Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Reinsdorf Frühzeitige Beteiligung

Östlich Sonnenleithe

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.07.2019 bis 07.08.2019
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Planzeichnung

Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zum Aufstellungsbeschluss

und über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für einen  

Bebauungsplan „Östlich Sonnenleithe“

 

Der Gemeinderat Reinsdorf hat in seiner Sitzung am 27.06.2019 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan „Östlich Sonnenleithe“ gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Planbereich befindet sich im Mitteldorf von Reinsdorf an der Straße der Befreiung 150 und erstreckt sich von hier aus entlang der Wiesenaue in südliche Richtung bis in Höhe des Grundstücks Wiesenaue 55. Folgende Flurstücke der Gemarkung Reinsdorf sind eingebunden; 226/3, 221/9, 221/8, 226/4, 226/1, 226/5, 221/3, 221/7, 222, 1401/7, 1401/6, 1401/5, 1401/8, 1433/2, 1433/7, 1433/6 (teilweise) und 1401/4 (teilweise).

Der Bereich ist von einer lockeren Bebauung beginnend mit den Hofgebäuden an der Straße der Befreiung bis zu Einzelhäusern an der Wiesenaue sowie dazwischenliegenden Freiflächen und dem Bachlauf des Reinsdorfer Baches geprägt. Im diese lockere Baustruktur in dem Bereich auch zukünftig zu wahren, soll die Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlich Sonnenleithe“ erfolgen. Sollten die Hofgebäude an der Straße der Befreiung perspektivisch nicht mehr als solche erhalten werden, soll hier die Möglichkeit für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern, ähnlich dem Bebauungs-plangebiet „Alte Schule“, welches sich westlich des Planbereichs befindet, geschaffen werden. Zudem soll im nördlichen Bereich des Flurstücks 1433/6 im Zuge einer maßvollen Nachverdichtung  ein Bauplatz für ein Einfamilienhaus vorgesehen werden. Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 10.800 m². Geplant ist das Verfahren nach § 13 a BauGB als sogenannter Bebauungsplan der der Innenentwicklung für Maßnahmen innerhalb geschlossener Ortschaften, die der Nachverdichtung oder der Wiedernutzbarmachung von Flächen dienen. Dieser kann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB in ihm eine zulässige Grundfläche nach § 19 Abs. 2 BauNVO oder eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20.000 m² festgesetzt wird. Anhand der Gesamtfläche des Geltungsbereichs ist die Einhaltung ableitbar. Auch soll kein Vorhaben entstehen, für welches eine Umweltverträglichkeitsprüfung (z.B. bestimmte Industrieanlagen) erforderlich wäre und es sind keine nach § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB benannten Schutzgüter (Naturschutz-z.B. Europäische Vogelschutzrichtlinie) betroffen. Zudem soll nach § 13 a Abs. 2 Nr. 3 BauGB einem Bedarf an Investitionen zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum in der Abwägung in angemessener Weise Rechnung getragen werden. Im beschleunigten Verfahren gelten nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens aus § 13 Abs. 2 und Abs. 3 BauGB.

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Reinsdorf ist der angedachte Planbereich teilweise innerhalb der Mischgebietsfläche dargestellt. Im Zuge des beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. Nr. 2 BauGB wird der Flächen-nutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst, da die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets mit der Planung nicht beeinträchtigt wird.

Für die hier angedachte Planung ist gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB keine Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB mit Erstellung eines Umweltberichts erforderlich, da zu erwartende umweltbezogene Eingriffe durch die Planung bereits als vor der planerischen Entscheidung erfolgt und zulässig gelten.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch liegt im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ab sofort ein Plan mit Geltungsbereich zum Bebauungsplan „Östlich Sonnenleithe“ im Rathaus der Gemeinde Reinsdorf, Wiesenaue 41, Treppenhaus 1. Stock rechts, während folgender Zeiten:

Montag         9.00 Uhr - 12.00 Uhr          geschlossen          

Dienstag       9.00 Uhr - 12.00 Uhr          13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Mittwoch                              geschlossen

Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr          13.00 Uhr - 17.00 Uhr       

Freitag                      9.00 Uhr - 12.00 Uhr          geschlossen

bis einschließlich Dienstag, den 07.08.2019 aus.

Während dieser Zeit können von jedermann Anregungen und Hinweise schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an die Gemeinde Reinsdorf, Bauamt/Wirtschaftsförderung, Wiesenaue 41, 08141 Reinsdorf vorgebracht werden.

Hinweis:

Für die hier angedachte Planung ist gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB keine Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB mit Erstellung eines Umweltberichts erforderlich, da zu erwartende umweltbezogene Eingriffe durch die Planung bereits als vor der planerischen Entscheidung erfolgt und zulässig gelten.

Die Bekanntmachung und die entsprechenden Unterlagen werden nach  § 4 a Abs. 4 BauGB während des Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Gemeinde Reinsdorf, www.reinsdorf.de in der Rubrik -Verwaltung/Sonstige Infor-mationen/Bauleitplanung-, sowie unter www.buergerbeteiligung. sachsen.de, dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen, eingestellt.

Steffen Ludwig

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeidnde Reinsdorf

Bauamt/Wirtschaftsförderung

Wiesenaue 41

08141 Reinsdorf

Tel.: 0375/27412-18

Fax: 0375727412-50

E-Mail: bauamt@reinsdorf.de

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