Bekanntmachung der Gemeinde Ottendorf-Okrilla
gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB, § 13a Abs. 3 BauGB, § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
4. Änderung zum Bebauungsplan „Wohngebiet Hermsdorf Nord“
Aufstellungsbeschluss
Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB
Öffentliche Auslegung des Planentwurfs
Planungsziele sind
vom 08. August 2019 bis einschließlich 09. September 2019
zu den üblichen Dienstzeiten:
Montag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
in der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34, 01458 Ottendorf-Okrilla, im Raum N 104.
Anregungen und Bedenken sind während der oben genannten Auslegungsfrist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung einzureichen oder zur Niederschrift zu geben.
Parallel dazu können die Planunterlagen im Bürgerbeteiligungsportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/ottendorf-okrilla eingesehen und Stellungnahmen über das Beteiligungsportal abgegebenen werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Ottendorf-Okrilla, den 10.07.2019
gez. Langwald
Bürgermeister
Andreas Jäpel E-Mail: jaepel.bauamt@ottendorf-okrilla.de