Bebauungsplan Stadt Radebeul Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 47 "Paradiesstraße/Mühlweg" - Öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.08.2020 bis 25.09.2020
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul hat am 24.10.2001 mit Beschluss SR 53/01-99/04 die Einleitung eines Planverfahrens zu einem Bebauungsplan Nr. 47 mit der Bezeichnung „Paradiesstraße/Mühlweg“ beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde mit Beschluss SR 12/18-14/19 vom 21.03.2018 geändert.

Das Planungsziel besteht darin, im betroffenen Abschnitt des Lößnitztales, insbesondere  entlang des Bachlaufes des Lößnitzbaches, der Entwicklung von Natur und Landschaft den eindeutigen Vorrang vor einer weiteren baulichen Nutzung der weitgehend unbebauten Grundstücke zu geben.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist in dem beigefügtem Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 47.

Die frühzeitige Beteiligung der relevanten Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 06.09.2018 bis 05.10.2018. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 11.10.2018 bis 12.11.2018. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf i.d.F. 23.05.2019 erfolgte vom 26.08.2019 bis 27.09.2019. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 30.08.2019 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Entwurf überarbeitet. Diese Änderungen berühren die Grundzüge der Planung. Daher ist eine erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB notwendig (§ 4a Abs. 3 BauGB).

Der Stadtentwicklungsausschuss des Stadtrates hat am 30.06.2020 mit Beschluss SEA 10/20-19/24 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 47 in der Fassung vom 17.06.2020 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Folgende wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zum Vorentwurf vor:

  • Landratsamt Meißen vom 08.10.2018 zu den Belangen Denkmalschutz, Wasser (Niederschlagswasser, Gewässer, Hochwasserrückhaltebecken), Naturschutz (Eingriff in Natur und Landschaft), Altlastenverdachtsflächen und Immissionsschutz (Ausweisung Baugebiete)

Folgende wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zum Entwurf i.d.F. vom 23.05.2019 vor:

  • Landratsamt Meißen vom 07.10.2019 zu den Belangen Denkmalschutz, Wasser (Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Hochwasserschutz) und Abfall/Boden
  • B.U.N.D. e.V. vom 01.10.2019 zu den Belangen Artenschutz, nicht-heimische Arten und Niederschlagswasser
  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 30.09.2019 zu den Belangen Radioaktivität, Radonschutz und Boden
  • Landesverein Sächs. Heimatschutz e.V. vom 01.10.2019 zu den Belangen  Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Folgende wesentlichen umweltbezogenen Gutachten liegen vor:

  • Umweltbericht der Schulz UmweltPlanung, Stand 17.06.2020
  • Grünordnungsplan der Schulz UmweltPlanung, Stand 17.06.2020
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung der Schulz UmweltPlanung, Stand 17.06.2020
  • Klimagutachten der Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG, Stand November 2018

Der Entwurf in der Fassung vom 17.06.2020, bestehend aus:

  • Teil A Rechtsplan
  • Teil B Textliche Festsetzungen
  • Teil C Begründung

wird mit den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen/Gutachten/Umweltbericht/GOP und Artenschutzprüfung in der Zeit vom:

24.08.2020 bis zum 25.09.2020

in der Stadtverwaltung Radebeul, Pestalozzistraße 8 in 01445 Radebeul, Technisches Rathaus, Schaukasten im Foyer 1. Obergeschoss (behindertengerechter Zugang ist gewährleistet) öffentlich ausgelegt.

Jedermann kann in den Entwurf i.d.F. 17.06.2020 des Bebauungsplanes Nr. 47 sowie in seine Planbestandteile einsehen und während der Auslegungsfrist Hinweise und Anregungen schriftlich bei der Stadtverwaltung Radebeul, Pestalozzistraße 8 in 01445 Radebeul einreichen oder während der Sprechzeiten montags und freitags 09:00 bis 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr bei Frau Wächtler, Zimmer 1.22 (Technisches Rathaus, 1. Etage) mündlich zur Niederschrift vorbringen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes i.d.F. 17.06.2020 kann zudem während des o. g. Auslegungszeitraumes auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Radebeul unter www.radebeul.de eingesehen werden und zusätzlich auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bzw. in Anwendung von § 4 a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Kontaktperson

Frau Wächtler

Stadtverwaltung Radebeul

Tel: 0351 8311 956

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