Bebauungsplan Gemeinde Raschau-Markersbach Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf B-Plan „Sondergebiet Photovoltaikanlage am Oberbecken des PSW Markersbach“ vom 11/2018

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.12.2018 bis 25.01.2019
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung

der Gemeinde Raschau-Markersbach

Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik-anlage am Oberbecken des Pumpspeicherwerkes Markersbach“ in der Gemeinde Raschau‑Markersbach gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.

In der Zeit vom 17.12.2018 – 25.01.2019 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaikanlage am Oberbecken des Pumpspeicherwerkes Markersbach“ in der Gemeinde Raschau-Markersbach in der Fassung vom November 2018 mit Begründung und Umweltbericht im Rathaus der Gemeinde Raschau-Markersbach, Hauptstraße 71, im Bauamt Zimmer 11-13 zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten

            Montag             09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr

            Dienstag          09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

            Mittwoch          09.00 - 12:00 und 13:00 - 15.00 Uhr

            Donnerstag      09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

            Freitag             09:00 - 12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:

www.raschau-markersbach.de -> Gemeinde -> Aktuelle Informationen

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

www.bauleitplanung.sachsen.de

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaikanlage am Oberbecken des Pumpspeicherwerkes Markersbach“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.

Die Mitteilung kann auch elektronisch an l.richter@raschau-markersbach.de übermittelt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaikanlage am Oberbecken des Pumpspeicherwerkes Markersbach“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Raschau-Markersbach, den 22.11.2018

Tröger

Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Lutz Richter

Bauamt

Gemeindeverwaltung Raschau-Markersbach

Hauptstraße 71

08352 Raschau

Telefon: +49 3774/ 8401-40

Fax:       +49 3774/ 8401-99

E-mail:    l.richter@raschau-markersbach.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Deckblatt
  • Bekanntmachung

Informationen

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