Bebauungsplan Gemeinde Reinsdorf Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Am Friedrichsgrüner Park"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.01.2019 bis 20.02.2019
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Planzeichnung

Der Bebauungsplan „Am Friedrichsgrüner Park" betrifft die Flurstücke 289/19 (teilweise), 291/12 (teilweise) und 291/27 der Gemarkung Friedrichsgrün, die sich an der Siedlerstraße unmittelbar südöstlich an den Friedrichsgrüner Park angrenzend befinden. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan im Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom Gemeinderat Reinsdorf am 18.10.1028 gefasst. Es wurde in der Zeit vom 25.10.2018 bis 27.11.2018 eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 3.500 m². Dieser Bereich liegt in einer ca. 4.000 m² großen als Wald im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG) festgesetzten Fläche. Im Zuge der Waldbewirtschaftung auf der Grundlage des mit der Gemeinde abgestimmten Betriebsplanes erfolgte 2017 durch den Staatsbetrieb Sachsenforst ein Holzeinschlag auf der kompletten Fläche. Eine Wiederaufforstung erfolgte nicht. Der Geltungsbereich grenzt an zwei Seiten unmittelbar an die vorhandene Bebauung und bietet sich daher für eine städtebauliche Abrundung dieses Ortsrandes mit Schaffung von drei Einfamilienhausbauplätzen an. Die Waldfläche an sich stellt eine Einzelfläche dar, die auch in der räumlichen Betrachtung vor Ort von der Bewaldung des Friedrichsgrüner Parks getrennt ist. Der vormals vorhandene Baumbestand setzte sich Größenteils aus Wildwuchs zusammen. Aufgrund dessen wurde der komplette Holzeinschlag vorgenommen. Eine Wiederaufforstung der kompletten Fläche wäre aufgrund der Abstände zu den vorhandenen Bebauungen nicht realisierbar.

Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens ist ebenfalls ein Waldumwandlungsverfahren nach dem Sächsischen Waldgesetz zu führen, bei dem Flächen für Wiederaufforstungsmaß-nahmen an anderer Stelle nachzuweisen sind.

In Auswertung der erfolgten frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch wurde der Planentwurf, der in der Begründung auch das Waldumwandlungsverfahren enthält, erstellt.

Der vom Gemeinderat Reinsdorf in seiner Sitzung am 18.12.2018 gebilligte und zur Ausle-gung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes „Am Friedrichsgrüner Park", Stand 12.18 und die zugehörige Begründung, Stand 12.18 liegen in der Zeit vom

18.01.2019 bis einschließlich 20.02.2019

im Rathaus der Gemeinde Reinsdorf, Wiesenaue 41, Treppenhaus 1. Stock rechts, während folgender Zeiten:

Montag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Dienstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr

Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an die Gemeinde Reinsdorf, Bauamt/Wirtschaftsförderung, Wiesenaue 41, 08141 Reinsdorf vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Es wird darauf hingewiesen, dass für die hier angedachte Planung gemäß § 13 b BauGB i.V.m. 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB keine Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB mit Erstellung eines Umweltberichts vorgenommen wird, da zu erwartende umweltbezogene Eingriffe durch die Planung bereits als vor der planerischen Entscheidung erfolgt und zulässig gelten. Ebenso wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Hinweis: Die Bekanntmachung und die entsprechenden Unterlagen werden nach § 4 a Abs. 4 BauGB während des Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Gemeinde Reinsdorf, www.reinsdorf.de in der Rubrik -Verwaltung/Sonstige Informationen/ Bauleitplanung-, sowie unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de, dem Beteiligungs-portal des Landes Sachsen, eingestellt.

Kontaktperson

Gemeinde Reinsdorf

Bauamt/Wirtschaftsförderung

Frau Zickmann

Wisenaue 41

08141 Reinsdorf

Tel.: 0375/27412-18

bauamt@reinsdorf.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Begründung
  • Begründung

Informationen

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