Bebauungsplan Stadt Pegau Erneute Beteiligung

Bebauungsplan "Wohngebiet Dr.-Otto-Kunzmannstraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.10.2021 bis 25.11.2021
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Planzeichnung

Bebauungsplan „Wohngebiet Dr.-Otto-Kunzmannstraße“

Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes

„Wohngebiet Dr.-Otto-Kunzmann-Straße“ im Ortsteil Kitzen

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Dr.-Otto-Kunzmann-Straße“ in der Fassung vom 20.09.2021 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung erfolgt eingeschränkt mit einem verkürzten Zeitraum.

Die Verfahrensführung erfolgt im vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB. Dabei wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 1 und § 10a Abs. 1 abgesehen.

Das Plangebiet des Bebauungsplans Wohngebiet „Dr.-Otto-Kunzmann-Straße“ befindet sich am nördlichen Siedlungsrand der Ortslage Kitzen. Der Gesamtumgriff umfasst eine Fläche von ca. 9.200 m² und wird wie folgt begrenzt:

im Norden und Osten:   durch landwirtschaftliche Nutzfläche

im Süden:                           durch den Siedlungsbereich östlich der Dr.-Kunzmann-Straße

im Westen:                        durch die Dr.-Kunzmann-Straße und den westlichen Siedlungsbereich

Der Geltungsbereich schließt folgende Flurstücke der Gemarkung Kitzen, Flur 2 ein:  25/2, 25/3 und 25/12 sowie 24/135 (teilweise) und 25/1 (teilweise).

Der dargestellte Ausschnitt der Planzeichnung verdeutlicht die Lage des Plangebietes.

Zu den Planunterlagen des Entwurfes gehören die Planzeichnung (Teil A), die textlichen Festsetzungen (Teil B) und die Hinweise (Teil C) in der Fassung vom 20.09.2021, sowie die Begründung mit folgenden Anlagen:

Darlegung der Umweltbelange

Artenschutzrechtlichen Betroffenheitsabschätzung

Schallimmissionsprognose

Kurzbericht zur Feststellung der allgemeinen Versickerungsfähigkeit

Nachweis zur Löschwasserversorgung

Aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB haben sich für die Planung wesentliche Änderungen ergeben, die eine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich machen und eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB begründen. Es haben sich nachstehende Änderungen ergeben:

  • Präzisierung des Bezugspunktes für die Höhe baulicher Anlagen, Festsetzung 1.2.3
  • Überarbeitung der Festsetzung 2.1 zur Dachgestaltung
  • Ergänzung zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagewasser, Festsetzung 1.6.3
  • Ergänzung und Überarbeitung der Ausführungen zum Immissionsschutz
  • Ergänzung der Festsetzung 1.6.4 zur Vermeidung von Vogelschlag

Die öffentliche Auslegung erfolgt unter Beachtung des Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG). Gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Dr.-Otto-Kunzmann-straße“ in der Fassung vom 20.09.2021 mit Begründung und inkl. Anlagen in der Zeit vom

11.11.2021 bis 25.11.2021

im Internet auf der Homepage der Stadt Pegau sowie dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter den folgenden Links zugänglich gemacht:

http://www.stadt-pegau.de

https://buergerbeteiligung.sachsen.de

Als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG liegen unter Beachtung der aktuellen Coronaschutzbestimmungen die vollständigen Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Dr.-Otto-Kunzmann-Straße“ in der Fassung vom 20.09.2021 in dem Zeitraum der Offenlegung im Rathaus, Markt 12, 04523 Pegau, Zimmer 3, im Rahmen der aktuellen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie zur Stellungnahme gegeben – jedoch nur zu den geänderten und ergänzten Teilen. Auch Kinder und Jugendliche sind der Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nur zu den Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Gemeinderat.

Pegau, 15.10.2021

R ö s e l

Bürgermeister                                                                                 (Siegel)

Kontaktperson

Stadtverwaltung Pegau, Markt 1, 04523 Pegau

Herr Grothe, Tel.: 03429698016; Mail: grothe.bauamt@pegau.de

Planungsbüro PLA.NET Sachsen GmbH, Straße der Freiheit 3, 04769 Mügeln/OT Kemmlitz

Tel.: 03436231650; Mail: info@planernetzwerk.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Anlage 1 Umweltbelange
  • Anlage 2 Artenschutz
  • Anlage 3 Schallimmissionsprognose
  • Anlage 4 Kurzbericht Versickerung
  • Anlage 5 Aussage Löschwasser

Informationen

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