Flächennutzungsplan Stadt Plauen Öffentliche Auslegung

3. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.03.2022 bis 22.04.2022
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Planzeichnung

Bekanntmachung „Bauleitplanung der Stadt Plauen“

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 027 „Betriebserweiterung Vogtlandmilch GmbH an der Pausaer Straße“ und 3. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und i. V. m. § 3 PlanSiG

Der Stadtrat der Stadt Plauen hat in seiner Sitzung am 01.03.2022 mit Beschluss Nr. 28/22-21 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 027 „Betriebserweiterung Vogtlandmilch GmbH an der Pausaer Straße“ einschließlich seiner Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Stadtrat der Stadt Plauen hat in gleicher Sitzung mit Beschluss Nr. 28/22-22 den Entwurf für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Die im Entwurf dargestellte 3. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 027 und erfolgt im Parallelverfahren.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie der Geltungsbereich für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes umfassen auf einer Fläche von ca. 4,13 Hektar, am bestehenden Standort der Vogtlandmilch GmbH an der Pausaer Straße, die Flurstücke 824/3, 824/4, 824/5, 828/2 und 828/3 der Gemarkung Haselbrunn.

Planungsziel des Vorhabenträgers ist die Betriebserweiterung am bestehenden Standort, durch eine effiziente Lager- und Produktionserweiterung sowie die Einbindung und Modernisierung bzw. Sanierung des bestehenden Betriebes. Das angestrebte Ziel bildet die Grundlage zum Erhalt des Unternehmens. Umso mehr sichert es die Wettbewerbsfähigkeit am stetig wachsenden Absatzmarkt und den Fortbestand der Mitarbeiterbeschäftigung.

Als externe Ausgleichsfläche wird eine Teilfläche des Flurstückes 2972/2 der Gemarkung Plauen an der Straße „Nach dem Seehaus“ festgesetzt.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der Entwurf für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes findet, entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB, in der Zeit

vom 14. März bis 22. April 2022

statt.

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG (Plansicherstellungsgesetz) wird die Auslegung aller Unterlagen des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie die Auslegung aller Unterlagen zum 3. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes durch die Veröffentlichung im Internet unter

www.plauen.de/buergerbeteiligung

ersetzt.

Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG erfolgt daneben als zusätzliches Angebot die Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan sowie die Auslegung der Entwurfsunterlagen zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes in herkömmlicher Form im Rathaus der Stadt Plauen, Unterer Graben 1, 08523 Plauen, zwischen Zimmer 114a und 115 des Rathauses (Turmebene im 1. Obergeschoss), während der allgemeinen Öffnungszeiten:

  • Montag 9:00 bis 15:00 Uhr, mit Terminvereinbarung,
  • Dienstag 9:00 bis 18:00 Uhr,
  • Donnerstag 9:00 bis 17:00 Uhr und
  • Freitag 9:00 bis 13:00 Uhr, mit Terminvereinbarung.

Bitte beachten Sie mögliche Corona-Beschränkungen. Im Sinne der Kontaktminimierung wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen.

Kontakt: Fachgebiet Stadtplanung und Umwelt:
Tel. 03741 291-1621 oder per E-Mail bauleitplanung@plauen.de.

Die ausgelegten Unterlagen werden zusätzlich auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter

www.bauleitplanung.sachsen.de

zugänglich gemacht.

Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts, der Gutachten und der Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind, verfügbar:

- Landesdirektion Chemnitz vom 29.09.2021

- Planungsverband Region Chemnitz vom 08.09.2021

- Landratsamt Vogtlandkreis vom 06.10.2021

- Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland vom 29.09.2021

- Grünordnungsplan vom 12.08.2021, G.U.B. Ingenieure AG

- Schalltechnische Untersuchung vom 01.06.2021, G.U.B. Ingenieure AG

  • zu den Schutzgütern Mensch, Fläche, Boden, Wasser, Pflanzen und Tiere (Flora und Fauna), biologische Vielfalt, Klima/Luft, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter und deren Wechselwirkungen
  • zu naturschutzrechtlichen Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen, zu den Biotoptypen in Bestand und Planung
  • zu Geräuschemissionen- und -immissionen sowie zum Immissionsschutz
  • zur Niederschlagswasserentsorgung
  • zu den geologischen, hydrogeologischen und bodenmechanischen Baugrundverhältnissen und zur Geländemodellierung
  • zur Ermittlung der Eingriffe in vorhandene Lebensräume im Rahmen eines Artenschutzfachbeitrages
  • zur Erforderlichkeit einer externen Kompensationsfläche
  • zu Altlasten und Altlastenverdachtsflächen

Sie liegen ebenfalls öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können die Planungen von jedermann eingesehen und eventuell auftretende Fragen mit den Bediensteten des Fachgebietes Stadtplanung und Umwelt, vorzugsweise telefonisch, erörtert und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift oder auch elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@plauen.de abgegeben werden.

Die Inanspruchnahme der Möglichkeit der Abgabe einer Erklärung zur Niederschrift ist bei der vorherigen Terminvereinbarung mit anzumelden.

Kontakt: Fachgebiet Stadtplanung und Umwelt:
Tel. 03741 291-1621 oder per E-Mail an bauleitplanung@plauen.de

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Für das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Plauen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 

Plauen, den 02. März 2022                                        Steffen Zenner

                                                                                   Oberbürgermeister der Stadt Plauen

Kontaktperson

Stadt Plauen
Fachgebiet Stadtplanung und Umwelt
Unterer Graben 1
08523 Plauen

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