Bebauungsplan Stadt Penig Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Lindengarten“ Penig

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.01.2019 bis 15.03.2019
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Penig hat in seiner Sitzung am 17. Januar 2019 mit Beschluss Nr. 01/03 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Wohngebiet „Lindengarten“ Penig in der Fassung von Dezember 2018 einschließlich Begründung mit dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (Stand November 2018) und die Schalltechnische Untersuchung (Stand November 2018) gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b i. V. m. § 13a BauGB aufgestellt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Demnach kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Außerdem wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen und § 4c BauGB zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen wird nicht angewendet.

Der Geltungsbereich des Plangebietes ist Abbildung zu entnehmen. 

Wohngebiet „Lindengarten“ Penig – Geltungsbereich des Plangebietes Ziele und Zweck der Planung

Als allgemeines Planungsziel gilt die Schaffung von Baurecht durch eine verbindliche Bauleitplanung zur Vorbereitung einer Realisierung von Einfamilienhäusern. Die Etablierung von Wohneigentum im innerstädtischen Bereich trägt einerseits zur Verbesserung des Stadtbildes bei und bietet andererseits den Bauherren die Möglichkeit, privates Eigentum mit städtischen Qualitäten, wie kurze Wege, kulturelle Vielfalt und die Nähe zu Angeboten des Gemeinwesens und des täglichen Bedarfs, zu verknüpfen. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im Flächennutzungsplan der Stadt Penig als Grünfläche ausgewiesen und wird bei der nächsten Änderung des Flächennutzungsplanes richtig gestellt.

Der Planentwurf mit Begründung und den anderen vorgenannten Unterlagen wird nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 04.02.2019 bis einschließlich 06.03.2019 im Bauamt der Stadtverwaltung Penig, Diensträume Zimmer-Nr. 401/402 der Finanz- und Bauverwaltung, Markt 6 in 09322 Penig, während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt: 

Montag: 9.00 – 11.30
Dienstag: 9.00 – 11.30 und 12.30 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 – 11.30 und 12.30 – 15.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 11.30 Uhr und zusätzlich
Montag: 12.30 – 13.30 Uhr.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter https://www.penig.de/kommunalpolitik/bauleitplanung/bebauungsplaene sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Verfassers vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

Penig, den 18.01.2019

Eulenberger                                        Siegel
Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Penig
Frau Tschök-Engelhardt
Markt 6
09322 Penig

Tel. 037381 / 959-30

E-Mail: manuela.engelhardt@penig.de

Gegenstände

Übersicht
  • Wohngebiet „Lindengarten“ Penig – Geltungsbereich des Plangebietes
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • Schalltechnische Untersuchung

Informationen

Übersicht
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