Bebauungsplan Stadt Radebeul Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 55 "Fabrikstraße West"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.06.2020 bis 17.07.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 55 „Fabrikstraße West“

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul hat am 22.01.2003 mit Beschluss SR 03/03-99/04 die Einleitung eines Planverfahrens zu einem Bebauungsplan Nr. 55 mit der Bezeichnung „Fabrikstraße West“ beschlossen, bekanntgemacht im Radebeuler Amtsblatt 02/2003.

Das Planungsziel besteht darin, ein eingeschränktes Gewerbegebiet zu entwickeln, damit sich nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe ansiedeln können. Die straßenbegleitende Wohnnutzung entlang der Kötitzer Straße soll erhalten bleiben.

Mit der Informationsvorlage InfoSEA 08/20-19/24 wurde der Stadtentwicklungsausschuss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 55 informiert.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist in dem beigefügten Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 55.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 55, in der Fassung vom 20.04.2020, bestehend aus:

  • Teil A Rechtsplan
  • Teil B Textliche Festsetzungen
  • Teil C Begründung

wird in der Zeit vom:

16.06.2020 bis zum 17.07.2020

in der Stadtverwaltung Radebeul, Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul, Technisches Rathaus, Schaukasten im Foyer 1. Obergeschoß (behindertengerechter Zugang ist gewährleistet), öffentlich ausgelegt.

Jedermann kann in den Vorentwurf des Bebauungsplans sowie in seine Planbestandteile einsehen und während der Auslegungsfrist Hinweise und Anregungen schriftlich bei der Stadtverwaltung Radebeul,

Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul einreichen oder während der Sprechzeiten montags und freitags 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr bei Frau Wächtler, Zimmer 1.22 (Technisches Rathaus, I. Etage) oder Herrn Queißer, Zimmer 1.10, mündlich zur Niederschrift vorbringen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans kann während des o. g. Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Radebeul unter www.radebeul.de eingesehen werden und zusätzlich auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bzw. in Anwendung von § 4 a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Radebeul, 07.05.2020

Dr. Jörg Müller

Erster Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Wächtler

Stadtverwaltung Radebeul

Pestalozzistraße 8

01445 Radebeul

Tel: 0351-8311-956

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Gegenstände

Übersicht
  • Vorentwurf Planzeichnung
  • Vorentwurf Textliche Festsetzungen
  • Vorentwurf Begründung

Informationen

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