Bebauungsplan Stadt Plauen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 041 „Dreifeldsporthalle am Lessinggymnasium“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.12.2018 bis 15.01.2019
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung „Bauleitplanung der Stadt Plauen“

Bebauungsplanes Nr. 041 „Dreifeldsporthalle am Lessinggymnasium“

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Stadtrat der Stadt Plauen hat in seiner Sitzung am 20.11.2018 mit Beschluss Nr. 45/18-13 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 041 „Dreifeldsporthalle am Lessinggymnasium“ mit der Begründung und Umweltbericht sowie den Fachbeiträgen gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Basis hierfür bilden der Grundsatzbeschluss des Stadtrates der Stadt Plauen vom 16.05.2017 (Nr. 30/17-7) und der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Baubauungsplan vom 13.06.2017 (Nr. 31/17-10).

Mit dem Bauleitplanverfahren wird der Bedeutung des Oberzentrums Plauen entsprechend Baurecht für eine Dreifeldsporthalle am Lessinggymnasium in der Reißiger Vorstadt geschaffen. Geplant ist eine Sportstätte, die den Anforderungen des Schulsports und der sportlichen Ganztagsangebote der Schulen gerecht wird. Darüber hinaus erfolgt eine Parallelbelegung durch Sportvereine. Der Bedarf ist durch die Entwicklung der Schülerzahlen am Lessinggymnasium mit seinem großen Einzugsgebiet und die Sportentwicklungsplanung der Stadt Plauen begründet.

Der geplante Geltungsbereich beinhaltet das Areal des Lessinggymnasiums sowie die östlich angrenzende Fläche der Kleingartenanlage „Früh auf“ e.V., es umschließt eine Gesamtfläche von ca. 3,2 ha. Das Plangebiet wird durch folgende Straßen begrenzt: im Norden durch die Schlachthofstraße, im Osten durch die Reißiger Straße, im Süden durch die Chamissostraße und im Westen durch die Jößnitzer Straße. Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich folgende Flurstücke der Gemarkung Plauen:

in vollem Umfang:      1965/1, 1965b, 1972/1

teilweise:                     1966/1, 1866m, 2780, 2781/3, 2781/5

Um die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen, liegt der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 041 „Dreifeldsporthalle am Lessinggymnasium“ (Teil A Planzeichnung, Teil B Text) mit der Begründung (jeweils Planstand 10.10.2018) und Umweltbericht (Planstand 08.10.2018) sowie den Gutachten und Fachbeiträgen und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorhaben in der Zeit

vom 10. Dezember 2018 bis 15. Januar 2019

im Rathaus der Stadt Plauen, Unterer Graben 1, 08523 Plauen, zwischen Zimmer 114a und 115 des Rathauses (Turmebene im 1. Obergeschoss), während der allgemeinen im Folgenden genannten Öffnungszeiten aus:

  • Montag, Mittwoch 9 bis 13 Uhr,
  • Dienstag 9 bis 18 Uhr und
  • Donnerstag 9 bis 17 Uhr.

Die gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  vorgeschriebene Dauer der Auslegung von mindestens 30 Tagen wird aufgrund der Feiertage über Weihnachten und Neujahr verlängert. 

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Plauen unter  www.plauen.de/buergerbeteiligung sowie  auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de zugänglich gemacht.

 

Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts und der Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 3(1) BauGB eingegangen sind, verfügbar:

  • Stellungnahme Landratsamt Vogtlandkreis vom 13.08.2018
    zu den Themen: Naturschutz, Wasserwirtschaft/Wasserrecht (Oberflächenwasserbeseitigung), Immissionsschutz,
  • Stellungnahme Landesamt für Umwelt, Geologie und Landwirtschaft vom 15.08.2018,
  • Stellungnahme Landesamt für Archäologie vom 23.07.2018,
  • Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 09.08.2018,
  • BUND e.V. Regionalgruppe Vogtland vom 15.08.2018 (und i. V. m. Landesarbeitsgemeinschaft).

 

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

  • Baugrundvoruntersuchung, M & S Umweltprojekt GmbH, Plauen mit Stand 12.06.2018,
  • Hydraulischer Fachbeitrag, fugmann + fugmann architekten und ingenieure gmbh, Dresden mit Stand 25.07.2018,
  • Verkehrstechnische Untersuchung, brenner BERNHARD ingenieure GmbH, Dresden mit Stand 31.07.2018,
  • Artenschutzfachbeitrag, G.U.B. Ingenieure AG, Zwickau mit Stand 20.09.2018,
  • Schallimmissionsprognose, G.U.B. Ingenieure AG, Zwickau mit Stand 08.10.2018.
  • Umweltbericht, G.U.B. Ingenieure AG, Zwickau mit Stand 08.10.2018
    mit folgenden Inhalten:
     

Schutzgut

Art der vorhandenen Information

Mensch/

Immissionsschutz

- bei Umsetzung der Planung ist baubedingt zeitweise Immissionen durch Staub, Lärm für die Bewohner in angrenzenden Gebieten zu erwarten,

- durch den Betrieb der Sporthalle und des Parkplatzes können Auswirkungen auf die umgebenden Nutzungen ausgehen,

Stellungnahme des Landratsamtes Vogtlandkreis, Immissionsschutz vom 13.08.2018

- es ist nachzuweisen, dass durch den Betrieb der Sporthalle und des Parkplatzes keine schädlichen Umweltauswirkungen auf die umgebenden Nutzungen ausgehen,

Schallimmissionsprognose, G.U.B. Ingenieure AG, Zwickau vom 08.10.2018

- der Nachweis wurde erbracht, dass bei einem Spielbetrieb im Tageszeitraum bis 21.00 Uhr keine schädlichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind

Verkehrstechnische Untersuchung, brenner BERNHARD ing., Dresden vom 31.07.2018

- Sicherung eines zügigen Verkehrsablaufs mit geringen Wartezeiten an Kreuzungen

Fläche/Boden/ Bodenschutz

- Nutzung baulich vorgeprägter innerstädtischer Flächen,

- anthropogen vorgeprägte Böden vorhanden, kein Altlastenverdacht,

Stellungnahme Landesamt für Umwelt, Geologie und Landwirtschaft vom 15.08.2018

- Aussagen zum Aufbau des geologischen Untergrundes,

Baugrundvoruntersuchung, M & S Umweltprojekt GmbH, Plauen vom 12.06.2018

- eingeschränkte Tragfähigkeit der Auffüllungen und des vorkommenden Hanglehms, Bodenaustausch in Teilbereichen erforderlich, Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens gering

Wasser/ Wasserschutz

- Nutzung baulich vorgeprägter innerstädtischer Flächen,

- Abwasser kann gedrosselt in öffentliche Kanäle eingeleitet werden,

Stellungnahme des Landratsamtes Vogtlandkreis, Wasserwirtschaft vom 13.08.2018

- die gesicherte Oberflächenwasserbeseitigung ist nachzuweisen

Hydraulischer Fachbeitrag, fugmann + fugmann architekten und ingenieure gmbh, Dresden vom 25.07.2018

- im Plangebiet sind Maßnahmen zur Regenrückhaltung erforderlich (unterirdisches Regenrückhaltebecken unter dem Parkplatz)

Pflanzen und Tiere/ Naturschutz

- Nachnutzung und Verdichtung baulich geprägter Bereiche im Innenbereich, es liegt kein kompensationspflichtiger Eingriff in Natur und Landschaft vor,

- randliche Gehölzbestände an Straßen und Gehölze im Schulgelände werden erhalten,

- Neupflanzung von Gehölzen an Straßen sowie im Bereich des Parkplatzes,

- Festsetzungen von Maßnahmen zum Artenschutz (Anzahl und Standort)

Stellungnahme des Landratsamtes Vogtlandkreis, Naturschutz vom 13.08.2018

- Quantifizierung und Festsetzung von Nisthilfen für Vögel und Quartiere für Fledermäuse,

- Erhöhung der Anzahl der Baumpflanzungen

Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 09.08.2018

- Baumreihe Jößnitzer Straße stellt relevanten Multifunktionsraum für Fledermäuse dar

BUND e.V. Regionalgruppe Vogtland vom 15.08.2018

- Einspruch gegen die Planung, es liegt ein erheblicher Eingriff in die Natur vor

Artenschutzfachbeitrag, G.U.B. Ingenieure AG, Zwickau vom 20.09.2018

- Einhaltung von Vermeidungsmaßnahmen (Beseitigung von Gehölzen und Gebäude nur außerhalb der Brutzeit von Vögeln und Aktivitätszeit von Fledermäusen),

- CEF-Maßnahmen (Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse) wurden im BBP festgesetzt,

- Ersatzmaßnahmen für Mauersegler und Turmfalken wurden im BBP festgesetzt

Klima /Klimaschutz

- es sind keine wesentlichen Auswirkungen auf das Klima zu erwarten

Kultur- und sonstige Sachgüter

- die Fläche liegt in einer archäologischen Relevanzzone,

Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsen vom 23.07.2018

- vor Beginn von Bodeneingriffen besteht das Erfordernis archäologischer Grabungen

Während dieser Auslegungsfrist können die Planunterlagen sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen von jedermann eingesehen und eventuell auftretende Fragen mit den anwesenden Bediensteten des Fachgebietes Stadtplanung und Umwelt (erreichbar über Sekretariat Zimmer 137) erörtert und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

DIN-Normen und VDI-Richtlinien können in den zumutbar nah gelegenen DIN-Auslegestellen Technische Universität Chemnitz Universitätsbibliothek, Normen-Infopoint, Straße der Nationen 62 in 09111 Chemnitz und Westsächsische Hochschule Zwickau (FH) Hochschulbibliothek, Normen-Infopoint, Klosterstraße 3 in 08056 Zwickau eingesehen werden. Damit sind Normaktualität und Vollständigkeit gewährleistet.

Plauen, den  22.11.2018                                                        Ralf Oberdorfer, Oberbürgermeister der Stadt Plauen

Kontaktperson

Bauleitplanung der Stadt Plauen
Kontakt

Fachbereich Bau & Umwelt
Fachgebiet Stadtplanung & Umwelt
Telefon: 03741 291 16 28
E-Mail: Bauleitplanung@plauen.de

Besucheranschrift
Stadtverwaltung Plauen
Unterer Graben 1
08523 Plauen
Zimmer 133
Unterer Graben 1
08523 Plauen

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