Bebauungsplan Stadt Penig Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Deponie Dittmannsdorf“, Stadt Penig

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.07.2017 bis 02.09.2017
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Penig hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.06.2017 mit Beschluss-Nr.07/15 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Deponie Dittmannsdorf, Stadt Penig“ in der Fassung vom 07.06.2017 einschließlich Begründung, den dazugehörigen Grünordnungsplan mit Begründung, Stand 06.06.2017, die Biotopbeschreibung, den Biotoptypenbestand, beides Stand 06.06.2017, den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, Stand 06.06.2017, sowie den Umweltbericht mit Begründung, Stand 06.06.2017, das Blendschutzgutachten vom 04.11.2016, das Gutachten über den Einfluss auf den Deponiekörper/Antrag auf Plangenehmigung, Stand 24.05.2017 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

Gleichzeitig werden die Behörden und Träger öffentlicher Belange über die öffentliche Auslegung informiert sowie die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Ziele und Zweck der Planung:

Mit der Planaufstellung soll Baurecht für die Errichtung von Photovoltaikanlagen als Beitrag zur Steigerung des Anteils an erneuerbaren Energien geschaffen werden. Durch die Nachnutzung der ehemaligen Deponie Dittmannsdorf wird als Zielstellung der schonende Umgang mit natürlichen Ressourcen und ohne neue Flächeninanspruchnahme von Natur und Landschaft verfolgt. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im Flächennutzungsplan der Stadt Penig als „Sondergebiet Solarpark Penig“ ausgewiesen und somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Der Planentwurf mit Begründung und den anderen vorgenannten Unterlagen wird in der Zeit vom 31.07.2017 bis einschließlich 01.09.2017 in den Diensträumen des Bauamtes der Stadtverwaltung Penig, Markt 6, 2. OG, 09322 Penig, öffentlich während der Dienstzeiten ausgelegt, und zwar von

Montag                        9.00 Uhr – 11.30 Uhr und 12.30 Uhr – 13.30 Uhr

Dienstag                      9.00 Uhr – 11.30 Uhr und 12.30 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag                 9.00 Uhr – 11.30 Uhr und 12.30 Uhr – 15.00 Uhr

Freitag                        8.00 Uhr – 11.30 Uhr.

Des Weiteren sind der Entwurf des Bebauungsplanes sowie sämtliche Anlagen im Internetportal unter

https://www.dropbox.com/sh/hjkcjpvvro21v9d/AABIu-TFbJuMVjIkqNBpfpD2a?dl=0

sowie unter www.bauleitplanung.sachsen.de bzw.

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

einsehbar.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Verfassers vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Abwägung und Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Penig, den 12.07.2017
 

Eulenberger                                       Siegel
Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Penig
Cornelia Quaas
Bauamtsleiterin
Markt 6
D-09322 Penig

Tel.: 037381/ 959-50
Fax: 037381/ 959-59
E-Mail: cornelia.quaas@penig.de

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