Bebauungsplan Stadt Ostritz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Bahnhofstraße/Edmund-Kretschmer-Straße" - öffentliche Entwurfsauslegung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.10.2020 bis 06.11.2020
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Planzeichnung

Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Bahnhofstraße/Edmund-Kretschmer-Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Ostritz hat am 24.09.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes „Bahnhofstraße/Edmund-Kretschmer-Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Planfassung vom 03.09.2020 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Begründung und der Umweltbericht in der Fassung vom 03.09.2020 wurden gebilligt.

Das Plangebiet befindet sich zwischen der Edmund-Kretschmer-Straße bzw. nördlicher Teil der Bahnhofstraße über den Turbinengraben hinweg bis zur Lausitzer Neiße und umfasst folgende Flurstücke:327/5, 327/7, 327/8, 327/9, 327/10, 327/11, 328, 329, 330, 331, 332, 333/1, 333/2, 333/3, 333/4, 335/1, 335/2, 335/3, 335/4, 335/5, 336 bis 347, 348/1, 348/3, 348/4, 348/5, 348/6, 348/7, 348/8, 348/9, 348/10, 348/11, 348/12, 348/13, 348/14, 348/15, 348/16, 348/17, 348/18, 348/19, 350 bis 354, 355/1, 355/2, 355/3, 356 bis 360, 361/1, 361/2, 362, 363, 365 bis 369, 370/1, 370/2, 371 bis 376, 377/1, 377/3, 377/4, 378/1, 378/2, 379/2, 379/4, 379/5, 379/9, 379/10, 379/11, 379/12, 379/14, 379/15, 379/16, 379/17, 379/18, 379/19, 380/1, 395/1, 395/2, 395/3, 395/4, 396, 397 und Teilflächen des Flurstückes 326/3 innerhalb der Gemarkung Ostritz, Flur 4

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Bahnhofstraße/Edmund-Kretschmer-Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung und der Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 03.09.2020, liegt zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

05.10.2020 bis zum 06.11.2020

in der Stadt Ostritz, Markt 1 in 02899 Ostritz, Bauamt (2. Obergeschoß) während folgender Dienstzeiten

Montag                   08.00 - 12.00 Uhr

Dienstag                 08.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 17.00 Uhr

Mittwoch                 08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag             08.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.00 Uhr

Freitag                   08.00 - 12.00 Uhr

öffentlich aus. Um eine vorherige telefonische Anmeldung aufgrund möglicher COVID-Einschränkungen wird bei einer persönlichen Vorsprache in der Stadtverwaltung Ostritz erbeten. Daneben können die Unterlagen auch im zentralen Landesportal Sachsens unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Folgende umweltbezogene Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

[1]     Umweltbericht, Stand: 03.09.2020

[2]     Artenschutzfachbeitrag, Dr. M. Ritz vom 30.03.2020 mit fledermauskundlicher Untersuchung Dipl.-Biol. C. Schmidt, November 2019

[3]     Orientierende Untersuchung Altstandort „NVA Tanklager“ und „Kraftverkehr“ Ostritz (ERGO 11.01.2019)

[4]     Stellungnahme des Umweltamtes des Landkreises Görlitz, Stand: 19.06.2020

[5]     Stellungnahme der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen des Landkreises Görlitz, Stand: 18.06.2020

[6]     Stellungnahme der Bauaufsicht-Denkmalschutz des Landkreises Görlitz, Stand: 26.06.2020

[7]     Stellungnahme des Kreisforstamtes des Landkreises Görlitz, Stand: 29.05.2020

[8]     Stellungnahme des Gesundheitsamtes des Landkreises Görlitz, Stand: 25.07.2019

[9]     Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien, Stand: 12.06.2020

[10]    Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stand: 22.06.2020

[11]    Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen, Stand: 09.06.2020

[12]    Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsens, Stand: 10.06.2020

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

Folgende umweltbezogenen Informationen zu den Auswirkungen der Bebauungsplanung „Bahnhofstraße/Edmund-Kretschmer-Straße“ liegen vor:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser:

finden sich in [1], [3], [4], [9], [10] und [11]

es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Geologie, Altlasten, Oberflächen- und Grundwasser, Lage im Überschwemmungsgebiet, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft:

finden sich in [1]

es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: klimatischen Gegebenheiten vor Ort, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:       

finden sich in [1]

es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Bestandssituation vor Ort, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Biotope und Wald:

finden sich in [1], [4] und [7]

es werden Aussagen getroffen zu: aktuelle und geplante Flächennutzungen (Biotope), vorkommende geschützte Biotope, Vorkommen von Waldflächen im Sinne des Sächsischen Waldgesetztes, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere (Fauna):

finden sich in [1], [2] und [4]

es werden Aussagen getroffen zu: vorkommende Arten, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:        

finden sich in [1], [4] und [5]

es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Emissionsbelastungen, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

finden sich in [1], [6] und [12]

es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Kultur- und Sachgüter (Denkmale) im Plangebiet, erforderliche Vermeidungsmaßnahmen

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Bahnhofstraße/Edmund-Kretschmer-Straße“ unberücksichtigt bleiben.

Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Ostritz, 25.09.2020

gez.

Marion Prange

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Stadtverwaltung Ostritz

Bauamt

Frau Gundel Mitter

Tel.: +49 35823/88425

Email: bauamt@ostritz.de

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