Bebauungsplan Stadt Radebeul Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 94 "Ehemalige Sektkellerei Bussard"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.05.2020 bis 15.06.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 94 „Ehemalige Sektkellerei Bussard“

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul hat am 17.04.2019 mit Beschluss SR 34/19-14/19 die Einleitung eines Planverfahrens zu einem Bebauungsplan Nr. 94 mit der Bezeichnung „Ehemalige Sektkellerei Bussard“ beschlossen.

Das Planungsziel besteht in der Sicherung und dem Erhalt des hochwertigen und denkmalpflegerischen Erscheinungsbildes des ursprünglichen Gebäudeensembles mit angrenzenden Weinberg um die ehemalige Sektkellerei Bussard als eines der letzten verbliebenen historischen Zeugnisse des Weinbaus in Radebeul.

Für das Plangebiet wurde parallel mit dem Aufstellungsbeschluss eine Veränderungssperre erlassen, beides bekanntgemacht im Radebeuler Amtsblatt 05/2019, Seite 16/17.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt, die Voraussetzungen für die Anwendung nach § 13 Abs. 1 BauGB liegen vor.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes hat entsprechend der Bekanntmachung im Amtsblatt 10/2019 in der Zeit vom 10.10.2019 bis zum 11.11.2019 nach § 3 Absatz 1 BauGB in der Stadtverwaltung Radebeul öffentlich ausgelegen. Die wesentlichsten Träger öffentlicher Belange bzw. Behörden wurden beteiligt.

Der Stadtrat hat am 22.04.2020 mit Beschluss SR 33/20-19/24 den Entwurf des o. g. Bebauungsplans in der Fassung vom 28.01.2020 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. 

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist in dem beigefügten unmaßstäblichen Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 94.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorhaben liegen vor: 

Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange:

  • Landratsamt Meißen, Schreiben vom 04.11.2019
  • Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 05.11.2019

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 94, in der Fassung vom 28.01.2020, bestehend aus:

  • Teil A Rechtsplan
  • Teil B Textliche Festsetzungen
  • Teil C Begründung

mit den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom:

11.05.2020 bis zum 15.06.2020

in der Stadtverwaltung Radebeul, Technisches Rathaus, Eingangsbereich, Schaukasten, Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul öffentlich ausgelegt.

Jedermann kann in den Entwurf des Bebauungsplans sowie in seine Planbestandteile einsehen und während der Auslegungsfrist Hinweise und Anregungen schriftlich bei der Stadtverwaltung Radebeul,

Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul einreichen oder während der Sprechzeiten montags und freitags 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr bei Herrn Queißer, Zimmer 1.10 (Technisches Rathaus, I. Etage) oder einem Vertreter mündlich zur Niederschrift vorbringen.

Die genannten umweltrelevanten Stellungnahmen können während der Sprechzeiten im Dienstzimmer (1.10) bei Herrn Queißer eingesehen werden (eine tel. Anmeldung wird erbeten Tel: 0351-8311-941). 

Eine Vertretungsregelung bzw. eine Bestimmung zum Auslageort wird der Bekanntmachung (Schaukasten) beigefügt.

Der Entwurf des Bebauungsplans kann während des o. g. Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Radebeul unter www.radebeul.de eingesehen werden und zusätzlich auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bzw. in Anwendung von § 4 a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Datenschutzhinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem sächs. Datenschutzgesetz. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und ggfs. E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Stellungnahmen ohne persönliche Daten können nicht beantwortet werden, werden jedoch dem Abwägungsprozess unterworfen.

Radebeul, den 23.04.2020

Dr. Jörg Müller

Erster Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Queißer Referent für Standortentwicklung Stadtverwaltung Radebeul

E-Mail: investoren@radebeul.de

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Gegenstände

Übersicht
  • Teil A Rechtsplan
  • Teil C Begründung
  • Umwltbezogene Stellungnahmen
  • Teil B Textliche Festsetzungen

Informationen

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