Bebauungsplan Stadt Pirna Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 9.1.1 „1. Änderung des Bebauungsplanes Copitz 1 - Nord, Teil A"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.07.2019 bis 16.08.2019
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplan Nr. 9.1.1 „1. Änderung des Bebauungsplanes Copitz 1-Nord, Teil A“ der Stadt Pirna

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 16.04.2019 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung dieses Bebauungsplanes gefasst. Die Zielstellung dieses Änderungsverfahrens soll die Vermarktungsvoraussetzungen zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben im Plangebiet verbessern.Folgende wesentliche Änderungen sind gegenüber dem derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan vorgesehen:

Reduzierung der inneren Erschließung,

Vergrößerung der Baufelder

Partielle Erhöhung der zulässigen Bauhöhen

Entfall des Regenrückhaltebeckens durch einen Stauraumkanal

Mit der Durchführung eines regulären Planverfahrens wird der Planvorentwurf in der Fassung vom 23.04.2019 im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt.

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes liegt im Norden des Ortsteils Copitz unmittelbar südöstlich des Kreuzungsbereiches der Lohmener (S 164) und Wehlener Straße (K 8710). Er wird  begrenzt

im Norden durch die Wehlener Straße

im Westen durch die Lohmener Straße,

im Süden durch ein privat genutztes Grundstück,

im Osten durch eine unbebaute Grünfläche (Flurstück 37/7 der Gemarkung Zatzschke).

Die abgebildete Planzeichnung verdeutlicht die Lage des Plangebietes.

Zu den Planunterlagen des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 9.1.1 „1. Änderung des Bebauungsplanes Copitz 1-Nord, Teil A“ in der Fassung vom 23.04.2019, einschließlich der Begründung mit integriertem Umweltbericht in der Fassung vom 23.04.2019 gehören folgende Unterlagen:

Grünordnungsplan in der Fassung vom 23.04.2019

Auch Kinder und Jugendliche sind der Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Die Auslegung erfolgt

vom 15.07.2019 bis 16.08.2019

im Foyer des Rathauses, Bereich Bürgerbüro, Am Markt 1/2 der Stadt Pirna, zu folgenden Dienstzeiten:

Mo.      8:00 – 12:00  Uhr Di.        8:00 – 19:00  UhrMi.       8:00 – 12:00  UhrDo.      8:00 – 19:00  UhrFr.        8:00 – 12:00  Uhr

Gemäß § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung unter https://www.pirna.de/stadtinfo/aktuelles/bekanntmachungen/bekanntmachungen-nach-baugesetzbuch/ und die auszulegenden Unterlagen im Geoportal der Stadt Pirna unter www.geoportal.pirna.de  zugänglich gemacht.

Weiterhin sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nur zu den Stellungnahmen erfolgen, wo die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Stadtrat.

MöhrsFachgruppenleiterStadtentwicklung

Kontaktperson

Stadtverwaltung Pirna

Fachgruppe Stadtentwicklung

Sitz: Am Markt 10

01796 Pirna

Tel.: 03501 556-271

Email: stadtentwicklung@pirna.de

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