Ortsübliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl.
zugleich als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz/Vogtl., Bösenbrunn, Eichigt, Triebel
über die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz – Eichigt - Triebel – Bösenbrunn gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. hat in öffentlicher Sitzung am 11. April 2018 und der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz – Eichigt - Triebel – Bösenbrunn hat in öffentlicher Sitzung am 13. Juni 2018 den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz – Eichigt - Triebel – Bösenbrunn in der Fassung 02/2018 mit Planzeichnung im Maßstab 1:5.000 sowie die Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Planungsziel ist die Erweiterung vorhandener Gewerbeflächen im Industriegebiet „Johannisberg“ TG 4. Innerhalb des Änderungsgebietes ist vorgesehen, den Bebauungsplan Industriegebiet „Johannisberg“ – 3. Erweiterung TG 4 zu realisieren.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst den Bereich der Flurstücke 269 sowie 271/1 der Gemarkung Voigtsberg.
Das Änderungsgebiet wird im Osten durch das Firmengelände der Fa. Meiser, im Süden durch die Alte Reichenbacher Straße und im Westen und Norden durch den Johannisberg begrenzt.
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans wird unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung § 2 Abs. 4 BauGB mit Umweltbericht § 2a BauGB durchgeführt.
Auf Grundlage des erstellten Planentwurfs mit Stand 02/2018 erfolgt nun die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Die Große Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. möchte die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Zu diesem Zwecke wird der Planentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans öffentlich ausgelegt.
Es besteht die Möglichkeit, diesen Planentwurf in der Zeit vom
09.07.2018 – 10.08.2018
in der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl., Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl., Stadtbauamt, Zimmer 2.05 während der Dienststunden
Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
einzusehen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, diesen Planentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans während der Dienststunden in den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft einzusehen:
Gemeindeverwaltung Eichigt, Dorfstraße 47, 08626 Eichigt
Montag geschlossen
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr
Freitag geschlossen
Gemeindeverwaltung Triebel/Vogtl., Hauptstraße 52, 08606 Triebel/Vogtl.
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Gemeindeverwaltung Bösenbrunn, Alte Schulstraße 2, 08606 Bösenbrunn, OT Bobenneukirchen:
Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Der Umweltbericht beschreibt und beurteilt die mit dem Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen von Schutzgütern und Flächeninanspruchnahmen und ermittelt exakt entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten, die auftretenden Beeinträchtigungen auszugleichen. Der Umweltbericht nach § 2a BauGB bildet einen gesonderten Teil der Begründung.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Schutzgut
Art der vorhandenen Information
Mensch /
Immissionsschutz
-bei Umsetzung der Planung sind baubedingt zeitweise Immissionen durch Staub, Lärm zu erwarten,
-die Umgebung des Plangebietes ist durch Gewerbeansiedlungen geprägt, es sind keine störanfälligen Nutzungen (z.B. Wohnen) in der Nähe
Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 06.02.2018
- In einem Industriegebiet können sich Betriebe ansiedeln, die der Störfallverordnung unterliegen.
- Die Zulässigkeit einer Betriebsansiedlung ist dann in einem Genehmigungsverfahren nach BImSchG zu prüfen.
Fläche /Boden
Bodenschutz
- bereits hohe Versiegelung in der Umgebung vorhanden,
- Nutzung einer Restfläche am Rande des GI,
- sparsame Flächenausweisung durch Anbindung an vorhandene Baustrukturen,
-keine Altlastenverdachtsflächen vorhanden,
Wasser /
Wasserschutz
- Anbindung des Plangebietes an vorhandene Baustrukturen,
- für bestehendes GI Regenrückhaltebecken vorhanden,
- Maßnahmen zur Regenrückhaltung für Erweiterungsfläche werden durch ein Ingenieurbüro geprüft, die Festsetzung der Maßnahmen erfolgt im nachgeordneten BBP-Verfahren
Stellungnahme des Landratsamtes Vogtlandkreis, Wasserwirtschaft/ Wasserrecht vom 26.01.2018
- die schadlose Ableitung des Niederschlagswassers ist nachzuweisen, ggf. sind Maßnahmen zur Regenrückhaltung vorzusehen, die Berücksichtigung erfolgt im BBP.
Pflanzen und Tiere /
Naturschutz
- für GI wird Ackerfläche mit intensiver Nutzung ohne Gehölzbestand in Anspruch genommen
- Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft wird im BBP bilanziert, entspr. Maßnahmen werden im BBP festgesetzt,
- keine schützenwerten Biotope vorhanden,
- Waldfläche bleibt als Lebensraum erhalten,
Stellungnahme des Landratsamtes Vogtlandkreis, Forstwirtschaft vom 26.01.2018
- Waldabstand von 30 m zu Gebäuden ist einzuhalten,
- die Berücksichtigung erfolgt im BBP
NABU, LV Sachsen e.V. vom 24.01.2018
- Artenschutz: Auseinandersetzung mit § 44 BNatSchG
Klima /
Klimaschutz
- es sind keine wesentlichen Auswirkungen auf das Klima zu erwarten
Kultur- und sonstige Sachgüter
- Fläche liegt in einer archäologischen Relevanzzone, es besteht das Erfordernis archäologischer Grabungen
Hiermit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben. Über den Inhalt der Planung wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Während der vorgenannten Auslegungsfrist (09.07.2018 – 10.08.2018) können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich in der Stadtverwaltung Oelsnitz, Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl., Stadtbauamt, Zimmer 2.05 oder während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Oelsnitz, Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl., Stadtbauamt, Zimmer 2.05 vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Die Planunterlagen mit dieser Bekanntmachung können während der Auslegungsfrist (09.07.2018 – 10.08.2018) auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. www.oelsnitz.de unter der Rubrik Bürgerbeteiligungsportal Sachsen sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplan nicht von Bedeutung ist.
Oelsnitz/Vogtl., den 14.06.2018
Mario Horn
Oberbürgermeister
Stadt Oelsnitz/Vogtl.
Bauamt
Frau Gloe-Lietz
Tel.: 037421 - 73 157
gloe-lietz@oelsnitz.de