Bebauungsplan Stadt Radeburg Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung - Entwurf des Bebauungsplans "Wohnbebauung Großenhainer Straße, Radeburg"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.07.2019 bis 30.08.2019
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung

Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Großenhainer Straße, Radeburg"

Der Stadtrat von Radeburg hat in seiner Sitzung am 23.05.2019 den Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Großenhainer Straße, Radeburg" in der Fassung vom 13.05.2019 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan „Wohnbebauung Großenhainer Straße, Radeburg" i. d. F. vom 13.05.2019

Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Fläche und Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.

Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisungen.

Wesentliche Ergebnisse der Umweltprüfung sind:

  1. Auf das geplante Wohngebiet wirken Verkehrslärmimmissionen der umgebenden Straßen, wobei insbesondere die Lärmbelastung durch die direkt angrenzende S 91 für das Plangebiet bedeutend ist. Für das geplante Wohngebiet wurde durch das Ingenieurbüro cdf Schallschutz Consulting Dr. Fürst ein schalltechnisches Gutachten erstellt. Die Berechnungen haben ergeben, dass in Teilen des Plangebietes an der S 91 (Großenhainer Straße) durch den auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärm die schalltechnischen Orientierungswerte nach DIN 18005 überschritten werden. Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sind Vermeidungsmaßnahmen für Verkehrslärm erforderlich.
  1. Die durch den Bebauungsplan vorbereitete Neubebauung betrifft überwiegend landwirtschaftliche Nutzflächen. Dementsprechend werden durch die intensive Nutzung vorbelastete Böden überbaut. Die anlagebedingte Neuversiegelung des Bodens beträgt durch die geplante Wohnbebauung und Verkehrsflächen insgesamt 13.608 m². Zudem wird durch die Neuversiegelung die Grundwasserneubildungsrate beeinträchtigt Der Verlust ist durch Kompensationsmaßnahmen ausgleichbar.
  1. Die Standort der an der nordöstlichen Gebietsgrenze stehenden Gehölze wird nicht beansprucht. Ihr Erhalt ist durch entsprechende Maßnahmen zu sichern.
  1. Die Entwässerung des Niederschlagswassers soll bei der Vorzugsvariante 2 über den Neubau einer Rohrleitung DN 250 in den nordöstlich gelegenen Rödergraben erfolgen. Diese Rohrleitung führt außerhalb des B-Plan-Geltungsbereiches überwiegend durch Wirtschaftsgrünland und auf einer Strecke von ca. 25 m durch eine Staudenflur feuchter Standorte, welche als besonders geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG bzw. nach § 21 SächsNatSchG erfasst ist. Zudem kommen im Bereich des Rohrleitungsneubaus die Biotoptypen "Röhricht eutropher Stillgewässer" und "Großseggenried eutropher Stillgewässer" vor.

Eine Quantifizierung der Inanspruchnahme des geschützten Biotops ist noch nicht möglich. Diese kann erst nach Vorlage des Abschlussberichtes der Untersuchung zur Niederschlagsentwässerung vorgenommen werden. In der bisher vorliegenden 1. Überarbeitung der Vorplanung ist der Verlauf der Rohrleitung nur schematisch dargestellt. Auf jeden Fall ist eine Befreiung von den Verboten nach § 30 Abs. 2 BNatSchG erforderlich, da dauerhaft in die Biotopfläche eingegriffen wird. Nach § 30 Abs. 3 BNatSchG kann von den Verboten des Absatzes 2 auf Antrag eine Ausnahme zugelassen werden, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können.

  1. Das Maßnahmenkonzept sieht folgende Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen in den Naturhaushalt vor:
  • Schutz vor Schädlichen Schallimmissionen
  • Schutz und Erhalt des Baumbestandes an der S 91
  • Begrenzung der Bodenversiegelung
  • Niederschlagswasserrückhaltung und –versickerung sowie
  • Freihaltung eines Gewässerrandstreifens.
  1. Das Maßnahmenkonzept sieht als Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz für die Eingriffe in den Naturhaushalt die Anlage einer frei wachsenden Hecke zur Eingrünung des Wohngebietes sowie die Entwicklung extensiv genutzter Wiesenflächen vor. Des Weiteren werden im Bebauungsplan Pflanzgebote festgesetzt, die besagen, dass auf den Wohngrundstücken entweder ein mittel- bis großkroniger Laubbaum oder zwei kleinkronige Laubbäume zu pflanzen, zu pflegen und bei Abgang zu ersetzen sind.
  1. Artenschutzfachliche Maßnahmen sind vorläufig nicht erforderlich, da keine Gehölzfällungen stattfinden und die intensiv genutzten Landwirtschaftsflächen keine geeigneten Habitatflächen für artenschutzrechtlich relevante Arten darstellen.

Derzeit laufen noch Kartierarbeiten zur Erfassung des Artenbestandes am „Abflussgraben Meißener Berg“ und am „Rödergraben“. Die für August 2019 angekündigten Ergebnisse sind noch zu berücksichtigen. Ggf. ergibt sich anhand der Kartierergebnisse die Erfordernis von konfliktvermeidenden oder funktionserhaltenden Maßnahmen.

  1. Die Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten wurde geprüft. Das FFH-Gebiet "Große Röder zwischen Großenhain und Medingen“ (EU-Melde-Nr. DE 4647-301, Landesinterne Nr. 150) befindet sich als nächstgelegenes Schutzgebiet nördlich angrenzend an die S 91, nordöstlich des Bebauungsplangebietes.

Die Entwässerung des Niederschlagswassers soll bei der Vorzugsvariante 2 über den Neubau eines offenen Gerinnes in den nordöstlich gelegenen Rödergraben erfolgen. Der Rohrleitungsneubau führt außerhalb des B-Plan-Geltungsbereiches direkt durch das FFH-Gebiet. Um festzustellen, ob Beeinträchtigungen des Schutzzwecks und der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes durch die Planung hervorgerufen werden können, wurde eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt (Ergebnis: siehe nachfolgend aufgeführte Gutachten).

  • Schallimmissionsprognose zum B-Plan „Wohnbebauung Großenhainer Straße, Radeburg“ i.d.F. vom 20.07.2018
  • Untersuchung Niederschlagsentwässerung zum B-Plan „Wohnbebauung Großenhainer Straße, Radeburg" i.d.F. vom 16.05.2019
  • FFH-Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet „Große Röder zwischen Großenhain und Medingen“ zum B-Plan „Wohnbebauung Großenhainer Straße, Radeburg" zur Niederschlagsentwässerung in den Rödergraben i.d.F. vom 19.06.2019

In der vorliegenden FFH-Verträglichkeitsprüfung wurden die Wirkungen der geplanten Niederschlagsentwässerung Variante 2 im Zuge des Bebauungsplangebietes „Bebauungsplan Wohnbebauung Großenhainer Straße, Radeburg“ auf die maßgeblichen Bestandteile des FFH-Gebietes „Große Röder zwischen Großenhain und Medingen“ (EU-Melde-Nr. DE 4647-301, Landesinterne Melde-Nr.150) untersucht.

Das Gutachten zur Untersuchung der Niederschlagsentwässerung  empfiehlt die Teilung des B-Plan-Gebietes in zwei Teileinzugsgebiete mit getrennter Ableitung. Für die nördliche Ableitung in den Rödergraben ist der Neubau einer Rohrleitung DN 250 erforderlich. Diese führt außerhalb des B-Plan-Geltungsbereiches direkt durch das FFH-Gebiet „Große Röder zwischen Großenhain und Medingen“.

Aus der Art und dem Umfang der Planung ergeben sich verschiedene umweltbezogene Wirkfaktoren, die im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung zu untersuchen sind. Folgende vorhabensspezifische Wirkfaktoren wurden als untersuchungsrelevant ermittelt:

  • bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme
  • bau- und betriebsbedingte stoffliche Einträge in Fließgewässer.

Innerhalb des Schutzgebietes werden Flächen von den Lebensraumtypen "Feuchte Hochstaudenfluren" (LRT 6430) und "Magere Flachlandmähwiesen" (LRT 6510) sowie Habitatflächen der Fledermausart „Großes Mausohr“ beansprucht. Darüber hinaus liegen im Wirkbereich des Wirkfaktors „Stoffeinträge in Fließgewässer“ Habitat-Entwicklungsflächen für den Fischotter und die Grüne Keiljungfer.

Im Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung kann festgehalten werden, dass mit dem Vorhaben „Bebauungsplan Wohnbebauung Großenhainer Straße, Radeburg“ unter Berücksichtigung der Schadensbe­grenzungsmaßnahmen auch im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzzweck- und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes "Große Röder zwischen Großenhain und Medingen" zu prognostizieren sind.

Als Schadensbegrenzungsmaßnahmen sind erforderlich:

  • Schutz der LRT-Flächen vor bauzeitlicher Inanspruchnahme und Befahrung
  • Wiederherstellung der Standortverhältnisse im Bereich temporär beanspruchter LRT-Flächen/Verzicht auf standortfremde Oberbodenzufuhr
  • Einsatz einer Ökologischen Baubegleitung
  • umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Großenhainer Straße, Radeburg“ i.d.F. vom 29.11.2017 mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:

LRA Meißen, Stellungnahme vom 23.01.2018:

    • Niederschlagswasserentsorgung
    • Immissionsschutz
    • Gewässerschutz
    • Pflanzliste

Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Stellungnahme vom 15.01.2018:

    • Berücksichtigung naturschutzfachliche Ausgleichsfläche südlich B-Plan-Gebiet (Streuobstwiese)

Landesamt für Archäologie Sachsen, Stellungnahme vom 20.12.2017:

    • Hinweise Archäologie

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stellungnahme vom 17.01.2018:

    • Hinweise zur Anlagensicherheit / Störfallvorsorge, natürliche Radioaktivität, Geologie

Bund für Umwelt und Naturschutz, Stellungnahme vom 16.01.2018

    • Berücksichtigung naturschutzfachliche Ausgleichsfläche südlich B-Plan-Gebiet (Streuobstwiese)
    • Erhalt Baumbestand an Großenhainer Straße
    • Niederschlagswasserentsorgung
    • Pflanzliste
    • Vorschläge zu Ausgleichs- und Begrünungsmaßnahmen

Bürgerstellungnahme vom 22.01.2018

    • Vorschlag Heckenpflanzung
    • Niederschlagswasserentsorgung

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Großenhainer Straße, Radeburg" in der Fassung vom 13.05.2019 einschließlich der Begründung und den oben genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Stadt Radeburg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 22. Juli bis einschließlich 30. August 2019

während der Dienstzeiten

Montag              8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr

Dienstag            7.30 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch            7.30 – 12.00 Uhr

Donnerstag       7.30 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr

Freitag              7.30 – 12.00 Uhr

im Bauamt der Stadt Radeburg, 01471 Radeburg, Heinrich-Zille-Straße 11 die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen.

Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Stadt Radeburg unter www.radeburg.de/rathaus/ortsentwicklung/aktuelle-offenlagen einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf des Bebauungsplans "Wohnbebauung Großenhainer Straße, Radeburg" schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Radeburg vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Michaela Ritter

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Stadt Radeburg

Bauamtsleiter - Herr Kröhnert

Heinrich-Zille-Straße 6

01471 Radeburg

Tel.: 035208/961-50

E-Mail: bauamt@radeburg.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Schallgutachten
  • FFH- Verträglichkeitsprüfung
  • Baugrunduntersuchung
  • Bericht Vorplanung
  • Überprüfung von Artvorkommen

Informationen

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