Flächennutzungsplan Stadt Radebeul Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslage zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.02.2021 bis 10.03.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul hat am 15.07.2020 mit Beschluss SR 57/20-19/24 den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen, bekanntgemacht im Radebeuler Amtsblatt 08/2020. Mit Beschluss SEA 01/21-19/24 wurde der Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und zur Öffentliche Auslage beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst zwei Teilgebiete:

Fläche 1: Wohnbebauung Paradiesstraße, An der Jägermühle und Mühlweg

Fläche 2: gemischte Nutzung Meißner Straße zwischen Weißem Roß und Hoflößnitzstraße

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind in dem beigefügten Übersichtsplan unmaßstäblich dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist die Planzeichnung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorhaben liegen vor:

- Landratsamt Meißen (22.09.2020)

- Regionaler Planungsverband (01.09.2020)

- Sächs. Dampfeisenbahngesellschaft (29.09.2020)

- B.U.N.D. (22.09.2020)

- Landratsamt Meißen zum Bebauungsplan Nr. 47 (Stand 22.09.2020)

- Umweltbericht des Bebauungsplans Nr. 47 (Stand 22.09.2020)

- Grünordnungsplan des Bebauungsplan Nr. 47 (Stand 17.06.2020 mit red. Ergänzungen)

- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 47 (Stand 17.06.2020)

- Klimagutachten zum Bebauungsplan Nr. 47 (Stand November 2018)

Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 07.12.2020 bestehend aus:

Teil A Rechtsplan

Teil B.1 Begründung und

Teil B.2 Umweltbericht

wird in der Zeit vom 09.02.2021 bis zum 10.03.2021 in der Stadtverwaltung Radebeul, Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul, Technisches Rathaus, Schaukasten im Erdgeschoss Eingangsfoyer öffentlich ausgelegt.

Jedermann kann in den Entwurf der 3. Änderung zum Flächennutzungsplan sowie in seine Planbestandteile einsehen und während der Auslegungsfrist Hinweise und Anregungen schriftlich bei der Stadtverwaltung Radebeul,

Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul einreichen oder während der Sprechzeiten montags und freitags 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr bei Frau Wächtler, Zimmer 1.22 (Technisches Rathaus, I. Etage) oder einem Vertreter mündlich zur Niederschrift vorbringen.

Auf Grund der aktuellen coronabedingten Situation wird eine telefonische Anmeldung unter der Rufnummer 0351-8311-956 dringend empfohlen, ggfs. gelten geänderte Öffnungszeiten.

Die genannten umweltrelevanten Stellungnahmen können während der Sprechzeiten im Dienstzimmer (1.22) bei Frau Wächtler eingesehen werden (eine tel. Anmeldung wird erbeten)

Eine Vertretungsregelung bzw. eine Bestimmung zum Auslageort wird der Bekanntmachung (Schaukasten) beigefügt.

Der Entwurf kann während des o. g. Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Radebeul unter www.radebeul.de eingesehen werden und zusätzlich auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bzw. in Anwendung von § 4 a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Entsprechend § 3 Abs. 3 BauGB ist bei Flächennutzungsplänen ergänzend zu dem Hinweis nach Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Radebeul, den 08.01.2021

Dr. Jörg Müller

Erster Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Wächtler

Mail: planung@radebeul.de

Tel: 0351-8311-956

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem sächs. Datenschutzgesetz. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und ggfs. E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Stellungnahmen ohne persönliche Daten können nicht beantwortet werden, werden jedoch dem Abwägungsprozess unterworfen.

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