Ortsübliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl.
gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
über den Aufstellungs- und Billigungsbeschluss und die Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gewerbestandort Kaiser Holz“
in Oelsnitz/Vogtl.
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. hat in seiner Sitzung am 7. Februar 2018 beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gewerbestandort Kaiser Holz“ im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 364/9, 363/5, 372/6, 371/5, 370/10, 370/13, 370/14, 370/8, 371/8, 372/9, 373/3, 373/5, 373/2, 364/5, 364/8, 365/6, 365/9, 363/6, 372/8, 372/5, 371/7, 371/4, 370/12 der Gemarkung Raschau.
Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Planungsziel ist die Ausweisung eines Industriegebietes gem. § 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Damit wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Träger des Vorhabens und der Erschließung ist das Unternehmen Heike und Thomas Kaiser GbR. Der Träger erklärt sich bereit und ist in der Lage das Vorhaben durchzuführen und belegt dies noch vor Abschluss des Durchführungsvertrages mit einer Finanzierungserklärung.
Das Plangebiet wird im Norden durch die Weiße Elster, im Westen durch die Umgehungsstraße B 92, im Süden durch die Brückenstraße und im Osten durch das Betriebsgelände des ZWAV begrenzt.
Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung kann abgesehen werden gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB, da diese Unterrichtung und Erörterung bereits auf anderer Grundlage (Entwicklungssatzung „Oelsnitz - Brückenstraße“) erfolgte.
Das Verfahren zur Aufstellung des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB mit Umweltbericht gem. § 2a BauGB durchgeführt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gewerbestandort Kaiser Holz“ mit Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) sowie Begründung und Umweltbericht mit Planstand vom 24.01.2018 liegt in der Zeit vom
05.03.2018 – 06.04.2018
in der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl., Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl., Stadtbauamt, Zimmer 2.05 während der Dienststunden
Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
öffentlich zur kostenlosen Einsichtnahme durch Jedermann öffentlich aus.
Der Umweltbericht nach § 2a BauGB bildet einen gesonderten Teil der Begründung.
Der Umweltbericht beschreibt und beurteilt die mit dem Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen von Schutzgütern und Flächeninanspruchnahmen und ermittelt exakt entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten, die auftretenden Beeinträchtigungen auszugleichen.
Dem Umweltbericht zugrundgelegt wurden:
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Schutzgut
Art der vorhandenen Informationen
Kultur- und Sachgüter
Kernpunkte der Bearbeitung
- Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter
Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie vom 04.10.2017
Das Vorhabengebiet betrifft den archäologischen Relevanzbereich des mittelalterlichen Ortskerns. Die geschlossene Ortslage bildet als Ganzes eine historische Siedlungseinheit und damit eine archäologische Denkmalzone, in der unterirdisch flächig Sachzeugen der Siedlungs- und Kulturgeschichte aus Jahrhunderten erhalten und bei jeder Tiefbaumaßnahme zu erwarten sind.
Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume
Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 20.10.2017
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich entsprechend der Karte 13 „Gebiete mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse" relevante Multifunktionsräume. Bei Planungen ist die Verwirklichung der Verbotstatbestände nach § 44 Abs.1 BNatSchG auszuschließen.
In Rücksprache mit der UNB Vogtlandkreis sind für das Plangebiet und unmittelbar angrenzende Flächen keine Nachweise zum Vorkommen von Fledermausarten vorhanden.
Ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist somit auszuschließen. Weitere spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen sind nach Angaben der UNB nicht notwendig.
Der Verlauf der Weißen Elster bildet die Grenze des FFH-Gebietes „Elstertal oberhalb Plauen“ (EU-Meldenr. 5538-301). Westlich der B 92 befindet sich das SPA-Gebiet „Vogtländische Pöhle und Täler“ (EU-Meldenr.: 5537-451), welches gleichzeitig das Flächennaturdenkmal „Vogelschutzbecken Pirk“ bildet. Diese Bereiche werden vom Vorhaben nicht berührt.
Boden, Wasser, Klima und Lufthygiene
Stellungnahme des SÄCHSISCHEN LANDESAMTES FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE vom 22.09.2017
Das Plangebiet liegt nach den uns bisher vorliegenden Kenntnissen in einem Gebiet, indem erhöhte Radonkonzentrationen in der Boden-luft wahrscheinlich kaum auftreten. Es ist jedoch nicht mit Sicherheit auszuschließen, dass auf Grund lokaler Gegebenheiten und der Eigenschaften des Gebäudes hinsichtlich eines Radonzutrittes dennoch erhöhte Werte der Radonkonzentration in der Raumluft auftreten können.
Stellungnahme LRA Vogtlandkreis vom 25.10.2017
Im Satzungsbereich liegt nach Kenntnisstand der zuständigen Behörde eine nach§ 2 Abs. 4 BBodSchG altlastenverdächtige Fläche die im Sächsischen Altlastenkataster (SALKA) unter der Altlast-kennziffer(AKZ) 78320129 (ehemaliges Bitumenlager-Archiv) geführt wird.
Um den Eingriff in das Schutzgut Boden als einen maßgeblichen Teil des Naturhaushaltes ausreichend kompensieren zu können, ist ein besonderes Augenmerk auf die Kompensation der durch den Eingriff verursachten Bodenfunktionsverluste sowie Bodenfunktionsminderungen zu lenken.
Der Standort befindet sich im Vorbehaltsgebiet Hochwasser [(Risikobereich), s. Karte 1 "Raumnutzung" i. V. m. Kap. 2.2.2 und Karte 9 „Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen"]. Gemäß G 2.2.2.4 soll in den Vorbehaltsgebieten Hochwasser (Risikobereich) eine dem Hochwasserrisiko angepasste Nutzung erfolgen.
Landschaftsbild
Der Untersuchungsbereich wird dem Naturraum „Mittelvogtländisches Kuppenland“, Untereinheit „Plauener Binnenzone“ zugeordnet (UNGER ET AL., 2004).
Hiermit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben. Über den Inhalt der Planung wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Während der vorgenannten Auslegungsfrist (05.03.2018 – 06.04.2018) können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich in der Stadtverwaltung Oelsnitz, Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl., Stadtbauamt, Zimmer 2.05 oder während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Oelsnitz, Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl., Stadtbauamt, Zimmer 2.05 vorgebracht werden.
Die Planunterlagen mit dieser Bekanntmachung können zusätzlich während der Auslegungsfrist (05.03.2018 – 06.04.2018) auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. www.oelsnitz.de unter der Rubrik Bürgerbeteiligungsportal Sachsen sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Oelsnitz/Vogtl., 19.02.2018
Horn
Oberbürgermeister
Bauamt
Frau Gloe-Lietz
Tel.: 037421 73 157
gloe-lietz@oelsnitz.de