Bebauungsplan Gemeinde Reinsdorf Frühzeitige Beteiligung

1. Änderung Bebauungsplan "An der Kohlenstraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 31.01.2019 bis 06.03.2019
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Planzeichnung

Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB über den Beschluss zur Einleitung

und über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur

1. Änderung des Bebauungsplanes „An der Kohlenstraße“ 

 

Der Gemeinderat Reinsdorf hat in seiner Sitzung am 06.09.2018 den Beschluss zur Einleitung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „An der Kohlenstraße“ gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan „An der Kohlenstraße“ ist seit dem 26.07.2018 in Kraft. Im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB wurde mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes das Flurstück 1818/4 der Gemarkung Reinsdorf unmittelbar östlich der Autobahnanschlussstelle Zwickau-Ost an der S 283 überplant. Damit erfolgte die Sicherung des vom Landkreis Zwickau als Vorhaltefläche für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften im Sozialraum V festgesetzten Standorts. Die Erschließung erfolgte über § 246 BauGB. In Abstimmung mit dem Landkreis Zwickau besteht nunmehr die Überlegung diesen Bereich ergänzt um den Bereich auf welchem sich u.a. der Bürokomplex und Logistikflächen der Entsorgungsgesellschaft des Landkreises Zwickauer Land mbH befinden, im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche darzustellen und so eine langfristige Nachnutzung zu sichern, für den Fall, dass die Fläche nicht mehr als Vorsorgestandort im jetzigen Sinne eingesetzt wird. Durch die vorhandene Bebauung der Entsorgungsgesellschaft ist eine entsprechende gewerbliche Vorprägung des Standortes gegeben, hinzu kommt die Lage unmittelbar im Bereich der Autobahnanschlussstelle Zwickau-Ost, an der S 283 sowie die Nähe zur S 286. Mit der Änderung des Bebauungsplanes „An der Kohlenstraße“ soll daran angelehnt innerhalb des jetzigen Geltungsbereiches eine Gewerbe- oder Industriegebietsfläche ausgewiesen werden.  Im Rahmen des baugesetzlichen Verfahrens soll daher im ersten Schritt parallel zur Flächennutzungsplanänderung die Verfahrenseinleitung erfolgen und über die frühzeitigen Beteiligungen Anregungen und Hinweise für eine mögliche Planerstellung gesammelt werden.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch liegt im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung ab sofort ein Lageplan zur Änderung 5.1. des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reinsdorf mit der angedachten Flächendarstellung im Rathaus der Gemeinde Reinsdorf, Wiesenaue 41, Treppenhaus 1. Stock rechts, während folgender Zeiten:

Montag         9.00 Uhr - 12.00 Uhr          geschlossen          

Dienstag       9.00 Uhr - 12.00 Uhr          13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Mittwoch                              geschlossen

Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr          13.00 Uhr - 17.00 Uhr       

Freitag                      9.00 Uhr - 12.00 Uhr          geschlossen

bis einschließlich Mittwoch, den 06.03.2019 aus.

Während dieser Zeit können von jedermann Anregungen und Hinweise schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an die Gemeinde Reinsdorf, Bauamt/Wirtschaftsförderung, Wiesenaue 41, 08141 Reinsdorf vorgebracht werden.

Hinweis: Die Bekanntmachung und die entsprechenden Unterlagen werden nach  § 4 a Abs. 4 BauGB während des Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Gemeinde Reinsdorf, www.reinsdorf.de in der Rubrik -Verwaltung/Sonstige Infor-mationen/ Bauleitplanung-, sowie unter www.buergerbeteiligung. sachsen.de, dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen, eingestellt.

Kontaktperson

Gemeinde Reinsdorf

Bauamt/Wirtschaftsförderung

Frau Zickmann

Wisenaue 41

08141 Reinsdorf

Tel.: 0375/27412-18

bauamt@reinsdorf.de

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