Flächennutzungsplan Stadt Pirna Erneute Beteiligung

3. Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Pirna/Dohma

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.08.2022 bis 16.09.2022
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Pirna-Dohma

 

der Stadtrat der Großen Kreisstadt Pirna und der Gemeinschaftsausschuss Pirna/Dohma haben in öffentlicher Sitzung am 12.07.2022 und am 14.07.2022

  • die vorläufigen Abwägungsvorschläge der Verwaltung zur Kenntnis genommen
  • den 3. Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) gebilligt und zur erneuten Auslegung bestimmt.

Die Erarbeitung eines dritten Entwurfs und dessen erneute Auslegung wurden erforderlich, da nach der Auslegung des 2. Entwurfs einzelne Änderungsbereiche nochmals angepasst werden mussten.

Zudem wurden der Stadtverwaltung der Entwurf des Rahmenbetriebsplanes zum Planfeststellungsverfahren Kies Pirnaer Elbebogen und die Neuaufnahme der Kategorie „Dörfliches Wohngebiet“ in die Baunutzungsverordnung bekannt. Diese Sachverhalte führten zu den neu hinzugekommenen Änderungsbereichen R33 und G1.

Die im Rahmen des 2. und 3. Entwurfs neu hinzugetretenen bzw. angepassten Änderungsbereiche sind im Plan durch einen blauen bzw. grünen Kreis markiert, die entfallenden durch ein blaues Kreuz. Sie sind ihrer Lage nach zusätzlich in einem Übersichtsplan dargestellt.

In Anwendung des § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Dabei werden die Inhalte des 2. Entwurfs hiermit nochmals zur Stellungnahme freigegeben. Dies ist wegen eines formalen Fehlers in der damaligen Bekanntmachung erforderlich. Somit sind Stellungnahmen sowohl zu den Inhalten der 2. als auch der 3. Planänderung zulässig, also zu allen farbig in blau oder grün markierten Teilen.

In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) - Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 353) geändert worden ist – zur Anwendung kommen.

Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit werden der 3. Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Fortschreibung der Begründung und dem Umweltbericht sowie die Wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB ausgelegt. Auch Kinder und Jugendliche sind der Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

 

Die Auslegung erfolgt

vom 08.08.2022 bis 16.09.2022

im Foyer des Rathauses, Bereich Bürgerbüro, Am Markt 1/2 der Stadt Pirna, zu folgenden Dienstzeiten:

Mo.      8:00 – 12:00  Uhr

Di.        8:00 – 19:00  Uhr

Mi.       8:00 – 12:00  Uhr

Do.      8:00 – 19:00  Uhr

Fr.        8:00 – 12:00  Uhr

 

Gemäß § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung unter https://www.pirna.de/stadtinfo/aktuelles/bekanntmachungen/bekanntmachungen-nach-baugesetzbuch/ und die auszulegenden Unterlagen im Geoportal der Stadt Pirna unter gis.pirna.de zugänglich gemacht.

Weiterhin sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Zu den Planunterlagen des 3. Entwurfes der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Pirna – Dohma gehören:

  • Planzeichnung Blatt 1 und 2 in der Fassung vom 19.04.2022
  • Beiplan 2, Blatt 1 und 2 in der Fassung vom 19.04.2022
  • Fortschreibung der Begründung in der Fassung vom 19.04.2022
  • Anhang 1: Übersichtsplan der Änderungen vom 19.04.2022
  • Anhang 2: Umweltbericht in der Fassung vom 19.04.2022
    mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme, Bewertung der Schutzgüter Mensch, biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen, Boden und Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen auf diese Schutzgüter
  • Anhang 3: Aufstellung der Maßnahmen für Natur und Landschaft in der Fassung vom 19.04.2022
  • Anhang 4: Aufstellung der Altlastenverdachtsflächen, Stand 19.04.2022

Die folgenden, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden nach § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls ausgelegt:

  • Stellungnahmen des Landratsamtes vom 24.07.2019, vom 08.02.2021 und vom 16.02.2022 mit den Themen:
    • Hinweis zur Notwendigkeit der Ausgliederung von Flächen des geplanten IndustrieParks Oberelbe aus dem Landschaftsschutzgebiet
    • Hinweis auf Lage einzelner Änderungsbereiche in Vorbehaltsgebieten des Regionalplanes
    • Hinweis auf mögliche immissionsschutzrechtliche Konflikte bei Ausweisung von Wohnbauflächen
    • Steigende Anforderungen wegen Zunahme extremer Wetterereignisse
    • Hinweis auf geplante Neuausweisung des Naturschutzgebietes „Wesenitzhang und -aue zwischen Pirna-Liebethal und Pirna-Copitz
    • Artenschutzrechtliche Bedenken mit Hinweis auf Notwendigkeit artenschutzrechtlicher Planungen in nachfolgenden Planungen
    • Forderung nach stärkerer Berücksichtigung der Aspekte einer nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung

 

  • Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen, Referat 34 – Höhere Raumordnungsbehörde vom 23.07.2019, vom 20.01.2021 und vom 11.01.2022 mit folgenden Hinweisen:
    • Notwendigkeit der nachvollziehbaren Herleitung des Bedarfs an Bauflächen
    • Notwendigkeit der hinreichenden Begründung für die Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen, Forderung nach einer Flächenbilanz
    • Hinweis zu Erfordernissen der Raumordnung zum vorbeugenden Hochwasserschutz, zur Kaltluftentstehung und zum Arten- und Biotopschutz

 

  • Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes vom 24.06.2019, vom 18.01.2021 und vom 13.01.2022
    • Hinweise zu Konfliktfällen mit regionalplanerisch festgelegten Vorrang- und Vorbehaltsausweisungen
    • Hinweis auf die Lage von Änderungsbereichen in überschwemmungsgefährdeten Lagen

 

  • Stellungnahme des Naturschutzbundes (NABU) Landesverband Sachsen vom 11.07.2019 und vom 21.01.2021
    • Forderung nach stärkerer Verankerung von Klimaschutzmaßnahmen
    • Hinweis auf die Lage einzelner Änderungsbereiche im Überschwemmungsgebiet der Elbe
    • Verweis auf die Stellungnahme des Verbandes zur frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 1 des Industriepark Oberelbe – diese wird mit ausgelegt
    • Forderung nach Neuaufstellung des Landschaftsplanes
    • Forderung nach Minderung des Flächenverbrauches

 

  • Stellungnahme des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) vom 07.01.2022
    • Betroffenheit des Schutzgutes „Boden“ und weiterer Schutzgüter durch die Darstellung des geplanten IndustriePark Oberelbe
    • Kritik am Flächenverbrauch durch den IndustriePark Oberelbe

 

  • Stellungnahme der Bürgerinitiative Oberelbe für mehr Demokratie vom 22.01.2021
    • Betroffenheit aller Schutzgüter durch die Darstellung des geplanten IndustriePark Oberelbe

 

  • Stellungnahme der Bürgervereinigung Oberelbe IPO-Stoppen vom 12.01.2022
    • Betroffenheit aller Schutzgüter durch die Darstellung des geplanten IndustriePark Oberelbe

 

  • Gleichlautende Stellungnahme von Privatpersonen (Formblatt) vom 19.01.2021
    • Betroffenheit aller Schutzgüter durch die Darstellung des geplanten IndustriePark Oberelbe

 

  • Stellungnahme der Bürgerinitiative "Gegen Kiesabbau Söbrigen für die Bewahrung der Kulturlandschaft zwischen Pirna und Pillnitz" vom 20.01.2022
    • Hinweis auf potentielle Gefahren für den Grundwasserhaushalt und die Vegetation sowie die Kulturlandschaft durch den Neuaufschluss eines Kiestagebaus in Söbrigen

 

  • Stellungnahme einer Privatperson vom 20.01.2022
    • Betroffenheit aller Schutzgüter durch die Darstellung des geplanten IndustriePark Oberelbe

 

Weiterhin liegen die in nachstehender Tabelle aufgezählten umweltbezogenen Informationen vor:

Landschaftsplan der Verwaltungsgemeinschaft Pirna/Dohma

20.10.2003

  • Erfassung aller geschützten Biotope Integrierte Bestandsaufnahme und Bewertung aller Schutzgüter, Entwicklung schutzgutbezogener Ziele und Zusammenführung in einer Entwicklungskonzeption

 

Regionalplan 2020 (2. Gesamtfortschreibung des Regionalplanes der Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge) mit Umweltbericht und Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan

rechtswirksam seit 17.09.2020

  • Darstellung des derzeitigen Bestandes und der Entwicklungsperspektiven für Natur und Landschaft in der Region Oberes Elbtal/Osterzgebirge sowie Prüfung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der europäischen Vogelschutzgebiete.

 

Stellungnahme des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz

18.07.2019

  • Bedenken zur Bauflächenausweisung im bisherigen Außenbereich für den IndustriePark Oberelbe. Hinweise zur „guten fachlichen Praxis“ der Landwirtschaft

 

Stellungnahmen von Bürgern und Unternehmen aus der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf des FNP

06-08/2019

  • Bedenken zur Flächeninanspruchnahme und zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Bauflächen-Ausweisungen, Beeinträchtigung der Kulturlandschaft durch Kiesabbau

 

FFH –Verträglichkeitsvorstudie des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe

06.01.2020

  • Ermittlung der Betroffenheit der FFH-Gebiete SCI 173 „Barockgarten Großsedlitz“ und SCI 85E „Seidewitztal und Börnersdorfer Bach“

 

Artenschutzfachbeitrag des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe

06.01.2020

  • Dokumentation der Kartierarbeiten: Feststellung von 48 im Gebiet vorkommenden Vogelarten, darunter der Feldlerche, 8 Fledermausarten sowie des Eremiten, der Zauneidechse und des Teichmolches

 

Lokalklimatische Bewertung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe

11.11.2019

  • Ermittlung der vorhandenen Kaltluftvolumenströme und Abschätzung deren Beeinflussung durch den geplanten IndustriePark Oberelbe. Angabe von Optimierungsmaßnahmen

 

Fachteil „Sichtachsen und Landschaftsbild“ aus dem Realisierungskonzept des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe

15.03.2019

  • Vermeidung von Beeinträchtigungen der Sichtachsen aus dem Barockgarten Großsedlitz. Notwendigkeit von Höhenbegrenzungen und umfangreichen Eingrünungen

 

Schalltechnisches Gutachten des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe

11.10.2019

  • Geräuschkontingentierung nach DIN 45691 für geplante Gewerbeflächen zum Schutz der umliegenden Wohnbebauung

 

Fachteil 'Lärmschutz' aus dem Realisierungskonzept des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe

31.10.2019

  • Interpretation und Ergänzung der Ergebnisse des Schalltechnischen Gutachtens um Aussagen zu Verkehrslärm

 

Hydronumerische Modellierung der Oberflächenabflüsse des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe

05.11.2019

  • Lokalisierung potenziell drohende Zunahmen der Oberflächenabflüsse , Aufzeigen von Kompensationsmöglichkeiten zur Wahrung des Verschlechterungsgebotes

 

Stellungnahmen von Trägern Öffentlicher Belange, Umweltverbänden und Betroffenen zum Bebauungsplan Nr. 1 des  Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe

06-08/2020

  • Bedenken zur Flächeninanspruchnahme und zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Bauflächen-Ausweisungen, Beeinträchtigung der Kulturlandschaft, Bedenken zur Niederschlagsentwässerung

 

Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu den Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das entgültige Abwägungsergebnis erfolgt erst nach dem Abwägungs- und Feststellungsbeschluss und nach der Genehmigung des Flächennutzungsplanes durch das Landratsamt.

Der vorläufige Abwägungsprozess, also der Umgang mit den bisher eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf sowie zum 1. und 2. Entwurf kann im Ratsinformationssystem der Stadt Pirna unter:

nachvollzogen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsmitteilung zu eingereichten Stellungnahmen versandt wird.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz.

Sonstige Hinweise:

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB gilt:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden

a) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

b) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges
 

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Pirna, unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

 

Möhrs 

Fachgruppenleiter
Stadtentwicklung       

Kontaktperson

Stadtverwaltung Pirna

Fachgruppe Stadtentwicklung

Sitz: Am Markt 10

01796 Pirna

Tel.: 03501 556-308

E-Mail: stadtentwicklung@pirna.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung) vom 18.06.2020

1. Verantwortlicher

Große Kreisstadt Pirna

Fachgruppe Stadtentwicklung

Am Markt 1/2

01796 Pirna

Telefon: +49 3501 556-308

E-Mail:    stadtentwicklung@pirna.de

DE-Mail: stadtverwaltung@pirna.de-mail.de

2. Datenschutzbeauftragte

Große Kreisstadt Pirna

Datenschutzbeauftragte

Am Markt 1/2

01796 Pirna

Telefon:  +49 3501 556-312

Datenschutzbeauftragte

E-Mail:    datenschutz@pirna.de

De-Mail: stadtverwaltung@pirna.de-mail.de

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 6 Abs. 1 Bst. c der DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitbeteiligung verlangen.

Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Zunehmend verlangen EU-Vorschriften auch eine Bürger-/Öffentlichkeitsbeteiligung, wie z. B. die Aufstellung von Lärmaktionsplänen gemäß
§ 47a-f BImschG.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung können andere Fachgruppen, wie z. B.  Tiefbau (Erschließung) und Fachgruppe Recht (rechtliche Prüfung) notwendige personenbezogene Daten erhalten.

Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes werden die abgegebenen Stellungnahmen zur Auswertung dem zuständigen Planungsbüro übermittelt.

Im Rahmen des Abwägungsvorganges werden dem Stadtrat der Stadt Pirna die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis gegeben.

Im Rahmen der Erfüllung des EDV Betreuungs- und Wartungsvertrages kann ggf. durch LCS Computer Service GmbH, Gartenstraße 45 in 04936 Schlieben ein Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten erfolgen.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung

Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Sächsischer Datenschutzbeauftragter

Bernhard-von-Lindau-Platz 1, 01067 Dresden

(Postanschrift)

Sächsischer Datenschutzbeauftragter

Kontor am Landtag, Devrientstr. 1, 01067 Dresden (Hausanschrift)

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

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