Bekanntmachung des Beschlusses Nr. 2020 – 078 des Stadtrates der Großen Kreisstadt Oschatz über die öffentlichen Auslage des Bebauungsplanentwurfes „Einfamilienhausstandort Altoschatz Neubauernsiedlung “ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Oschatz hat in seiner Sitzung am 03.09.2020 den Planentwurf zu o. g. Bebauungsplan gebilligt und zur Auslage beschlossen.
Das Planverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen, die Begründung zum Plan, der artenschutzrechtliche Fachbeitrag und die FFH-Erheblichkeitsabschätzung sowie die Darlegung der Umweltbelange liegen in der Stadtverwaltung Oschatz öffentlich aus.
Die öffentliche Auslage erfolgt
vom 05.10.2020 bis einschließlich 06.11.2020 während der Dienststunden
Mo. - Die. 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
im Stadtbauamt der Stadtverwaltung Oschatz, Neumarkt 1, öffentlich zu jedermanns Einsicht. Während der Auslage können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Über die Bedenken und Anregung entscheidet der Stadtrat in öffentlicher Sitzung. Verspätet abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt.
Oschatz, 24.09.2020
gez. Andreas Kretschmar Oberbürgermeister
Lutz Stein E-Mail: planung@oschatz.org