Flächennutzungsplan Gemeinde Ottendorf-Okrilla Öffentliche Auslegung

Flächennutzungsplan Ottendorf-Okrilla

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.08.2019 bis 09.09.2019
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung
  1.     Gesamtfortschreibung Flächennutzungsplan Gemeinde Ottendorf-Okrilla

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

der Gemeinderat der Gemeinde Ottendorf-Okrilla hat in seiner Sitzung am 01. Juli 2019 mit dem Beschluss GR 051/2019 den Entwurf der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ottendorf-Okrilla in der Fassung vom 18. Juni 2019 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

  1. Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf der
    1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans
    der Gemeinde Ottendorf-Okrilla

    in der Fassung vom 18. Juni 2019 einschließlich der Begründung und den unten genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Gemeinde Ottendorf-Okrilla wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
     
    Die Auslegung erfolgt im Zeitraum
    vom 08. August 2019 bis einschließlich 09. September 2019
    während den Dienstzeiten:

Montag:                     9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag:                  9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch:                  9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:             9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Freitag:                      9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34, 01458 Ottendorf-Okrilla im Raum N 104.

Anregungen und Bedenken sind während der oben genannten Auslegungsfrist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung einzureichen oder zur Niederschrift zu geben.

Parallel dazu können die Planunterlagen im Bürgerbeteiligungsportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/ottendorf-okrilla eingesehen und Stellungnahmen über das Beteiligungsportal abgegebenen werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

  1. Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

2.1. Landschaftsplan

Auf der Ebene der Flächennutzungsplanung erfolgt die Darstellung und Begründung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen im Landschaftsplan. Für das Gebiet der Gemeinde Ottendorf-Okrilla liegt ein Landschaftsplan vom 15.01.2003 vor.

2.2. Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

Dem Umweltbericht zum Entwurf des Flächennutzungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.

Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisungen.

Wesentliche Ergebnisse der Umweltprüfung sind:

  • Voraussetzung für die Entwicklung von drei Standorten innerhalb der Bauflächendarstellung des Flächennutzungsplans ist die Ausgliederung dieser Flächen zum einen aus dem Landschaftsschutzgebiet „Westlausitz“ (OW1 Auenstraße und OW2 Lomnitzer Straße in Ottendorf-Okrilla) und zum anderen aus dem Landschaftsschutzgebiet „Moritzburger Kleinkuppenlandschaft“ (MW2 Weixdorfer Straße in Medingen). Unabhängig vom Sachverhalt der Ausgliederung wurde im Ergebnis der Umweltprüfung für die geplanten Wohnbauflächen festgestellt, dass die Vermeidung bzw. der Ausgleich der voraussichtlich erheblichen Beeinträchtigungen der Umweltschutzgüter in der nachgeordneten Planung (Bebauungsplan, Satzungsverfahren) grundsätzlich möglich ist.
  • Voraussetzung für die Entwicklung von weiteren zwei Standorten innerhalb der Bauflächendarstellung des Flächennutzungsplans ist die positive Bescheinigung des Antrags auf Waldumwandlung. Unabhängig vom Sachverhalt der Waldumwandlung wurde im Ergebnis der Umweltprüfung für die geplante gewerbliche Bauflächen GG1 Gewerbegebiet Grünberg Nord in Grünberg und die geplante Gemeinbedarfsfläche OGB1 Bergstraße in Ottendorf-Okrilla festgestellt, dass die Vermeidung bzw. der Ausgleich der voraussichtlich erheblichen Beeinträchtigungen der Umweltschutzgüter in der nachgeordneten Planung (Bebauungsplan, Satzungsverfahren) grundsätzlich möglich ist.
  • Voraussetzung für die Entwicklung der geplante Sonderbaufläche Freizeit OSO2 an der Lomnitzer Straße in Ottendorf-Okrilla ist die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung aufgrund der randlichen Betroffenheit des angrenzenden Natura 2000 – Gebietes (FFH-Gebiet Nr. 142 „Fließgewässersystem kleine Röder und Orla“) auf der nachfolgenden Planungsebene. Unabhängig vom Sachverhalt der FFH-Verträglichkeitsprüfung wurde im Ergebnis der Umweltprüfung für die geplante Sonderbaufläche festgestellt, dass die Vermeidung bzw. der Ausgleich der voraussichtlich erheblichen Beeinträchtigungen der Umweltschutzgüter in der nachgeordneten Planung (Bebauungsplan, Satzungsverfahren) grundsätzlich möglich ist.
  • Für die übrigen Bauflächendarstellungen des Flächennutzungsplans sind (z.T. unter Beachtung der in der nachgeordneten Planung (Bebauungsplan, Satzungsverfahren) festzusetzenden Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen) voraussichtlich keine erheblichen Beeinträchtigungen der Umweltschutzgüter sowie der Erhaltungsziele der Natura 2000 - Gebiete zu erwarten.

2.3 Zum Vorentwurf der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ottendorf-Okrilla i. d. F. vom 27. April 2018 gingen Stellungnahmen mit folgenden inhaltlichen umweltrelevanten Schwerpunkten ein:

  1. Stellungnahme des Landratsamtes vom 02.08.2018 mit den Schwerpunkten:
  • Waldflächen
  • Überschwemmungsgebieten
  • Schadlose Niederschlagswasserbeseitigung
  • Verkehrslärmimmissionen
  • Reproduktionsstätte (besetzter Horst) des Weißstorches
  • FFH-Gebiet „Fließgewässersystem Kleine Röder und Orla“ (Prüfung der Verträglichkeit)
  1. Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes vom 15.08.2018 zu den Themen:
  • Aufforstungsflächen
  • Vorbehaltsgebiete Landschaftsbild / Landschaftserleben
  • Regionale Grünzuge mit Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz und –verbund, Siedlungsklima, Landschaftsbild sowie naturnahe Erholung
  1. Stellungnahme des Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 30.07.2018 mit Hinweisen zu:
  • Geologie und vorsorgenden Radonschutz
  • geogene Naturgefahren und Erosionsabflussbahnen
  1. Stellungnahme des Landesamt für Straßenbau und Verkehr vom 02.08.2018 mit Hinweisen zu Kompensationsmaßnahmen
  2. Stellungnahme des Landestalsperrenverwaltung vom 26.07.2018 mit Hinweisen zu:
  • Unterhaltung der Gewässer
  • Renaturierung und Verbesserung der Gewässerstruktur
  • Überschwemmungsgebiete
  1. Stellungnahme des Ortschaftsrat Grünberg vom 29.07.2018 mit Hinweisen zu Waldflächen und Flächen zum Schutz von Natur und Landschaft
  2. Stellungnahme der Öffentlichkeit mit den Schwerpunkten:
  • Forderung nach Aktualisierung des Landschaftsplans
  • Lärmbelastung durch Fluglärm und Straßenlärm
  • thematischer Karte „Grünverbundsystem“
  • Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
  • Umweltbericht

Ottendorf-Okrilla, den 10.07.2019

gez. Langwald

Bürgermeister

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