Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
der Gemeinderat der Gemeinde Ottendorf-Okrilla hat in seiner Sitzung am 01. Juli 2019 mit dem Beschluss GR 051/2019 den Entwurf der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ottendorf-Okrilla in der Fassung vom 18. Juni 2019 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Montag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34, 01458 Ottendorf-Okrilla im Raum N 104.
Anregungen und Bedenken sind während der oben genannten Auslegungsfrist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung einzureichen oder zur Niederschrift zu geben.
Parallel dazu können die Planunterlagen im Bürgerbeteiligungsportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/ottendorf-okrilla eingesehen und Stellungnahmen über das Beteiligungsportal abgegebenen werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
2.1. Landschaftsplan
Auf der Ebene der Flächennutzungsplanung erfolgt die Darstellung und Begründung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen im Landschaftsplan. Für das Gebiet der Gemeinde Ottendorf-Okrilla liegt ein Landschaftsplan vom 15.01.2003 vor.
2.2. Umweltbericht zum Flächennutzungsplan
Dem Umweltbericht zum Entwurf des Flächennutzungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.
Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisungen.
Wesentliche Ergebnisse der Umweltprüfung sind:
2.3 Zum Vorentwurf der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ottendorf-Okrilla i. d. F. vom 27. April 2018 gingen Stellungnahmen mit folgenden inhaltlichen umweltrelevanten Schwerpunkten ein:
Ottendorf-Okrilla, den 10.07.2019
gez. Langwald
Bürgermeister
Andreas Jäpel E-Mail: jaepel.bauamt@ottendorf-okrilla.de