Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Radeburg

Öffentliche Bekanntmachung: Einziehung eines Teiles und Umstufung der öffentlichen Straße „Einsteinstraße”

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.09.2018 bis 31.10.2018
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Plan zur Teileinziehung und Umstufung der Einsteinstraße

Die als öffentliche Straßen gewidmete Straße

Einsteinstraße, (Flurstück Nr. 1914 der Gemarkung Radeburg)

wird gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl S. 93), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2016 (SächsGVBl. S. 78) wegen Wegfalls der Verkehrsbedeutung mit Wirkung vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung teilweise dem öffentlichen Verkehr entzogen. Eine Erschließungsfunktion obliegt dem einzuziehenden Teil der Einsteinstraße nicht. Damit ist die Voraussetzung für eine Einziehung erfüllt.

Der nicht eingezogene Teil der Einsteinstraße abzüglich einer Teilfläche von ca. 24 m² (rechter Gehweg im Bereich der Einmündung “Gottfried-Schenker-Straße“), wird umgestuft als Eigentümerweg i.S. von § 3 Absatz, 1 Nr. 4, Buchst. c, SächsStrG.

Die Unterhaltungslast insbesondere die Reinigung, Wartung, Instandhaltung, Verkehrs-sicherungspflicht dieser Verkehrsanlage obliegt dem jeweiligen Grundstückseigentümer von Flurstück Nr. 2131 der Gemarkung Radeburg.

Das Ausmaß von Einziehung und Umstufung ist im beiliegenden Plan dokumentiert.

Gegen die Einziehung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Radeburg, Heinrich-Zille-Straße 6, 01471 Radeburg, einzulegen.

Radeburg, den 31.08.2018

Ritter

Bürgermeisterin 

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