Flächennutzungsplan Stadt Pirna Erneute Beteiligung

2. Entwurfs der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Pirna/Dohma

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.11.2021 bis 21.01.2022
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Pirna/Dohma

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Pirna und der Gemeinschaftsausschuss Pirna/Dohma haben in öffentlicher Sitzung am 09.11.2021 und am 11.11.2021 den 2. Entwurf der 4. Änderung des FNP gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

Dies wurde erforderlich, da nach der Auslegung des 1. Entwurfs einzelne Änderungen zurückgenommen werden mussten. Zudem wurden der Stadtverwaltung mehrere touristische Vorhaben bekannt, deren planerische Ausarbeitung durch die Darstellungen des FNP nicht behindert werden sollen.

Die neu hinzugetretenen Änderungsbereiche sind im Plan durch einen blauen Kreis markiert, die entfallenden durch ein blaues Kreuz. Sie sind ihrer Lage nach zusätzlich in einem Übersichtsplan gekennzeichnet.

In Anwendung des § 4 a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Auch in der Begründung sind die Änderungen gegenüber dem 1. Entwurf durch blaue Farbe kenntlich gemacht.

Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit werden der 2. Entwurf der 4. Änderung des FNP mit der Fortschreibung der Begründung und dem Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB ausgelegt. Auch Kinder und Jugendliche sind der Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Zusätzlich wird gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 BauGB eine grenzüberschreitende Unterrichtung der Region Usti in der Tschechischen Republik vorgenommen.

Die Auslegung erfolgt

vom 13.12.2021 bis 21.01.2022

im Foyer des Rathauses, Bereich Bürgerbüro, Am Markt 1/2 der Stadt Pirna, zu folgenden Dienstzeiten:

Mo.      8:00 – 12:00 Uhr

Di.        8:00 – 19:00 Uhr

Mi.       8:00 – 12:00 Uhr

Do.      8:00 – 19:00 Uhr

Fr.        8:00 – 12:00 Uhr

In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) - Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie zur Anwendung kommen. Dies bedeutet, dass eine Auslegung der Unterlagen während einer eventuellen Schließung des Verwaltungsgebäudes durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden kann.

Gemäß § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die Planunterlagen den beteiligten Behörden und der Öffentlichkeit wie folgt zugänglich gemacht:

  1. Bekanntmachungstext auf der Internetseite der Stadt unter www.pirna.de > Stadtinfo > Aktuelles > Bekanntmachung > Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch
  1. Planunterlagen im Geoportal der Stadt Pirna unter gis.pirna.de.
    Im Geoportal der Stadt Pirna sind unter der Rubrik „Flächennutzungsplan“ und dem Plannamen „4. Änderung – 2.Entwurf“ alle Dateien abrufbar. Bei Bedarf können alle dort befindlichen Daten durch Sie gespeichert und gedruckt werden und bleiben damit verfügbar.
  1. Bekanntmachung und Planunterlagen auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de > Alle Bauleitpläne > bei Behörde, Ort „Pirna“ eingeben

Zu den Planunterlagen des 2. Entwurfes der 4. Änderung des FNP der Verwaltungsgemeinschaft Pirna/Dohma gehören:

  • Planzeichnung Blatt 1 und 2 in der Fassung vom 15.09.2021
  • Beiplan 2, Blatt 1 und 2 in der Fassung vom 15.09.2021
  • Fortschreibung der Begründung in der Fassung vom 15.09.2021
  • Anhang 1: Übersichtsplan der Änderungen vom 15.09.2021
  • Anhang 2: Umweltbericht in der Fassung vom 15.09.2021
    mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme, Bewertung der Schutzgüter Mensch, biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen, Boden und Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen auf diese Schutzgüter
  • Anhang 3: Aufstellung der Maßnahmen für Natur und Landschaft in der Fassung vom 15.09.2021
  • Anhang 4: Aufstellung der Altlastenverdachtsflächen, Stand 20.05.2020

Die folgenden, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden nach § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls ausgelegt:

  • Stellungnahmen des Landratsamtes vom 24.07.2019 und vom 08.02.2021 mit den Themen:
    • Hinweis zur Notwendigkeit der Ausgliederung von Flächen des geplanten IndustrieParks Oberelbe aus dem Landschaftsschutzgebiet
    • Hinweis auf Lage einzelner Änderungsbereiche in Vorbehaltsgebieten des Regionalplanes
    • Hinweis auf mögliche immissionsschutzrechtliche Konflikte bei Ausweisung von Wohnbauflächen
    • Steigende Anforderungen wegen Zunahme extremer Wetterereignisse
    • Hinweis auf geplante Neuausweisung des Naturschutzgebietes „Wesenitzhang und –aue zwischen Pirna-Liebethal und Pirna-Copitz
    • Artenschutzrechtliche Bedenken mit Hinweis auf Notwendigkeit artenschutzrechtlicher Planungen in nachfolgenden Planungen
    • Forderung nach stärkerer Berücksichtigung der Aspekte einer nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung
  • Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen, Referat 34 – Höhere Raumordnungsbehörde vom 23.07.2019 und vom 20.01.2021 mit folgenden Hinweisen:
    • Notwendigkeit der nachvollziehbaren Herleitung des Bedarfs an Bauflächen
    • Notwendigkeit der hinreichenden Begründung für die Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen, Forderung nach einer Flächenbilanz
    • Hinweis zu Erfordernissen der Raumordnung zum vorbeugenden Hochwasserschutz, zur Kaltluftentstehung und zum Arten- und Biotopschutz
  • Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes vom 24.06.2019 und vom 18.01.2021
    • Hinweise zu Konfliktfällen mit regionalplanerisch festgelegten Vorrang- und Vorbehaltsausweisungen
    • Hinweis auf die Lage von Änderungsbereichen in überschwemmungsgefährdeten Lagen
  • Stellungnahme des Naturschutzbundes (NABU) Landesverband Sachsen vom 11.07.2019 und vom 21.01.2021
    • Forderung nach stärkerer Verankerung von Klimaschutzmaßnahmen
    • Hinweis auf die Lage einzelner Änderungsbereiche im Überschwemmungsgebiet der Elbe
    • Verweis auf die Stellungnahme des Verbandes zur frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan Nr.1 des Industriepark Oberelbe – diese wird mit ausgelegt
    • Forderung nach Neuaufstellung des Landschaftsplanes
    • Forderung nach Minderung des Flächenverbrauches
  • Stellungnahme der Bürgerinitiative Oberelbe für mehr Demokratie vom 22.01.2021
    • Betroffenheit aller Schutzgüter durch die Darstellung des geplanten IndustriePark Oberelbe
  • Gleichlautende Stellungnahme von Privatpersonen (Formblatt) vom Januar 2021
    • Betroffenheit aller Schutzgüter durch die Darstellung des geplanten IndustriePark Oberelbe

Weiterhin liegen die in nachstehender Tabelle aufgezählten umweltbezogenen Informationen vor:

Landschaftsplan der Verwaltungsgemeinschaft Pirna/Dohma

20.10.2003

  • Erfassung aller geschützten Biotope Integrierte Bestandsaufnahme und Bewertung aller Schutzgüter, Entwicklung schutzgutbezogener Ziele und Zusammenführung in einer Entwicklungskonzeption

Regionalplan 2020 (2.Gesamtfortschreibung des Regionalplanes der Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge) mit Umweltbericht und Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan

rechtswirksam seit 17.09.2020

  • Darstellung des derzeitigen Bestandes und der Entwicklungsperspektiven für Natur und Landschaft in der Region Oberes Elbtal/Osterzgebirge sowie Prüfung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete.

Stellungnahme des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz

18.07.2019

  • Bedenken zur Bauflächenausweisung im bisherigen Außenbereich für den IndustriePark Oberelbe
  • Hinweise zur „guten fachlichen Praxis“ der Landwirtschaft

Stellungnahmen von Bürgern und Unternehmen aus der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf des FNP

06-08/2019

  • Bedenken zur Flächeninanspruchnahme und zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Bauflächen-Ausweisungen, Beeinträchtigung der Kulturlandschaft durch Kiesabbau

FFH –Verträglichkeitsvorstudie  des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe

06.01.2020

  • Ermittlung der Betroffenheit der FFH-Gebiete SCI 173 „Barockgarten Großsedlitz“ und SCI 85E „Seidewitztal und Börnersdorfer Bach“

Artenschutzfachbeitrag des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe

06.01.2020

  • Dokumentation der Kartierarbeiten: Feststellung von 48 im Gebiet vorkommenden Vogelarten, darunter der Feldlerche, 8 Fledermausarten sowie des Eremiten, der Zauneidechse und des Teichmolches

Lokalklimatische Bewertung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe

11.11.2019

  • Ermittlung der vorhandenen Kaltluftvolumenströme und Abschätzung deren Beeinflussung durch den geplanten IndustriePark Oberelbe. Angabe von Optimierungsmaßnahmen

Fachteil „Sichtachsen und Landschaftsbild“ aus dem Realisierungskonzept des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe

15.03.2019

  • Vermeidung von Beeinträchtigungen der Sichtachsen aus dem Barockgarten Großsedlitz. Notwendigkeit von Höhenbegrenzungen und umfangreichen Eingrünungen

Schalltechnisches Gutachten des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe

11.10.2019

  • Geräuschkontingentierung nach DIN 45691 für geplante Gewerbeflächen zum Schutz der umliegenden Wohnbebauung

Fachteil 'Lärmschutz' aus dem Realisierungskonzept des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe

31.10.2019

  • Interpretation und Ergänzung der Ergebnisse des Schalltechnischen Gutachtens um Aussagen zu Verkehrslärm

Hydronumerische Modellierung der Oberflächenabflüsse des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe

05.11.2019

  • Lokalisierung potenziell drohende Zunahmen der Oberflächenabflüsse , Aufzeigen von Kompensationsmöglichkeiten zur Wahrung des Verschlechterungsgebotes

Stellungnahmen von Trägern Öffentlicher Belange, Umweltverbänden und Betroffenen zum Bebauungsplan Nr.1 des  Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe

06-08/2020

  • Bedenken zur Flächeninanspruchnahme und zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Bauflächen-Ausweisungen, Beeinträchtigung der Kulturlandschaft, Bedenken zur Niederschlagsentwässerung

Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu den Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt erst nach dem Abwägungs- und Feststellungsbeschluss und nach der Genehmigung des Flächennutzungsplanes durch das Landratsamt. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsmitteilung zu eingereichten Stellungnahmen versandt wird.

Sonstige Hinweise:

Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

M ö h r s

Fachgruppenleiter
Stadtentwicklung

Kontaktperson

Stadtverwaltung Pirna

Fachgruppe Stadtentwicklung

Sitz: Am Markt 10

01796 Pirna

Tel.: 03501 556-308

Email: stadtentwicklung@pirna.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung) vom 18.06.2020

1. Verantwortlicher

Große Kreisstadt Pirna

Fachgruppe Stadtentwicklung

Am Markt 1/2

01796 Pirna

Telefon: +49 3501 556-308

E-Mail:    stadtentwicklung@pirna.de

DE-Mail: stadtverwaltung@pirna.de-mail.de

2. Datenschutzbeauftragte

Große Kreisstadt Pirna

Datenschutzbeauftragte

Am Markt 1/2

01796 Pirna

Telefon:  +49 3501 556-312

Datenschutzbeauftragte

E-Mail:    datenschutz@pirna.de

De-Mail: stadtverwaltung@pirna.de-mail.de

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 6 Abs. 1 Bst. c der DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitbeteiligung verlangen.

Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Zunehmend verlangen EU-Vorschriften auch eine Bürger-/Öffentlichkeitsbeteiligung, wie z. B. die Aufstellung von Lärmaktionsplänen gemäß
§ 47a-f BImschG.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung können andere Fachgruppen, wie z. B.  Tiefbau (Erschließung) und Fachgruppe Recht (rechtliche Prüfung) notwendige personenbezogene Daten erhalten.

Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes werden die abgegebenen Stellungnahmen zur Auswertung dem zuständigen Planungsbüro übermittelt.

Im Rahmen des Abwägungsvorganges werden dem Stadtrat der Stadt Pirna die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis gegeben.

Im Rahmen der Erfüllung des EDV Betreuungs- und Wartungsvertrages kann ggf. durch LCS Computer Service GmbH, Gartenstraße 45 in 04936 Schlieben ein Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten erfolgen.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung

Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Sächsischer Datenschutzbeauftragter

Bernhard-von-Lindau-Platz 1, 01067 Dresden

(Postanschrift)

Sächsischer Datenschutzbeauftragter

Kontor am Landtag, Devrientstr. 1, 01067 Dresden (Hausanschrift)

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

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