ist seit dem 25.07.2013 in Kraft. Damit erfolgte die Beplanung des im Regionalplan Südwestsachsen festgesetzten Regionalen Vorsorgestandortes für Industrie- und produzierendes Gewerbe „Anschlussstelle Zwickau-Ost A 72“ in einem 1. Teilabschnitt. Das Plangebiet nimmt eine Gesamtfläche von ca. ~33-34 ha ein und erstreckt sich im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet „Kirchstraße“ in östliche Richtung. Der Plan setzt u.a. fünf Baubereiche fest, von denen zwei bereits bebaut sind (Baubereich 1, Baubereich 2). Für den Baubereich 4 laufen derzeit die Vorbereitungen zur Veräußerung. Die geplante 1. Änderung betrifft eine ca. 9.300 m² große Fläche, Teilfläche aus Flurstück 1552/1 der Gemarkung Reinsdorf, die unmittelbar westlich an den Baubereich 4 angrenzt. Diese ist derzeit noch der landwirtschaftlichen Nutzfläche zugeordnet. Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll eine Umwandlung in gewerbliche Baufläche und Zuordnung zum Baubereich 4 erfolgen.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch liegt im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ab sofort ein Lageplan zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbestandort Reinsdorf (Zwickau-Ost A 72) im Anschluss an das Gewerbegebiet „Kirchstraße“, 1. Teilabschnitt“ im Rathaus der Gemeinde Reinsdorf, Wiesenaue 41, Treppenhaus 1. Stock rechts, während folgender Zeiten:

Montag         9.00 Uhr - 12.00 Uhr          geschlossen          

Dienstag       9.00 Uhr - 12.00 Uhr          13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Mittwoch                              geschlossen

Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr          13.00 Uhr - 17.00 Uhr       

Freitag                      9.00 Uhr - 12.00 Uhr          geschlossen

 

bis einschließlich Freitag, den 20.12.2019 aus.

Während dieser Zeit können von jedermann Anregungen und Hinweise schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an die Gemeinde Reinsdorf, Bauamt/Wirtschaftsförderung, Wiesenaue 41, 08141 Reinsdorf vorgebracht werden.

Hinweis: Die Bekanntmachung und die entsprechenden Unterlagen werden nach  § 4 a Abs. 4 BauGB während des Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Gemeinde Reinsdorf, www.reinsdorf.de in der Rubrik -Verwaltung/Sonstige Informationen/ Bauleitplanung-, sowie unter www.buergerbeteiligung. sachsen.de, dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen, eingestellt.

Steffen Ludwig

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Reinsdorf

Bauamt/Wirtschaftsförderung

Wiesenaue 41

08141 Reinsdorf

Tel.:         0375/27412-18

E-Mail:    bauamt@reinsdorf.de

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