Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Pegau Frühzeitige Beteiligung

Sondergebiet Einzelhandel Leipziger Vorstadt

  • Status Beendet
  • Zeitraum 25.01.2021 bis 15.03.2021
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Planzeichnung

Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel Leipziger Vorstadt“

Bekanntmachung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Einzelhandel Leipziger Vorstadt“ in Pegau

nach § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. PlanSiG

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Einzelhandel Leipziger Vorstadt“ in der Fassung vom 14.01.2021 wird gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. PlanSiG öffentlich ausgelegt.

Aufgrund der gegenwärtigen Situation (Pandemie) und des damit nicht dauerhaften und uneingeschränkten Zugangs zu den Auslegungsunterlagen für die Öffentlichkeit erfolgt die Unterrichtung entsprechend dem Plansicherstellungsgesetz in folgender Form:

Es wird in Bezug auf § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) die Offenlage ausschließlich digital im Internet bzw. in begründeten Fällen durch Versendung der Unterlagen erfolgen.

Der Planentwurf wird daher im Zeitraum vom 12.02.2021 bis einschließlich 15.03.2021 unter folgende Internetadresse abrufbar sein:

https://www.stadt-pegau.de

Weiterhin sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter

www.bauleitplanung.sachsen.de

einsehbar.

Die Öffentlichkeit und insbesondere alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, während der Offenlage ihre Anregungen zur Planung schriftlich an folgende Adresse vorzubringen:

Stadt Pegau

Markt 1

04523 Pegau

bzw. per E-mail an:

info@pegau.de

Auch Kinder und Jugendliche sind der Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Das im Ortsteil Pegau gelegene Plangebiet hat eine Gebietsgröße von ca. 15.500 m². Die Fläche des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

  • Im Norden durch die Straße „Leipziger Vorstadt“ und benachbarte Wohnbebauung
  • Im Osten durch den Groitzscher Fussweg und das benachbarte Areal der Tankstelle
  • Im Süden durch die Bundesstraße B2
  • Im Westen durch die vorhandene Bebauung entlang der Straße „Schützenplatz“

Der dargestellte Auszug aus der Planzeichnung verdeutlicht die Lage des Plangebietes.

Zu den Planunterlagen des Entwurfes gehören die Planzeichnung (Teil A), die textlichen Festsetzungen (Teil B) und Hinweise (Teil C), sowie die Begründung und der Umweltbericht.

(Siegel)

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Pegau

Herr Grothe

Markt 1

04523 Pegau

Tel.: 03429698016

Mail: grothe.bauamt@pegau.de

Gegenstände

Übersicht
  • Umweltbericht
  • Begründung
  • Planzeichnung

Informationen

Übersicht
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