Bebauungsplan Stadt Penig Aufstellungsbeschluss

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Wohngebiet „Lindengarten“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 29.01.2018 bis 31.12.2018
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Penig hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 gemäß § 2 BauGB den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Entwicklung und Erschließung eines Wohngebietes „Lindengarten“ an der Jahnstraße/Chemnitzer Straße in dem unterbrochen bandiert umgrenzten Gebiet auf den Teilflächen der Flurstücke 993/1 und 766, der Gemarkung Penig, gefasst.

Der Aufstellungsbeschluss des Stadtrates mit dem räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans kann in der Stadtverwaltung Penig, Diensträume der Finanz- und Bauverwaltung, Markt 6 in 09322 Penig, während der Sprechzeiten

Montag 09.00 – 11.30 Uhr
Dienstag 09.00 – 11.30 Uhr und 12.30 – 18.00 Uhr

Donnerstag 09.00 – 11.30 Uhr und 12.30 – 15.00 Uhr

Freitag 08.00 – 11.30 Uhr und zusätzlich Montag 12.30 – 13.30 Uhr
in der Zeit vom 29.01.2018 bis 28.02.2018 kostenlos von jedermann eingesehen werden.

Der Vorhabenträger beabsichtigt, auf dem unterbrochen bandiert umgrenzten Gebiet Einfamilienwohnhäuser zu errichten. Mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohngebiet geschaffen werden.  

Dieser Beschluss wird gemäß § 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Penig, den 19.01.2018 

Eulenberger
Bürgermeister

Kontaktperson

Manuela Tschök-Engelhardt'
Amtsleiterin Finanz- und Bauverwaltung
Pressesprecherin
Markt 6
09322 Penig

Tel. 037381 / 959-30

E-Mail: manuela.engelhardt@penig.de

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