Bebauungsplan Stadt Radebeul Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 68 "Neubebauung Glasinvest"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.06.2019 bis 15.07.2019
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 68 „Neubebauung Glasinvest“

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul hat am 21.09.2016 mit Beschluss SR 56/16-14/19 die Einleitung eines Planverfahrens zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 68 mit der Bezeichnung „Neubebauung Glasinvest“ beschlossen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung einer innerstädtischen Brachfläche und insoweit als Maßnahme der Innenentwicklung, demzufolge wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, ohne Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2 a BauGB), ohne die Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB aufgestellt. 

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hat entsprechend der Bekanntmachung im Amtsblatt 01/2019 in der Zeit vom 08.01.2019 bis zum 08.02.2019 nach § 3 Absatz 1 BauGB in der Stadtverwaltung Radebeul öffentlich ausgelegen.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 07.05.2019 mit Beschluss SEA 09/19-14/19 den Entwurf des o. g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans in der Fassung vom 12.04.19 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. 

Im Bebauungsplan soll eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20000 m² festgesetzt werden. Der Schwellenwert der zulässigen Grundfläche i. S. des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung von insgesamt 20 000 m² (§ 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB) wird deutlich unterschritten. Des Weiteren wird durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben nicht begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter besteht nicht. 

Die Grenze des erweiterten räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist in dem beigefügten Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 68.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorhaben liegen vor: 

Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange:

  • Landratsamt Meißen, Schreiben vom 31.01.19 zu den Belangen Wasser, Naturschutz und Immissionsschutz
  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Schreiben vom 29.01.19 zu den Belangen natürliche Radioaktivität und Geologie

Stellungnahmen Öffentlichkeit:

  • Anrainer des Plangebietes, Schreiben, Januar 2019 zu den Belangen Verkehr, Bebauung und Bebauungsdichte 

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor 

Gutachten:

  • Schallimmissionsprognose der SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH Hartmannsdorf, 13.03.19

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 68, in der Fassung vom 12.04.2019, bestehend aus:

  • Teil A 1 Planzeichnung
  • Teil A 2 Vorhabenplan mit:
      • Plan A 2.1 Vorhabenplan Hochbau/Freianlagen
      • Plan A 2.2 Vorhabenplan Hochbau/Schnitte/Ansichten
      • Plan A 2..3 Vorhabenplan Hochbau Tiefgarage
  • Teil A 3 Erschließungsplan mit
      • Plan A 3.1 Erschließungsplan Verkehr
      • Plan A 3.2 Erschließungsplan Medien Textliche Festsetzungen
  • Teil B Textliche Festsetzungen
  • Teil C Begründung

mit den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom:

13.06.2019 bis zum 15.07.2019

in der Stadtverwaltung Radebeul, Technisches Rathaus, Eingangsbereich, Schaukasten, Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul öffentlich ausgelegt.

Jedermann kann in den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie in seine Planbestandteile einsehen und während der Auslegungsfrist Hinweise und Anregungen schriftlich bei der Stadtverwaltung Radebeul,

Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul einreichen oder während der Sprechzeiten montags und freitags 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr bei Herrn Queißer, Zimmer 1.10 (Technisches Rathaus, I. Etage) oder einem Vertreter mündlich zur Niederschrift vorbringen.

Das Gutachten und die genannten umweltrelevanten Stellungnahmen können während der Sprechzeiten im Dienstzimmer (1.10) bei Herrn Queißer eingesehen werden (eine tel. Anmeldung wird erbeten Tel: 0351-8311-941). 

Eine Vertretungsregelung bzw. eine Bestimmung zum Auslageort wird der Bekanntmachung (Schaukasten) beigefügt.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans kann während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Radebeul unter www.radebeul.de eingesehen werden. Zusätzlich ist der Entwurf auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bzw. in Anwendung von § 4 a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Radebeul, den 09.05.2019

Dr. Jörg Müller

Erster Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Uwe Queißer

Projekt und Investorenleitstelle

Tel: 0351-8311-941
E-Mail: investoren@radebeul.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Vorhabenbplan Freianlagen
  • Vorhabenplan Ansichten
  • Vorhabenplan Tiefgarage
  • Vorhabenplan Verkehr
  • Vorhabenplan Medien
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Schallprognose

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.