Bebauungsplan Gemeinde Ottendorf-Okrilla Öffentliche Auslegung

vorhabenbezogener Bebauungsplan "Halle für Meßtechnik der Firma Klein GmbH & Co. KG Umformtechnik Sachsen"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.12.2020 bis 15.01.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB i.V. m. §§ 3 (1), (2) und 4 (1), (2) PlanSiG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Halle für Messtechnik der Firma Klein GmbH & Co. KG Umformtechnik Sachsen“

Der Gemeinderat der Gemeinde Ottendorf-Okrilla hat in seiner Sitzung am 02.11.2020 mit Beschluss GR 067/2020 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Halle für Messtechnik der Firma Klein GmbH & Co. KG Umformtechnik Sachsen“ in der Fassung vom 11.08.2020 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Halle für Messtechnik der Firma Klein GmbH & Co. KG Umformtechnik Sachsen“ in der Fassung vom 11.08.2020 erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG durch dessen Veröffentlichung im Internet.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Halle für Messtechnik der Firma Klein GmbH & Co. KG Umformtechnik Sachsen“ in der Fassung vom 11.08.2020 einschließlich der Begründung, den vorliegenden umweltbezogenen Informationen und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird für die Dauer eines Monats

vom 07.12.2020 bis einschließlich 15.01.2021.

zu jedermanns Einsicht im Internet unter folgender Adresse eingestellt:  https://www.ottendorf-okrilla.de/bebauungsplaene

Parallel dazu können die Planunterlagen im Bürgerbeteiligungsportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/ottendorf-okrilla eingesehen und Stellungnahmen über das Beteiligungsportal abgegebenen werden.

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035205/513-21 oder per E-Mail an info@ottendorf-okrilla.de in der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34, 01458 Ottendorf-Okrilla, im angebauten Nebengebäude im Sekretariat des Bauamtes, Raum Nr. N104, erreichbar über den Hof, möglich.

Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035205/513-21 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse info@ottendorf-okrilla.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan i.d.F. vom 11.08.2020

Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.

Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen insbesondere im Hinblick auf den Lärmschutz auf der Grundlage des nachfolgend aufgeführten Gutachtens.

  • Schallgutachten zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Fa. Klein GmbH & Co. KG Umformtechnik Sachsen“, Müller-BBM, 26.11.2019:
  • umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans
    • Stellungnahme des Landkreises Bautzen vom 14.05.2020 (Belange Forst, Wasser, Abfall- und Bodenschutz)
    • Stellungnahmen privater Einwender zum Thema Schallschutz

gez. Pfeiffer

Bürgermeister

Kontaktperson

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