Bebauungsplan Stadt Radeburg Beschluss

Bekanntmachung Satzungsbeschluss "B-Plan Großenhainer Straße, Radeburg"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 13.12.2019 bis 12.12.2020
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Planzeichnung

Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan

„Wohnbebauung Großenhainer Straße, Radeburg "

Der Stadtrat von Radeburg hat in seiner Sitzung am 07.11.2019 den Bebauungsplan „Wohnbebauung Großenhainer Straße, Radeburg“ in der Fassung vom 13.05.2019 mit redaktionellen Änderungen vom 22.10.2019 als Satzung beschlossen.

Die Begründung zum Bebauungsplan in der Fassung vom 13.05.2019 mit redaktionellen Änderungen vom 22.10.2019 wurde gebilligt.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Wohnbebauung Großenhainer Straße, Radeburg“ in der Fassung vom 13.05.2019 mit redaktionellen Änderungen vom 22.10.2019 in Kraft.

Der Bebauungsplan einschließlich Begründung wird in der Stadtverwaltung Radeburg, Heinrich-Zille-Straße 6 während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Plan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Ergänzungssatzung und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Radeburg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Michaela Ritter

Bürgermeisterin

Hinweis: Die Anlagen zum Umweltbericht sind nicht beigefügt, können jedoch im Bauamt der Stadt Radeburg eingesehen werden.

Kontaktperson

Stadt Radeburg

-Bauamt-

Herr Kröhnert

Heinrich-Zille-Straße 6

01471 Radeburg

Tel.: 035208/961-50

E-Mail: bauamt@radeburg.de 

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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