Bebauungsplan Stadt Radebeul Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 88 "Feuerwache Radebeul-Ost"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.08.2018 bis 14.09.2018
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des

Bebauungsplanes Nr. 88 „Feuerwache Radebeul-Ost“

Der Stadtentwicklungsausschuss der Großen Kreisstadt Radebeul hat am 19.06.2018 auf Grundlage der Informationsvorlage InfoSEA 08/18-14/19 und deren Anlagen die Information über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 88 „Feuerwache Radebeul-Ost“ gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Baugesetzbuch zustimmend zur Kenntnis genommen.

Das Planungsziel des Bebauungsplanes ist die dringend notwendige Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses sowie der zugehörigen Nebenanlagen und Freiflächen für die Freiwillige Feuerwehr Radebeul-Ost.

Die Lage des Plangebietes und seine Umgrenzung sind aus dem beigefügt abgedruckten unmaßstäblichen Lageplanauszug ersichtlich; maßgebend ist der Originalplan im Maßstab 1:500.

Das Plangebiet hat eine Fläche von ca. 0,75 ha und umfasst die Flurstücke der Gemarkung Radebeul:

  • Nr. 108/1
  • Nr. 108/3

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 07.06.2018 besteht aus:

  • Teil A Rechtsplan
  • Teil B Textliche Festsetzungen
  • Teil C Begründung

Vorgenannte Unterlagen werden in der Zeit vom 13.08.2018 bis 13.09.2018 in der Stadtverwaltung Radebeul, Technisches Rathaus, Eingangsbereich, Schaukasten, Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul, öffentlich ausgelegt.

Jedermann kann in den Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie in seine Planbestandteile einsehen und sich während der Auslegungsfrist schriftlich bei der Stadtverwaltung Radebeul, Pestalozzistraße 6, 01445 Radebeul, äußern oder seine Äußerungen während der Sprechzeiten montags und freitags 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr gegenüber Herrn Holthaus, Technisches Rathaus, Obergeschoss, Zimmer 1.19, bzw. einem Vertreter mündlich zur Niederschrift vorbringen.

Ebenso kann die Vorentwurfsplanung in der Stadtverwaltung Radebeul (Ort und Ansprechpartner s.o.) persönlich erörtert werden.

Kontaktperson

Herr Queißer

Stadtverwaltung Radebeul

Pestalozzistraße 8

01445 Radebeul

Tel.: 0351 8311-941

Gegenstände

Übersicht
  • Teil A: Rechtsplan
  • Teil B: Textliche Festsetzung
  • Teil C: Begründung

Informationen

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