Bebauungsplan Stadt Pirna Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 90 "Wohn- und Gewerbegebiet ehemalige Getreidetrocknung Zatzschke" (Vorentwurf)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.01.2022 bis 25.02.2022
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung

zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 90 „Wohn- und Gewerbegebiet ehemalige Getreidetrocknung Zatzschke“ der Stadt Pirna

Der Stadtrat der Stadt Pirna hat in seiner Sitzung am 10.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 90 „Wohn- und Gewerbegebiet ehemalige Getreidetrocknung Zatzschke“ der Stadt Pirna gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. In der Stadtratssitzung am 14.12.2021 wurde der Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches gefasst.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 90 „Wohn- und Gewerbegebiet ehemalige Getreidetrocknung Zatzschke“ der Stadt Pirna in der Fassung vom 05.11.2021 wird zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt.

Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Zatzschke: 24/a, 24/11, 24/12, 26/a, 28/2, 29/1, 29/2, 58/2, 59/4, 59/5, 74 sowie jeweils eine Teilfläche der Flurstücke 52 und 54.

Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Mockethal: 441/a, 442/a, 442/1, 442/2, 443, 444, 445, 446, 447/a, 448/a, 449/a, 489/a, 489/b, 507/2, 507/4 sowie Teilflächen der Flurstücke 488, 489 sowie 507/5.

Die Gesamtfläche des Plangebietes beträgt ca. 8,7 ha und wird wie folgt begrenzt:

  • Im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
  • Im Nordosten durch das Wohnbaugrundstück mit der Flurstücksbezeichnung 446/g, Gem. Mockethal an der Arthur-Thiermann-Straße
  • Im Westen durch das als Weg genutzte Grundstück 68, Gem. Zatzschke
  • Im Süden durch die Wehlener Straße
  • Im Südosten durch die Wohnbebauung an der Wehlener Straße und der Arthur-Thiermann-Straße
  • Im Osten durch das landwirtschaftlich genutzte Flurstück 441, Gem. Mockethal

Die dargestellte Planzeichnung verdeutlicht die Lage des Plangebietes:

Das Areal der ehemaligen Getreidetrocknung soll neu strukturiert und im Zuge dessen ein Teil der bestehenden Anlagen zurückgebaut werden.

Ein hiesiger Gewerbetreibender wird im westlichen Bereich des Plangebietes weiterhin eine gewerb-liche Nutzung betreiben. Im bereits überwiegend vollversiegelten östlichen Bereich des Plangebietes sollen durch das Bebauungsplanverfahren die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohngebietes geschaffen werden.

Zu den Planunterlagen des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 90 „Wohn- und Gewerbegebiet ehemalige Getreidetrocknung Zatzschke“ der Stadt Pirna gehören die Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, einschließlich der Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 05.11.2021 und die Anlagen: Grünordnungsplan, Artenschutzfachbeitrag, Bericht Umsiedlung Zauneidechsen, Altlastensituation Gefährdungsabschätzung, SALKA Auskunft, Geotechnisches Gutachten, Erschlie-ßungsplanung und Schallimmissionsprognose.

Zum Zweck der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können entsprechend § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Die Auslegung erfolgt

vom 24.01.2022 bis einschließlich 25.02.2022
 

im Foyer des Rathauses, Bereich Bürgerbüro, Am Markt 1/2 der Stadt Pirna, zu folgenden Dienstzeiten:

Mo.      8:00 – 12:00 Uhr                   

Di.        8:00 – 19:00 Uhr

Mi.       8:00 – 12:00 Uhr

Do.      8:00 – 19:00 Uhr

Fr.        8:00 – 12:00 Uhr

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die Planunterlagen werden den beteiligten Behörden sowie der Öffentlichkeit wie folgt zugänglich gemacht:

  • auf der Internetseite der Stadt unter www.pirna.de  (hier nur Text der Bekanntmachung)
    Stadtinfo > Aktuelles > Bekanntmachung > Bekanntmachung nach dem Baugesetzbuch
  • im Geoportal der Stadt Pirna unter gis.pirna.de (hier nur Planunterlagen)
    B-Pläne > Planname auswählen > der blaue Button führt zu den Dokumenten.
    Bei Bedarf können alle dort befindlichen Daten gespeichert und gedruckt werden und bleiben damit verfügbar.
  • auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de (hier beides)
    Alle Bauleitpläne > Behörde, Ort > Pirna

Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu den Stellungnahmen erfolgen, wo die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Stadtrat.

In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz - PlanSiG) in seiner jeweils gültigen Fassung zur Anwendung kommen. Dies bedeutet, dass eine Auslegung der Unterlagen während einer eventuellen Schließung des Verwaltungsgebäudes durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden kann.

M ö h r s

Fachgruppenleiter
Stadtentwicklung

Kontaktperson

Stadtverwaltung Pirna

Fachgruppe Stadtentwicklung

Sitz: Am Markt 10

01796 Pirna

Tel.: 03501 556-308

E-Mail: stadtentwicklung@pirna.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung) vom 18.06.2020

1. Verantwortlicher

Große Kreisstadt Pirna

Fachgruppe Stadtentwicklung

Am Markt 1/2

01796 Pirna

Telefon: +49 3501 556-308

E-Mail:    stadtentwicklung@pirna.de

DE-Mail: stadtverwaltung@pirna.de-mail.de

2. Datenschutzbeauftragte

Große Kreisstadt Pirna

Datenschutzbeauftragte

Am Markt 1/2

01796 Pirna

Telefon:  +49 3501 556-312

Datenschutzbeauftragte

E-Mail:    datenschutz@pirna.de

De-Mail: stadtverwaltung@pirna.de-mail.de

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 6 Abs. 1 Bst. c der DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitbeteiligung verlangen.

Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Zunehmend verlangen EU-Vorschriften auch eine Bürger-/Öffentlichkeitsbeteiligung, wie z. B. die Aufstellung von Lärmaktionsplänen gemäß
§ 47a-f BImschG.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung können andere Fachgruppen, wie z. B.  Tiefbau (Erschließung) und Fachgruppe Recht (rechtliche Prüfung) notwendige personenbezogene Daten erhalten.

Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes werden die abgegebenen Stellungnahmen zur Auswertung dem zuständigen Planungsbüro übermittelt.

Im Rahmen des Abwägungsvorganges werden dem Stadtrat der Stadt Pirna die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis gegeben.

Im Rahmen der Erfüllung des EDV Betreuungs- und Wartungsvertrages kann ggf. durch LCS Computer Service GmbH, Gartenstraße 45 in 04936 Schlieben ein Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten erfolgen.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung

Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Sächsischer Datenschutzbeauftragter

Bernhard-von-Lindau-Platz 1, 01067 Dresden

(Postanschrift)

Sächsischer Datenschutzbeauftragter

Kontor am Landtag, Devrientstr. 1, 01067 Dresden (Hausanschrift)

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

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