Flächennutzungsplan Stadt Radebeul Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplans (Fabrikstraße/Uferstraße)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.09.2021 bis 15.10.2021
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul hat am 15.07.2020 mit Beschluss SR 56/20-19/24 die Einleitung eines Planverfahrens zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Mit Beschluss des Stadtrates SR 31/18-14/19 zum eingeleiteten Bebauungsplan Nr. 92 „Fabrikstraße/Uferstraße“ wurde das Planungsziel dahingehend geändert, dass nunmehr die Ansiedlung von ergänzenden Gewerbeflächen entlang der Fabrikstraße unter besonderer Berücksichtigung des Hochwasser- und Lärmschutzes vorzusehen ist. Der südliche Bereich des Plangebietes soll als Grünfläche erhalten bleiben.

Da im wirksamen Flächennutzungsplan der Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Wohnbaufläche und Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist, macht sich begleitend zum Bebauungsplanverfahren die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich (Parallelverfahren gemäß §8 Abs. 3 BauGB).

Der Stadtentwicklungsausschuss des Stadtrates hat am 13.07.2021 mit Beschluss SEA 20/21-19/24 den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 24.06.2021 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem beigefügtem Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein der Rechtsplan der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Folgende wesentliche umweltbezogene Informationen liegen vor:

  • Umweltbericht zum Entwurf B-Plan Nr. 92 i.d.F. vom 18.06.2021: Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Fläche und Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden. Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen durch die Planung und die Benennung der Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen auf Grundlage der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung. Schwerpunkte liegen auf den Festsetzungen zur Vermeidung negativer Auswirkungen durch Lärm, dem Erhalt des wertvollen Alt- und Habitatbaumbestandes sowie auf der Festlegung von Maßnahmen und Festsetzungen zum Schutz von wertvollen Landschaftsbestandteilen unter Berücksichtigung der räumlichen Nähe zur Elbe.
  • Umweltbericht zum Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes i.d.F. vom 24.06.2021: im Rahmen des B-Plans Nr. 92 wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Daher wird für gleichzeitig durchgeführte Bauleitplanverfahren die Umweltprüfung auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt. Der Umweltbericht kommt zu dem Ergebnis, dass keine zusätzlichen oder andere erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Folgende wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes i.d.F. vom 17.06.2020 liegen vor:

  • Landratsamt Meißen, Stellungnahme vom 12.11.2020 Hinweise zur Abwasserentsorgung und Versickerung zu den Belangen Hochwassergefahr
  • Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Stellungnahme vom 16.10.2020 Hinweise auf Vorranggebiete Kulturlandschaftsschutz sowie Arten- und Biotopschutz, auf Vorbehaltsgebiet vorbeugender Hochwasserschutz und regional bedeutsames Grundwassersanierungsgebiet
  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stellungnahme vom 10.11.2020 Hinweise auf Sicherheitsabstände zu benachbarten Schutzobjekten

Des Weiteren wird auf die wesentlichen umweltbezogenen Informationen, die zum Bebauungsplan Nr. 92 vorliegen (siehe Bekanntmachung öffentliche Auslegung zum Entwurf des B-Planes Nr. 92 im Amtsblatt 09/2021) verwiesen.

Der Entwurf in der Fassung vom 24.06.2021, bestehend aus:

  • Teil A Rechtsplan
  • Teil B Begründung und Umweltbericht

wird mit den wesentlichen umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom:

13.09.2021 – 15.10.2021

in der Stadtverwaltung Radebeul, Pestalozzistraße 8 in 01445 Radebeul, Technisches Rathaus, Schaukasten im Foyer 1. Obergeschoss (behindertengerechter Zugang ist gewährleistet) öffentlich ausgelegt.

Jeder kann in den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes i.d.F. vom 24.06.2021 sowie in seine Planbestandteile einsehen und während der Auslegungsfrist Hinweise und Anregungen schriftlich bei der Stadtverwaltung Radebeul, Pestalozzistraße 8 in 01445 Radebeul einreichen oder während der Sprechzeiten montags und freitags 09:00 bis 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr bei Herrn Queißer, Zimmer 1.10 (Technisches Rathaus, 1. Etage) oder einem Vertreter mündlich zur Niederschrift vorbringen. Aufgrund der aktuellen coronabedingten Lage wird eine telefonische Anmeldung unter 0351 8311 941 dringend empfohlen, ggfs. gelten geänderte Öffnungs- und Zugangszeiten. Auf etwaige Vertretungsregelungen wird hingewiesen, diese werden im Schaukasten bekannt gemacht.

Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes i.d.F. 24.06.2021 kann zudem während des o. g. Auslegungszeitraumes auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Radebeul unter www.radebeul.de/beteiligungen eingesehen werden und zusätzlich auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bzw. in Anwendung von §4a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach §47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsmitteilung zu eingereichten Stellungnahmen versandt wird.

Radebeul, den 10.08.2021

Dr. Jörg Müller

Erster Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Radebeul

Technisches Rathaus

Herr Queißer

0351-8311-941

bzw. Frau Wächtler

0351-8311-956

E-Mail: investoren@radebeul.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des §3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem sächs. Datenschutzgesetz. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und ggf. E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Stellungnahmen ohne persönliche Daten können nicht beantwortet werden, werden jedoch dem Abwägungsprozess unterworfen.

Gegenstände

Übersicht
  • Teil A Rechtsplan
  • Teil B Begründung
  • Umweltbericht
  • Stellungnahme Landratsamt
  • Stellungnahme Regionaler Planungsverband
  • Stellungnahme Landesamt f. Umwelt, LW, Geologie
  • Begründung B-Plan Nr. 92, Umweltbericht

Informationen

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