Bebauungsplan Stadt Radebeul Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 86 "Meißner Straße/Borstraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.12.2017 bis 19.01.2018
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Planzeichnung

2. Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 86 „Meißner Straße / Borstraße“

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul hat am 24.02.2016 mit Beschluss SR 13/16-14/19 die Einleitung eines Planverfahrens zu einem Bebauungsplan Nr. 86 mit der Bezeichnung „Meißner Straße / Borstraße“ beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgte im Radebeuler Amtsblatt vom 01.05.2016, Seite 13. Die erste öffentliche Auslage erfolgte in der Zeit vom 24.10.16-25.11.16. U.a. auf Grund von Anregungen aus der Bürgerschaft wurde der Planentwurf nochmals überarbeitet.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 17.10.2017 mit Beschluss SEA 28/17-14/19 den überarbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 86 mit seinen Planbestandteilen in der Fassung vom 27.09.2017 gebilligt.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat die Öffentliche Auslegung und die Beteiligung der von der Planüberarbeitung betroffenen Behörden entsprechend § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB beschlossen.

In Anwendung von § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird festgestellt, dass bisher keine umweltrelevanten Belange vorliegen. Der Erhalt des vorhandenen prägenden Großgrünbestandes im südlichen – der Meißner Straße zugewandten Teil des Plangebietes ist weiterhin Planbestandteil.

Die Lage des Plangebietes und seine Umgrenzung sind aus dem beiliegend abgedruckten unmaßstäblichen Lageplanauszug ersichtlich.

Maßgebend ist der Originalplan im Maßstab 1:1000.

Das Plangebiet wird begrenzt:

  • im Süden durch die Meißner Straße;
  • im Westen durch das Flurstück 2704, Gemarkung Kötzschenbroda, postalische Anschrift Borstraße 9;
  • im Norden durch die Borstraße und die Flurstücke 2711, 2712/17, 2712/19 und
  • im Osten durch den Körnerweg.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, in der Fassung vom 27.09.2017, bestehend aus:

  • Teil A  Rechtsplan
  • Teil B Textliche Festsetzungen
  •            Begründung

wird in der Zeit vom

12.12.2017 bis zum 19.01.2018

in der Stadtverwaltung Radebeul, Technisches Rathaus, Eingangsbereich, Schaukasten, Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul öffentlich ausgelegt.

Der Entwurf kann auch auf www.radebeul.de eingesehen werden. Jedermann kann in den Entwurf des Bebauungsplanes sowie in seine Planbestandteile einsehen und während der Auslegungsfrist Hinweise und Anregungen schriftlich bei der Stadtverwaltung Radebeul,

Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul einreichen oder während der Sprechzeiten montags und freitags 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr bei Herrn Queißer, Zimmer 1.10 (Technisches Rathaus, I. Etage) oder einem Vertreter mündlich zur Niederschrift vorbringen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bzw. in Anwendung von § 4 a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Radebeul, den 18.10.2017

Dr. Jörg Müller

Erster Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Queißer, Tel. 0351-8311 941 , investoren@radebeul.de

Gegenstände

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  • Textliche Festsetzungen
  • Planzeichnung

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