Ortsübliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl.
zugleich als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz/Vogtl.,
Bösenbrunn, Eichigt und Triebel/Vogtl.
über den Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft
Oelsnitz-Eichigt-Triebel-Bösenbrunn gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 1. November 2017 und der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz-Eichigt-Triebel-Bösenbrunn hat in seiner öffentlicher Sitzung am 6.Dezember 2017 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz-Eichigt-Triebel-Bösenbrunn gefasst.
Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Planungsziel ist die Erweiterung vorhandener Gewerbeflächen im Industriegebiet „Johannisberg“ TG 4. Innerhalb des Änderungsgebietes ist vorgesehen den Bebauungsplan Industriegebiet „Johannisberg“– 2. Erweiterung TG 4 zu realisieren.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst den Bereich der Flurstücke 269 und 271/1 der Gemarkung Voigtsberg.
Das Änderungsgebiet wird im Osten durch das Firmengelände der Fa. Meiser Vogtland OHG, im Süden durch die Alte Reichenbacher Straße und im Westen und Norden durch den Johannisberg begrenzt.
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans wird unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB mit Umweltbericht gemäß § 2a BauGB durchgeführt.
Auf Grundlage des erstellten Vorentwurfs mit Stand 12/2017 erfolgt nun die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauBG und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB. Die Große Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. möchte die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Zu diesem Zwecke wird der Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans öffentlich ausgelegt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer dreiwöchigen Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt. Eine dreiwöchige Planauflage wird als angemessene Frist erachtet.
Es besteht die Möglichkeit, diesen Vorentwurf in der Zeit vom
08.01.2018 – 29.01.2018
in der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl., Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl., Stadtbauamt, Zimmer 2.05 während der Dienststunden
Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
einzusehen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, diesen Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans während der Dienststunden in den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft einzusehen:
Gemeindeverwaltung Eichigt, Dorfstraße 47, 08626 Eichigt
Montag geschlossen
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr
Freitag geschlossen
Gemeindeverwaltung Triebel/Vogtl., Hauptstraße 52, 08606 Triebel
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Gemeindeverwaltung Bösenbrunn, Alte Schulstraße 2, 08606 Bösenbrunn, OT Bobenneukirchen:
Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Hiermit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben. Über den Inhalt der Planung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Während der vorgenannten Auslegungsfrist (08.01.2018 – 29.01.2018) können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich in der Stadtverwaltung Oelsnitz, Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl., Stadtbauamt, Zimmer 2.05 oder während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Oelsnitz, Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl., Stadtbauamt, Zimmer 2.05 vorgebracht werden.
Gleichzeitig können diese Planunterlagen während der Auslegungsfrist (08.01.2018 – 29.01.2018) auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. www.oelsnitz.de unter der Rubrik Bürgerbeteiligungsportal Sachsen sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
Oelsnitz/Vogtl., 07.12.2017
Horn
Oberbürgermeister
Stadt Oelsnitz/Vogtl.
Frau Gloe-Lietz
Tel.:037421 73 157