Bebauungsplan Gemeinde Ottendorf-Okrilla Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "An der Medger"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.12.2019 bis 17.01.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Ottendorf-Okrilla

gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB, § 13b BauGB, § 13a Abs. 3 BauGB, § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Bebauungsplan „An der Medger“ Medingen

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs

Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Ottendorf-Okrilla hat in seiner Sitzung am 04.11.2019 den Entwurf des Bebauungsplans  „An der Medger“ Medingen in der Fassung vom 11.09.2019 mit Beschluss GR 082/2019 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Der Entwurf d des Bebauungsplans  „An der Medger“ Medingen in der Fassung vom 11.09.2019 wird einschließlich Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 09. Dezember 2019 bis einschließlich 17. Januar 2020

zu den üblichen Dienstzeiten:

Montag:                 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag:               9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch:               9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag:           9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag:                  9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 im angebauten Nebengebäude im Sekretariat des Bauamtes, Raum Nr. N104, erreichbar über den Hof.

Anregungen und Bedenken sind während der oben genannten Auslegungsfrist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung einzureichen oder zur Niederschrift zu geben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Außerdem hat während der öffentlichen Auslegung jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und sich über allgemeine Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten.

  1. Der Bebauungsplan „An der Medger“ Medingen wird im Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Ottendorf-Okrilla, den 11.11.2019

gez. Langwald

Bürgermeister

Kontaktperson

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

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