Bebauungsplan Gemeinde Ottendorf-Okrilla Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Wohngebiet Hermsdorf Nord", 4. Änderung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.08.2019 bis 09.09.2019
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Ottendorf-Okrilla

gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB, § 13a Abs. 3 BauGB, § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

 

4. Änderung zum Bebauungsplan „Wohngebiet Hermsdorf Nord“

 

Aufstellungsbeschluss

Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Ottendorf-Okrilla hat in seiner Sitzung am 01.07.2019 den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Hermsdorf Nord“ mit Beschluss Nr. GR 052/2019 für den in der Anlage gekennzeichneten Geltungsbereich neu gefasst. Der Änderungsbereich der 4. Änderung umfasst die Flurstücke 477/5, 477/6, 477/7, 477/8, 478/11, 478/12, 478/13, 478/14, 478/15, 478/17, 478/19, 478/2, 478/21, 478/23, 478/26, 478/27, 478/28, 478/29, 478/30, 478/5, 478/8, 479, 479/f, 479/n, 479/p, 482/14 sowie Teile der Flurstücke 474/a, 477/3, 478/1, 483/7, 488, 496/22, 497/5 der Gemarkung Hermsdorf. Der Aufstellungsbeschluss Nr. GR 016/2019 vom 04.03.2019 wird gleichzeitig aufgehoben.

Planungsziele sind

  • die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche und Anpassung der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen, insbesondere zur Errichtung einer Kindertagesstätte,
  • die Optimierung der inneren Erschließung und Anpassung der Baufelder, Wegeverbindungen und Grünflächen.
  1. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Hermsdorf Nord“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
     
  2. Der Gemeinderat der Gemeinde Ottendorf-Okrilla hat in seiner Sitzung am 01.07.2019 den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Hermsdorf Nord“ in der Fassung vom 07.06.2019 mit Beschluss Nr. GR 052/2019 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
     
    Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Hermsdorf Nord“ in der Fassung vom 07.06.2019 wird einschließlich Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 08. August 2019 bis einschließlich 09. September 2019

zu den üblichen Dienstzeiten:

Montag:                 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag:               9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch:               9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag:           9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag:                  9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34, 01458 Ottendorf-Okrilla, im Raum N 104.

Anregungen und Bedenken sind während der oben genannten Auslegungsfrist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung einzureichen oder zur Niederschrift zu geben.

Parallel dazu können die Planunterlagen im Bürgerbeteiligungsportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/ottendorf-okrilla eingesehen und Stellungnahmen über das Beteiligungsportal abgegebenen werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Ottendorf-Okrilla, den 10.07.2019

gez. Langwald

Bürgermeister

Kontaktperson

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

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