Bebauungsplan Stadt Radebeul Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 47 "Paradiesstraße/Mühlweg"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.08.2019 bis 28.09.2019
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 47 „Paradiesstraße / Mühlweg“

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul hat am 24.10.2001 mit Beschluss SR 53/01-99/04 die Einleitung eines Planverfahrens zu einem Bebauungsplan Nr. 47 mit der Bezeichnung „Paradiesstraße/Mühlweg“ beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde mit Beschluss SR 12/18-14/19 vom 21.03.2018 geändert, die Bekanntmachung darüber erfolgte im Amtsblatt 04/2018 am 30.03.2018.

Mit Beschluss SR 14/18-14/19 wurde vom Stadtrat am 21.03.2018 eine Veränderungssperre erlassen. Mit Beschluss SR 15/18-14/19 wurde am 21.03.2018 eine Vorkaufsrechtssatzung erlassen. Die Satzungen wurden im Amtsblatt 04/2018 bekannt gemacht.

Das Planungsziel besteht darin, im betroffenen Abschnitt des Lößnitztales der Entwicklung von Natur und Landschaft den eindeutigen Vorrang vor einer weiteren baulichen Nutzung der weitgehend unbebauten Gartengrundstücke zu geben.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist in dem beigefügten Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 47.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans hat entsprechend der Bekanntmachung im Amtsblatt 09/2018 in der Zeit vom 09.09.18 bis zum 09.10.2018 nach § 3 Absatz 1 BauGB in der Stadtverwaltung Radebeul öffentlich ausgelegen.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 04.06.2019 mit Beschluss SEA 06/19-14/19 den Entwurf des o. g. Bebauungsplans in der Fassung vom 23.05.2019 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. 

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorhaben liegen vor: 

Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange:

  • Landratsamt Meißen (08.10.2018)

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor: 

  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Schulz Umweltplanung Pirna
  • Grünordnerischer Maßnahmeplan mit grünordnerischer Bestandsbewertung, Schulz Umweltplanung Pirna
  • Entwurf Umweltbericht, Schulz Umweltplanung Pirna
  • Klimagutachten, Ing.büro Lohmeyer ‚GmbH & Co KG Radebeul

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 47, in der Fassung vom 23.05.2019, bestehend aus:

  • Teil A Rechtsplan
  • Teil B Textliche Festsetzungen, Grünordnungsplan
  • Teil C Begründung mit Umweltbericht

mit den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom:

26.08.2019 bis zum 27.09.2019

in der Stadtverwaltung Radebeul, Technisches Rathaus, Eingangsbereich, Schaukasten, Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul öffentlich ausgelegt.

Jedermann kann in den Entwurf des Bebauungsplans sowie in seine Planbestandteile einsehen und während der Auslegungsfrist Hinweise und Anregungen schriftlich bei der Stadtverwaltung Radebeul,

Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul einreichen oder während der Sprechzeiten montags und freitags 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr bei Herrn Queißer, Zimmer 1.10 (Technisches Rathaus, I. Etage) oder einem Vertreter mündlich zur Niederschrift vorbringen.

Die umweltbezogenen Stellungnahmen, Gutachten sowie der Grünordnungsplan können während der Sprechzeiten im Dienstzimmer (1.10) bei Herrn Queißer eingesehen werden (eine tel. Anmeldung wird erbeten Tel: 0351-8311-941). 

Eine Vertretungsregelung bzw. eine Bestimmung zum Auslageort wird der Bekanntmachung (Schaukasten) beigefügt.

Der Entwurf des Bebauungsplans kann während des o. g. Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Radebeul unter www.radebeul.de eingesehen werden und zusätzlich auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bzw. in Anwendung von § 4 a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Radebeul, den 03.07.2019

Dr. Jörg Müller

Erster Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Radebeul

Projekt und Investorenleitstelle

Herr Queißer

Telefon: 0351-8311-941

Mail: investoren@radebeul.de

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