Bekanntmachung der Gemeinde Ottendorf-Okrilla
gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB, § 13b BauGB, § 13a Abs. 3 BauGB, § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan „An der Medger“ Medingen
Öffentliche Auslegung des Planentwurfs
Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB
Der Entwurf d des Bebauungsplans „An der Medger“ Medingen in der Fassung vom 11.09.2019 wird einschließlich Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt, und zwar
vom 09. Dezember 2019 bis einschließlich 17. Januar 2020
zu den üblichen Dienstzeiten:
Montag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
in der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 im angebauten Nebengebäude im Sekretariat des Bauamtes, Raum Nr. N104, erreichbar über den Hof.
Anregungen und Bedenken sind während der oben genannten Auslegungsfrist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung einzureichen oder zur Niederschrift zu geben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Außerdem hat während der öffentlichen Auslegung jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und sich über allgemeine Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten.
Ottendorf-Okrilla, den 11.11.2019
gez. Langwald
Bürgermeister
Andreas Jäpel E-Mail: jaepel.bauamt@ottendorf-okrilla.de