Bebauungsplan Stadt Penig Öffentliche Auslegung

Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB „Einkaufsmarkt Leipziger Straße“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.08.2017 bis 06.10.2017
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Penig hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.08.2017 mit Beschluss Nr. 09 / 15 vom 10.08.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB „Einkaufsmarkt Leipziger Straße“ in der Fassung vom 10.08.2017 einschließlich Begründung, die dazugehörige Schallimmissionsprognose vom 20.07.2016, die Auswirkungsanalyse zur Prüfung der städtebaulichen und raumordnerischen Auswirkungen der Standortverlagerung und Erweiterung eines Lebensmittelmarktes in der Leipziger Straße vom 10.04.2017, die Kartierung der Zauneidechsen im Vorfeld der Umsetzung dieses Bebauungsplans, erstellt im August 2017, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB BauGB bestimmt. Gleichzeitig werden die Behörden und Träger öffentlicher Belange über die öffentliche Auslegung informiert sowie die Beteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Ziele und Zweck der Planung

- Sicherung der wohnungsnahen Grundversorgung für das unmittelbare Umfeld und
die Ortsteile im Nordwesten der Stadt Penig.

- Nach Abbruch des alten Schlachthofs soll mit dem Neubau des Marktes der ansässige
Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb an moderne Standards angepasst und damit
einhergehend auch die Verkaufsfläche erweitert werden.

- Nach Umzug des Markts in den realisierten Neubau soll der Baukörper des derzeitigen
Markts einer neuen Nutzung zugeführt werden.

- Der Einzelhandelsstandort ist planungsrechtlich abzusichern und ein
zweckentsprechender Neubau zu ermöglichen, d. h., es ist u. a. beabsichtigt, für den
neuen Lebensmittelmarkt wie auch für die Nachnutzung des frei werdenden Gebäudes
zulässige Hauptsortimente zu bestimmen. Mit Beschränkung des Sortimentsangebotes
auf nahversorgungsrelevante und nicht innenstadtrelevante Sortimente soll eine
Beeinträchtigung der Funktionalität der Peniger Innenstadt verhindert werden.

Der Planentwurf mit Begründung und den anderen vorgenannten Unterlagen wird in der Zeit vom 04.09.2017 bis einschließlich 06.10.2017 in den Diensträumen des Bauamtes der Stadtverwaltung Penig, Markt 6, 2. OG, 09322 Penig, öffentlich während der Dienstzeiten ausgelegt, und zwar von

Montag: 9.00 Uhr – 11.30 Uhr und 12.30 Uhr – 13.30 Uhr

Dienstag: 9.00 Uhr – 11.30 Uhr und 12.30 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag: 9.00 Uhr – 11.30 Uhr und 12.30 Uhr – 15.00 Uhr

Freitag: 8.00 Uhr – 11.30 Uhr.

Des Weiteren sind der Entwurf des Bebauungsplanes sowie sämtliche Anlagen und Fachbeiträge im Internetportal unter
www.penig.de/kommunalpolitik,
www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html sowie unter
www.bauleitplanung.sachsen.de bzw. https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

einsehbar.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Verfassers vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Abwägung und Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Penig, den 11.08.2017

Eulenberger
Bürgermeister                          Siegel

Kontaktperson

Stadtverwaltung Penig
Cornelia Quaas
Bauamtsleiterin
Markt 6
D-09322 Penig

Tel.: 037381/ 959-50
Fax: 037381/ 959-59
E-Mail: cornelia.quaas@penig.de

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