Bebauungsplan Stadt Radebeul Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 100 „Obere Burgstraße“ - Entwurf zur Öffentlichen Auslegung -

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.05.2021 bis 17.06.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul hat am 16.09.2020 mit Beschluss SR 64/20-19/24 die Einleitung eines Planverfahrens zu einem Bebauungsplan Nr. 100 mit der Bezeichnung „Obere Burgstraße“ beschlossen; bekanntgemacht im Radebeuler Amtsblatt am 01.11.2020.

Das Planungsziel besteht in der Sicherung eines Wohnstandortes.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

Im vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung) abgesehen und gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von den Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen) ist nicht anzuwenden.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 09.03.2021 mit Beschluss SEA 09/21-19/24 den Entwurf des o. g. Bebauungsplans in der Fassung 04.12.2020 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. 

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist in dem beigefügten unmaßstäblichen Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 100.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 100, in der Fassung vom 04.12.2020, bestehend aus:

  • Teil A Rechtsplan
  • Teil B Textliche Festsetzungen
  • Teil C Begründung

wird in der Zeit vom:

10.05.2021 bis zum 17.06.2021

in der Stadtverwaltung Radebeul, Technisches Rathaus, Eingangsbereich Erdgeschoss, Schaukasten, Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul öffentlich ausgelegt.

Jedermann kann den Entwurf des Bebauungsplans sowie seine Planbestandteile einsehen und während der Auslegungsfrist Hinweise und Anregungen schriftlich bei der Stadtverwaltung Radebeul, Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul einreichen oder während der Sprechzeiten montags und freitags 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr bei Herrn Queißer, Zimmer 1.10 (Technisches Rathaus, I. Etage) oder einem Vertreter mündlich zur Niederschrift vorbringen.

Auf Grund der aktuellen coronabedingten Lage wird eine telefonische Anmeldung unter 0351-8311-941 dringend empfohlen, ggfs. gelten veränderte Öffnungs- und Zugangszeiten. Auf etwaige Vertretungsregelungen wird hingewiesen, diese werden im Schaukasten bekanntgemacht.

Der Entwurf des Bebauungsplans kann während des o. g. Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Radebeul unter www.radebeul.de eingesehen werden und zusätzlich auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bzw. in Anwendung von § 4 a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Radebeul, den 25.03.2021

Dr. Jörg Müller

Erster Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Queißer

Referent Standortentwicklung

Tel: 0351 8311 941

Mail: investoren@radebeul.de

Bitte beachten Sie, dass auf Grund der aktuellen Coronalage Änderungen der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Radebeul möglich sein können.

Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem sächs. Datenschutzgesetz. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und ggfs. E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Stellungnahmen ohne persönliche Daten können nicht beantwortet werden, werden jedoch dem Abwägungsprozess unterworfen.

Gegenstände

Übersicht
  • Teil A - Rechtsplan
  • Teil B - Textliche Festsetzungen
  • Teil C - Begründung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.