Bebauungsplan Stadt Radebeul Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 72 "Erweiterung Altenpflegeheim Neufriedstein" - Öffentliche Auslage

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.11.2020 bis 11.12.2020
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul hat am 18.12.2019 mit Beschluss SR 25/19-19/24 die Einleitung eines Planverfahrens zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 72 mit der Bezeichnung „Erweiterung Altenpflegeheim Neufriedstein“ beschlossen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt, die Voraussetzungen für die Anwendung nach § 13 Abs. 1 BauGB liegen vor.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte durch Bekanntmachung im Radebeuler Amtsblatt 03/2020 am 10.03.2020.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 29.09.2020 mit Beschluss SEA 14/20-19/24 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans in der Fassung vom 15.09.2020 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. 

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist in dem beigefügten unmaßstäblichen Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 72.

Bislang liegen der Stadt noch keine wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorhaben vor.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 72, in der Fassung vom 15.09.2020, bestehend aus:

  • Teil A 1 Rechtsplan
  • Teil A 2 Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Teil B Textliche Festsetzungen
  • Teil C Begründung

wird in der Zeit vom:

10.11.2020 bis zum 11.12.2020

in der Stadtverwaltung Radebeul, Technisches Rathaus, Eingangsbereich, Schaukasten, Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul öffentlich ausgelegt.

Jedermann kann in den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie in seine Planbestandteile einsehen und während der Auslegungsfrist Hinweise und Anregungen schriftlich bei der Stadtverwaltung Radebeul, Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul einreichen oder während der Sprechzeiten montags und freitags 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr bei Herrn Queißer, Zimmer 1.10 (Technisches Rathaus, I. Etage) oder einem Vertreter mündlich zur Niederschrift vorbringen.

Eine Vertretungsregelung bzw. eine Bestimmung zum Auslageort wird der Bekanntmachung (Schaukasten) beigefügt.

Der Entwurf des Bebauungsplans kann während des o. g. Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Radebeul unter www.radebeul.de eingesehen werden und zusätzlich auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bzw. in Anwendung von § 4 a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Radebeul, den 15.10.2020

Dr. Jörg Müller

Erster Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Radebeul

Pestalozzistraße 8

Technisches Rathaus, Zimmer 1.10

Herr Queißer

Tel.: 0351-8311-941

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Gegenstände

Übersicht
  • Teil A 1 Rechtsplan
  • Teil A 2 Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Teil B Textliche Festsetzungen
  • Teil C Begründung
  • C Anlage 1 Bilanzierung
  • C Anlage 2 Eingriffsbilanzierung

Informationen

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