Bebauungsplan Gemeinde Ottendorf-Okrilla Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt und Wohnbebauung Medingen, Weixdorfer Straße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.08.2021 bis 10.09.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung

der Gemeinde Ottendorf-Okrilla

Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt und Wohnbebauung Medingen, Weixdorfer Straße"

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat von Ottendorf-Okrilla hat am 11.01.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt und Wohnbebauung Medingen, Weixdorfer Straße" gefasst.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von insgesamt 1,9 ha. Betroffen sind die Flurstücke 202/2, 205/10 und 210 der Gemarkung Medingen.

Planungsziel ist die Einordnung eines Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsflächen von max. 800 m2 zur Sicherung der verbrauchernahen Versorgung mit Gütern des kurzfristigen Bedarfs. Außerdem  sollen ein Altenpflegeheim und Betreutes Wohnen sowie Wohnbebauung entstehen.

Für die Öffentlichkeit besteht die Möglichkeit, im Bauamt der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34, Raum N104 im Zeitraum

vom 09.08.2021 bis einschließlich 10.09.2021

während der Dienstzeiten:

Montag:           9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag:         9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch:         9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag:     9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag:            9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet zu werden und den Vorentwurf des Bebauungsplans "Lebensmittelmarkt und Wohnbebauung Medingen, Weixdorfer Straße", Planstand 29.06.2021, einzusehen.

Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Gemeinde unter https://www.ottendorf-okrilla.de/bebauungsplaene.html sowie im Bürgerbeteiligungsportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/ottendorf-okrilla einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist werden auch Äußerungen zu der Planungsabsicht entgegengenommen.

Hinweis:

Muss die Gemeindeverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besu-cherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Pla-nungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsge-setz – PlanSiG), folgende Regelung:

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035205-51321 oder per E-Mail an info@Ottendorf-Okrilla.de möglich.

Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035205-51321 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse info@Ottendorf-Okrilla.de  abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.

gez. Rico Pfeiffer

Bürgermeister

Kontaktperson

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Mit der Abgabe einer Stellungnahme bestätigen Sie, vom Informationsblatt zur

"DATENSCHUTZINFORMATION der Gemeinde Ottendorf-Okrilla im Rahmen der Bauleitplanung, von Satzungen und Planungen nach dem Allgemeinen Städtebaurecht"

Kenntnis genommen zu haben und willigen in die Erhebung und Weitergabe personenbezogener Daten zur Aufgabenerfüllung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein.

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  • Anlage 1 zur Begründung

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