Bebauungsplan Stadt Radebeul Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 92 "Fabrikstraße/Uferstraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.06.2020 bis 17.07.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 92 „Fabrikstraße/Uferstraße“

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul hat am 26.04.2017 mit Beschluss SR 34/17-14/19 die Einleitung eines Planverfahrens zu einem Bebauungsplan Nr. 92 mit der Bezeichnung „Fabrikstraße/Uferstraße“ beschlossen, bekanntgemacht im Radebeuler Amtsblatt 06/2017.

Mit Beschluss SR 31/18-14/19 änderte der Stadtrat am 20.06.2018 das Planungsziel.

Planungsziel des Bebauungsplans besteht nunmehr in der Schaffung von ergänzenden Gewerbeflächen entlang der Fabrikstraße unter besonderer Berücksichtigung des Hochwasserschutzes und des Lärmschutzes. Es wurde bestimmt, dass zum Schutz der östlich angrenzenden Wohnbebauung nichtstörendes Gewerbe im Sinne eines sogenannten „eingeschränkten Gewerbegebietes“ festzusetzen ist, bekanntgemacht im Radebeuler Amtsblatt 08/2018.

Mit der Informationsvorlage InfoSEA 05/20-19/24 wurde der Stadtentwicklungsausschuss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 92 informiert.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist in dem beigefügten Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 92.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen zum Planvorhaben liegen bereits vor: 

Gutachten:

  • Schallimmissionsprognose, Gutachten Nr.: 2122-19-AA-20PB001 der SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH Hartmannsdorf

Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 92, in der Fassung vom 08.04.2020, bestehend aus:

  • Teil A Planzeichnung
  • Teil B Textliche Festsetzungen
  • Teil C Begründung

wird in der Zeit vom:

16.06.2020 bis zum 17.07.2020

in der Stadtverwaltung Radebeul, Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul, Technisches Rathaus, Schaukasten im Foyer 1. Obergeschoß (behindertengerechter Zugang ist gewährleistet), öffentlich ausgelegt.

Jedermann kann in den Vorentwurf des Bebauungsplans sowie in seine Planbestandteile einsehen und während der Auslegungsfrist Hinweise und Anregungen schriftlich bei der Stadtverwaltung Radebeul,

Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul einreichen oder während der Sprechzeiten montags und freitags 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr bei Frau Wächtler, Zimmer 1.22 (Technisches Rathaus, I. Etage) oder Herrn Queißer, Zimmer 1.10, mündlich zur Niederschrift vorbringen.Die benannte Schallimmissionsprognose kann während der Sprechzeiten bei den benannten Personen eingesehen werden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans kann während des o. g. Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Radebeul unter www.radebeul.de eingesehen werden und zusätzlich auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bzw. in Anwendung von § 4 a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Radebeul, 07.05.2020

Dr. Jörg Müller

Erster Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Wächtler

Stadtverwaltung Radebeul

Tel. 0351-8311-956

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Gegenstände

Übersicht
  • Vorentwurf Rechtsplan
  • Vorentwurf Textliche Festsetzungen
  • Vorentwurf Begründung
  • Schallprognose

Informationen

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