Bebauungsplan Gemeinde Ottendorf-Okrilla Öffentliche Auslegung

5. Änderung zum Bebauungsplan „Wohngebiet Hermsdorf Nord“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.06.2020 bis 10.07.2020
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Ottendorf-Okrilla

gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB, § 13a Abs. 3 BauGB, § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

5. Änderung zum Bebauungsplan „Wohngebiet Hermsdorf Nord“

 Verlängerung Öffentliche Auslegung des 2. Planentwurfs

Der Gemeinderat der Gemeinde Ottendorf-Okrilla hat in seiner Sitzung am 05.05.2020 den 2. Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Hermsdorf Nord“ in der Fassung vom 27.02.2020 (Beschluss Nr. GR 020/2020) gebilligt und zur erneuten Offenlage bestimmt. Es wurde verfügt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Bei den Änderungen handelt es sich um:

  • Rücknahme der Gemeinbedarfsfläche um 1.350 m² zugunsten des Allgemeinen  Wohngebietes
  • Anpassung der Baugrenzen in der geänderten Gemeinbedarfsfläche und dem östlich angrenzenden Allgemeinen Wohngebiet

Der 2. Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Hermsdorf Nord“ in der Fassung vom 27.02.2020 wird einschließlich Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 08. Juni 2020 bis einschließlich 10. Juli 2020

und darüber hinaus bis zum 17. Juli 2020

in der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34, 01458 Ottendorf-Okrilla, im angebauten Nebengebäude im Sekretariat des Bauamtes, Raum Nr. N104, erreichbar über den Hof.

Anregungen und Bedenken sind während der oben genannten Auslegungsfrist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung einzureichen oder zur Niederschrift zu geben.

Parallel dazu können die Planunterlagen im Bürgerbeteiligungsportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/ottendorf-okrilla eingesehen und Stellungnahmen über das Beteiligungsportal abgegebenen werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VWGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB).

Hinweis:

Aufgrund von Verfügungen zu Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Pandemie kann es zu Einschränkungen im Publikumsverkehr im Rathaus kommen. Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Stand auf der Homepage der Gemeinde https://www.ottendorf-okrilla.de oder telefonisch im Bauamt (035205-51321) bzw. unter der Telefonnummer des Sekretariats der Gemeinde (035205-51311).

Ottendorf-Okrilla, den 10.06.2020

gez. Langwald

Bürgermeister

Kontaktperson

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Mit der Abgabe einer Stellungnahme bestätigen Sie, vom Informationsblatt zur

"DATENSCHUTZINFORMATION der Gemeinde Ottendorf-Okrilla im Rahmen der Bauleitplanung, von Satzungen und Planungen nach dem Allgemeinen Städtebaurecht"

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Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Informationsblatt Datenschutz Ottendorf-Okrilla

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