Flächennutzungsplan Stadt Oelsnitz/Vogtl. Frühzeitige Beteiligung

1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz-Eichigt-Triebel-Bösenbrunn

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.12.2017 bis 29.01.2018
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl.

zugleich als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz/Vogtl.,

Bösenbrunn, Eichigt und Triebel/Vogtl.

über den Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft

Oelsnitz-Eichigt-Triebel-Bösenbrunn gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 1. November 2017 und der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz-Eichigt-Triebel-Bösenbrunn hat in seiner öffentlicher Sitzung am 6.Dezember 2017 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz-Eichigt-Triebel-Bösenbrunn gefasst.

Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Planungsziel ist die Erweiterung vorhandener Gewerbeflächen im Industriegebiet „Johannisberg“ TG 4. Innerhalb des Änderungsgebietes ist vorgesehen den Bebauungsplan Industriegebiet „Johannisberg“– 2. Erweiterung TG 4 zu realisieren.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst den Bereich der Flurstücke 269 und 271/1 der Gemarkung Voigtsberg.

Das Änderungsgebiet wird im Osten durch das Firmengelände der Fa. Meiser Vogtland OHG, im Süden durch die Alte Reichenbacher Straße und im Westen und Norden durch den Johannisberg begrenzt.

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans wird unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB mit Umweltbericht gemäß § 2a BauGB durchgeführt.

Auf Grundlage des erstellten Vorentwurfs mit Stand 12/2017 erfolgt nun die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauBG und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB. Die Große Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. möchte die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Zu diesem Zwecke wird der Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans öffentlich ausgelegt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer dreiwöchigen Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt. Eine dreiwöchige Planauflage wird als angemessene Frist erachtet.

Es besteht die Möglichkeit, diesen Vorentwurf in der Zeit vom

08.01.2018 – 29.01.2018

in der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl., Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl., Stadtbauamt, Zimmer 2.05 während der Dienststunden

Montag                           09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag                         09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch                         geschlossen

Donnerstag                     09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag                             09:00 – 12:00 Uhr

einzusehen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, diesen Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans während der Dienststunden in den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft einzusehen:

Gemeindeverwaltung Eichigt, Dorfstraße 47, 08626 Eichigt

Montag                     geschlossen

Dienstag                  08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch                  geschlossen

Donnerstag              13:00 bis 17:00 Uhr

Freitag                      geschlossen

Gemeindeverwaltung Triebel/Vogtl., Hauptstraße 52, 08606 Triebel

Montag                      09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag                    09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch                    geschlossen

Donnerstag                09:00 bis 12:00 Uhr

Freitag                       09:00 bis 12:00 Uhr

Gemeindeverwaltung Bösenbrunn, Alte Schulstraße 2, 08606 Bösenbrunn, OT Bobenneukirchen:

Montag                      geschlossen

Dienstag                    09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch                    geschlossen

Donnerstag                09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag                        geschlossen

Hiermit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben. Über den Inhalt der Planung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Während der vorgenannten Auslegungsfrist (08.01.2018 – 29.01.2018) können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich in der Stadtverwaltung Oelsnitz, Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl., Stadtbauamt, Zimmer 2.05 oder während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Oelsnitz, Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl., Stadtbauamt, Zimmer 2.05 vorgebracht werden.

Gleichzeitig können diese Planunterlagen während der Auslegungsfrist (08.01.2018 – 29.01.2018) auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. www.oelsnitz.de unter der Rubrik Bürgerbeteiligungsportal Sachsen sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Oelsnitz/Vogtl., 07.12.2017

Horn

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadt Oelsnitz/Vogtl.

Frau Gloe-Lietz

Tel.:037421 73 157

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