Bebauungsplan Gemeinde Rackwitz Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Gewerbebebauung Kömmlitzer Str. 2"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 03.03.2021 bis 06.04.2021
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Rackwitz hat in seiner Sitzung am 28.01.2021 mit Beschluss-Nr. 003/2021-BV den Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes „Gewerbebebauung Kömmlitzer Str. 2“ in der Gemeinde Rackwitz in seiner Fassung vom Oktober 2020 samt Begründung und Umweltbericht gebilligt und zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Gleichzeitig werden die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich des vorzeitigen Bebauungsplans „Gewerbebebauung Kömmlitzer Str. 2“ umfasst die Flurstücke 7/26, 7/30, 7/43 (teilweise), 8/13, 8/14, 8/17 und 8/18 in der Flur 4, Gemarkung Schladitz, der Gemeinde Rackwitz und ist auf der folgenden Abbildung gekennzeichnet.

Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:

- Sicherung der gewerblichen Nutzung unter Berücksichtigung künftiger baulicher Anpassungen

- Vermeidung von Beeinträchtigungen an der sich im Norden anschließenden Wohnbebauung

Der Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit vom 03.03.2021 bis einschließlich 06.04.2021 in der Gemeindeverwaltung Rackwitz, Hauptstr. 11, 04519 Rackwitz, öffentlich ausgelegt.

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan, einschließlich der Begründung und des Umweltberichts, ist im Internet auf folgenden Webseiten eingestellt worden und abrufbar:

http://www.gemeinde-rackwitz.de/offenlegung-von-bauleitplanungen.html

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Dies kann z. B. während der Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung im Rathaus der Gemeinde Rackwitz:

Dienstag           8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag       8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 –16.00 Uhr

erfolgen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Kontaktperson

Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Heinrich-Heine-Str. 13, 15537 Erkner, Telefon (0 33 62) 8 83 61-0, Fax (0 33 62) 8 83 61-59, E-Mail erkner@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung_Vorentwurf_20201027
  • Schallimmissionsprognose_ANL 2 zur Begründung 2020
  • Umweltbericht_ANL1 zur Begründung 2020
  • Planzeichnung_Vorentwurf_20201027
  • Datenschutzrechtliche Informationen

Informationen

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